17.02.2017 - Berlin/München
Gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer ruft die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit einer Kampagne alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden.
Die
Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der
verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI). „Ein Wegfall des Preisrahmens,
den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv
gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die
Verbraucher“, betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer,
Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer.
Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit einer Kampagnenseite für die Rettung der HOAI:
http://hoai.news/
Anlässlich
des Parlamentarischen Abends der Bundesingenieurkammer am 14.02.2017 in
Berlin unterstrich auch Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) die
Wichtigkeit der HOAI und betonte: „Das Bundesbauministerium setzt sich
für den Erhalt und Fortbestand der HOAI ein.“ Denn, so Adler: „Das
Bauwesen ist ein Schwergewicht unserer Volkswirtschaft. Es ist eine hoch
innovative Branche und Problemlöser für zentrale gesellschaftliche
Herausforderungen.“
Dipl.-Ing.
Hans-Ullrich Kammeyer führte weiter aus: „Jeder weiß, dass für einen zu
niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das
gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem
Wegfall der Mindestätze der HOAI nur noch der Preis darüber
entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre
dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen
drauf“, begründet Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer die Initiative der
Bundesingenieurkammer.
Gemeinsam mit
der Bundesingenieurkammer ruft die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit
der HOAI-Kampagnenseite alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI
stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der
Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet
oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden.
Download (500 x 300 px, 120 dpi)
Die Europäische Kommission hatte am 17. November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher auch an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen.
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
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