03.01.2018 - München
Zum 1. Januar 2018 ist das "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" in Kraft getreten. Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen, die sich aus dem neuen Bauvertragsrecht ergeben, in einer Artikelserie zum kostenfreien Download bereitgestellt.
Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im BGB spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt. So kommt es im Zuge der Einführung des neuen Bauvertragsrechts beispielsweise zu Neuregelungen, die für alle Werkverträge gelten. Insbesondere hat dies auch Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der Tätigkeit der Ingenieure, da nicht nur spezielle Sonderregelungen für den Bauvertrag sowie den Verbraucherbauvertrag, sondern auch für den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingefügt werden.
Monika Rothe, juristische Sachbearbeiterin der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, geht in einer Artikelserie kritisch auf die zentralen Neuregelungen ein, die die am Bau tätigen Ingenieure betreffen.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen, die sich aus dem neuen Bauvertragsrecht ergeben, in einer Artikelserie zum kostenfreien Download bereitgestellt.
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