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Ingenieurbüros müssen EU-Datenschutz beachten

Prozesse bis 25. Mai 2018 anpassen, sonst drohen Bußgelder

18.01.2018 - München

Ingenieurbüros müssen EU-Datenschutz beachten

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen auch Ingenieurbüros bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpassen, wenn sie beim Betrieb ihrer Webseiten personenbezogene Daten verarbeiten (Kontaktformular, Login, Suchfeld, ...). Andernfalls drohen Bußgelder bis maximal 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.

Einige sich daraus ergebenden Regelungen wie die Führung eines Verfahrensverzeichnisses waren bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtend.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet hierzu einen interaktiven Online-Test sowie eine Checkliste an. Damit kann jedes Büro ermitteln , wie weit es mit der internen Umsetzung der DS-GVO gekommen ist und an welchen Stellen noch Anpassungsbedarf besteht. Dieser sollte genutzt werden um auch in Abstimmung mit evtl. einbezogenen externen Dienstleistern den notwendigen Anpassungsbedarf zu ermitteln.

Die Checkliste als PDF-Dokument sowie der interaktive Online-Test sind verfügbar unter:

Quelle: Bundesingenieurkammer
Foto: TBIT / Pixabay.com

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