Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Mitreden. Mitgestalten.
Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!
1617
18
Neues Positionspapier der Aktion Impulse für den Wohnungsbau
2018: Weichenstellung für bezahlbaren Wohnungsbau notwendig
29.01.2018 - Berlin
Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau hat ein neues Positionspapier erstellt, das von insgesamt 30 Verbänden und Institutionen, u.a. auch der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, mitgetragen wird. Darin wurden unter dem Titel „2018: Weichenstellung für bezahlbaren Wohnungsbau notwendig“ die zentralen Forderungen an die Politik für die Schaffung von mehr Wohnungen zusammengefasst.
Hierzu zählen u.a. günstigere Abschreibungssätze im Mietwohnungsbau, Verbesserungen bei der Baulandvergabe und die Schaffung umfassender Anreize für energetische Sanierungen.
Darüber hinaus hat die Aktion Impulse für den Wohnungsbau eine Gegenüberstellung der Forderungen aus dem Positionspapier mit dem Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD erstellt. Darin finden sich zwar wichtige Forderungen wieder, wobei allerdings eine bedarfsgerechte Finanzierung der notwendigen Förderanreize bislang nicht vorgesehen ist.
Download
Positionspapier
Gegenüberstellung
Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ zur Wohnungsbaupolitik
2018: Weichenstellung für bezahlbaren Wohnungsbau notwendig
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Ballungsgebieten wird zunehmend zum sozialen Problem: Immer mehr Menschen können sich hier keine Wohnung mehr leisten. Zwar hat die Politik in der vergangenen Legislaturperiode eine Wohnungsbau-Offensive mit konstruktiven Vorschlägen zur Ankurbelung der Bautätigkeit gestartet. Allerdings ist dringend eine weitere Forcierung der Bemühungen notwendig. Nach wie vor wird zu wenig gebaut. Mieten und Immobilienpreise steigen in vielen Regionen weiter rasant an.
Statt der jährlich erforderlichen 350.000 bis 400.000 Wohnungen dürften auch 2017 nur etwa
300.000 Wohnungen fertiggestellt worden sein. Dabei ist die Bautätigkeit insbesondere im unteren und mittleren Preissegment viel zu gering. Hinzu kommt, dass die Zahl der Baugenehmigungen für den Bau von Mehrfamilienhäusern aktuell stagniert und für den Ein- und Zweifamilienhausbau sogar rückläufig ist.
Damit ist und bleibt der Wohnungsbau in der neuen Legislaturperiode eines der zentralen Handlungsfelder für die Politik. Die neue Bundesregierung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie es kurzfristig schafft, die richtigen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung insbesondere für die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen zu setzen und damit einer zunehmenden sozialen Schieflage entgegenzutreten. Die unterzeichnenden Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Planer, der Deutsche Mieterbund sowie die Industriegewerkschaft BAU fordern die neue Bundesregierung auf, für eine Wohnungsbau-Wende zu sorgen und dabei insbesondere die folgenden Maßnahmen zu berücksichtigen:
- Erhalt der Mitverantwortung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau auch nach 2019; Stärkung des Wohnungsbaus in der Bundespolitik durch Konzentration der Bereiche Bau, Raumordnung und Städtebau in einem separaten Ministerium.
- Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus durch Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung der derzeitigen Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder sowie Verdopplung der Etatmittel durch die Länder in marktgerechten Förderprogrammen zum Bau von jährlich mindestens 80.000 zusätzlichen Sozialmietwohnungen.
- Erhöhung der steuerlichen Normalabschreibung beim Mietwohnungsbau von 2 auf 3 Prozent sowie Einführung einer zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Sonderabschreibung als Anreiz für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen in Verbindung mit regionalen Mietobergrenzen; Schaffung eines alternativen Zuschussprogramms, da nicht alle potenziellen Bauherren oder Investoren von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.
- Effiziente Bereitstellung preisgünstigen Baulands durch Bund, Länder und Kommunen als wesentliche Voraussetzung für bezahlbares Wohnen und Bauen; Vergabe öffentlicher Grundstücke nicht mehr im Höchstpreisverfahren; Aufstellung von Bebauungsplänen mit Förderkontingenten für preisgebundene Wohnungen.
- Stärkung des kostengünstigen Bauens durch bauordnungsrechtliche Vereinfachungen, ins- besondere durch Vereinheitlichung des föderalen Baurechts auf Grundlage einer überarbeiteten Musterbauordnung (MBO); Vermeidung kostentreibender Verschärfungen von Gesetzen und Normen; regelmäßige Prüfung von Baustandards auf ihre Kosten-Nutzen-Wirkung.
- Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren durch Aufstockung des Fachpersonals in der Verwaltung; vermehrte Anwendung von Eilverfahren und Optimierung der Abstimmungswege (u.a. durch stärkere Nutzung digitalisierter Verfahren).
- Gestaltung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Instrument einer integrierten strategischen Stadtentwicklung; Ausnutzung der Obergrenzen städtebaulicher Dichte und Aktivierung von Nachverdichtungspotentialen durch Aufstockung, Um- und Ausbau; Stärkung der neuen Baurechtskategorie „Urbane Gebiete“ zur Ausnutzung stark verdichteter Stadtgebiete oder Gewerbegebiete für mehr Wohnungsbau.
- Schaffung einer steuerlichen Förderung für die energetische und altersgerechte Sanierung von Wohngebäuden, des Wohnumfeldes und ganzer Quartiere; Vereinfachung und Aufstockung der KfW-Förderung zur Gebäudesanierung; Ergänzung um Förderung des Ersatzneubaus nicht wirtschaftlich sanierungsfähiger, nicht Ortsbild prägender und bereits leerstehender Wohngebäude.
- Stärkung des Neubaus dauerhaft selbstgenutzter Wohngebäude, insbesondere von Ein- familien- und Reihenhäusern, für junge Familien und Bezieher mittlerer Einkommen unter Berücksichtigung sozialer Kriterien und baukultureller Ziele (Stadt der kurzen Wege); Einführung einer wirksamen Freigrenze für die Grunderwerbsteuer; Unterstützung bei Finanzierungshemnissen.
- Sozial verträgliche Ausgestaltung der Energiewende und Umsetzung der Klimaschutzziele bei gleichmäßiger Belastung aller Sektoren; die im Klimaschutzplan 2050 ausgewiesenen Zielsetzungen bis 2030 dürfen den Gebäudebereich nicht ungleich stärker belasten als andere volkswirtschaftliche Sektoren wie Verkehr oder Landwirtschaft; praxisgerechte Zusammenführung der Gesetzgebung zur Energieeinsparung und Verwendung erneuerbarer Energien.
Foto: Rainer Sturm / Pixelio.de; Architekt: Gerhard Lieb
Beitrag weiterempfehlen
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine
Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim
Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).