12.12.2017 - München
Die neue Broschüre der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau informiert darüber, warum Koordination für die Sicherheit auf Baustellen so wichtig ist, was der Bauherr beachten muss und wie man einen geeigneten Koordinator findet.
Die Baustellenverordnung (BaustellenV) weist Bauherrn Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle zu. Der Bauherr hat damit eine »Aufsichtspflicht« bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Im Schadensfall kann er bei nachweislicher Verletzung seiner Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen werden.
Der Bauherr ist verpflichtet, die Organisation und Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Planung, Herstellung und Nutzung des Bauwerkes wahrzunehmen. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und für
Gefahren, die damit verbunden sind. Der Bauherr kann die Leistungen gemäß BaustellV auch an einen fachkundigen, geeigneten Koordinator delegieren.
Broschüre gibt Überblick
Wann und in welchem Umfang eine Koordination nach Baustellenverordnung notwendig ist, wird in der neuen Broschüre anschaulich dargestellt. Die Publikation wurde erarbeitet vom Arbeitskreis Leistungsbild Baustellenkooerdination der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau:
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