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Herrmann verhindert Sanierungsquote bei öffentlichen Gebäuden

Erfolgreicher Einsatz gegen teure EU-Auflagen bei energetischer Sanierung - Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann verhindert Sanierungsquote bei öffentlichen Gebäuden - Gegen neue Auflagen auch beim privaten Wohnungsbau

30.01.2018 - München

Herrmann verhindert Sanierungsquote bei öffentlichen Gebäuden

Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann ist gegen strengere Auflagen für die energetische Sanierung von Gebäuden. Sein Einsatz auf europäischer Ebene gegen eine verpflichtende Sanierungsquote für öffentliche Gebäude hatte Erfolg: Das Europäische Parlament hat nun eine entsprechende Sanierungsquote abgelehnt.

„Eine Sanierungsquote für alle öffentlichen Gebäude unter Einbeziehung zum Beispiel von Schulen, Krankenhäusern und Sozialwohnungen wäre eine gravierende Belastung für die  Kommunen gewesen“, erklärte Herrmann. „Gerade für finanzschwache Gemeinden in strukturschwachen Gebieten wäre das eine völlig unverhältnismäßige, finanzielle Belastung. Ich warne auch den Bund davor, die energetischen Anforderungen auch beim privaten Wohnungsbau noch weiter anzukurbeln.“

Betroffen wäre laut Herrmann auch der Wohnungsbestand der Kommunen und deren städtische Tochterunternehmen gewesen. Die Umlegung der Mehrkosten für eine aufwändige energetische Sanierung hätte insbesondere die Einkommensschwächeren zusätzlich getroffen. Zudem wären die kommunalen Wohnungsunternehmen dadurch gezwungen, einen höheren Anteil ihrer finanziellen Mittel für Sanierungsmaßnahmen einzusetzen. Das hätte die Neubauaktivitäten der Kommunen deutlich eingebremst.

Herrmann: „Wir müssen das Bauen wieder attraktiv machen und willigen Bauherren keine Steine in den Weg legen. Wir brauchen dringend mehr Wohnungsbau und nicht immer noch höhere Standards.“

Nahezu alle Bayerischen Abgeordneten hatten sich am 17. Januar 2018 bei der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments gegen eine derartige Sanierungsverpflichtung ausgesprochen.

(Quelle: Pressemiitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.01.2018, Foto: © Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr)

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