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Neue Serviceliste: Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz

Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

06.06.2025 - München / Berlin

Neue Serviceliste: Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz

Für Fachkundige Planer für den bautechnischen Gewässerschutz gibt es seit dem 1. Juni 2025 eine neue Serviceliste bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. In die neue Serviceliste können sich Personen eintragen lassen, die über die erforderliche Fachkunde für die Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verfügen.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie der bundeseinheitlichen Anlagenverordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist jeder Planende verpflichtet, nachzuweisen, dass er/sie über die erforderliche Qualifikation verfügt, um in dem komplexen und anspruchsvollen Bereich des Planens von Anlagen und Anlagenteilen, die im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingesetzt werden, tätig zu sein.

Zu den Eintragungsvoraussetzungen zählt u.a. der Abschluss des Lehrgangs „Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz“ der Ingenieurakademie Bayern und des BÜV e.V. oder eines vergleichbaren Lehrgangs.

Eintragungsvoraussetzungen

In die Liste der Fachkundigen Planer für bautechnischen Gewässerschutz kann eingetragen werden, wer

  • Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder einer anderen deutschen Ingenieurkammer ohne vergleichbare Liste ist,
  • über den Abschluss des gemeinsamen Lehrgangs „Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz“ der Ingenieurakademie Bayern und des Bau-Überwachungsvereins (BÜV) e.V. und
  • über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden aus der Tätigkeit als Fachkundiger Planer für bautechnischen Gewässerschutz verfügt.

Eintragung in die Serviceliste

Hintergrund

Anlagen und Anlagenteile, die im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingesetzt werden, müssen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie der bundeseinheitlichen Anlagenverordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nachweislich fachgerecht geplant werden. Dabei ist sicherzustellen, dass diese Anlagen den wasserrechtlichen Vorgaben entsprechen und so gestaltet sind, dass ein Austritt wassergefährdender Stoffe zuverlässig vermieden wird.

Gemäß AwSV ist jeder Planende verpflichtet, nachzuweisen, dass er über die erforderliche Qualifikation verfügt, um in diesem komplexen und anspruchsvollen Bereich tätig zu sein.

Foto: tech_studio / AdobeStock


Fortbildung

Fachkundige:r Planer:in für bautechnischen Gewässerschutz

Die berufliche Weiterbildung "Fachkundige Planer:in für bautechnischen Gewässerschutz" von Beton-Dichtkonstruktionen und zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit (Instandsetzung) von Betonbauwerken in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird unter Federführung des Bau-Überwachungsvereins e.V. (BÜV), Sitz Berlin, einer Vereinigung von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Bereich des Planens und Überwachens von Bauwerken jeder Art, sowie in Kooperation mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau angeboten. 

Der Weiterbildungslehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab und bietet die Möglichkeit, sich für die Eintragung in die Serviceliste "Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz" zu qualifizieren.

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