17.05.2018 - München
Ab dem 25.05.2018 gilt mit der DSGVO ein neues Datenschutzrecht in Europa. Um jetzt schnell DSGVO-konform zu werden, wurde von der IT- und Datenschutzrechtskanzlei HK2 Comtection in Kooperation mit der Bundesingenieurkammer ein Paket mit den wichtigsten DSGVO-Dokumenten für Ingenieurbüros zusammengestellt. Das DSGVO-Paket für Ingenieurbüros ist zum Preis von 890 EUR (netto) pro Ingenieurbüro erhältlich.
Die Dokumente enthalten beispielhafte Voreintragungen, die die Anpassung an die konkrete Situation erleichtern. Wichtige Dokumente haben einen eigenen Erläuterungstext, der erklärt, wann das Dokument benötigt wird und die wichtigsten Aspekte darstellt. Abgerundet wird das Paket durch eine kurze Einführung in das Thema und vier Abrufvideos mit einer Einführung in die Dokumente.
Zusammengestellt haben das Paket die Rechtsanwälte von der HK2 Comtection GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesingenieurkammer: https://bingk.de/dsgvo_/
Preis und Inhalte
Das DSGVO-Paket für Ingenieurbüros gibt es zum Preis von 890 EUR (netto). Der genannte Preis versteht sich je „datenverarbeitender Einheit“, also je Büro. Das Paket enthält die folgenden Dokumente:
1. Einführung, Grundlagen, Priorisierung
2. Die Zentralen Dokumente
3. Website und Kommunikation
4. Binnenorganisation
Enthalten ist eine etwa 1 stündige Einführung in die Dokumente als Videodownload und Präsentation.
Weitere Informationen:
Seminar Datenschutz im Ingenieurbüro und Cyber-Risiken
24.07.2018 - 13:00 bis 17:00 Uhr - München
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen Ingenieurbüros bis zum
25. Mai 2018 ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen
anpassen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Andernfalls
drohen hohe Bußgelder. Aber auch die generellen Cyber-Risiken und
Angriffe auf mittelständische Unternehmen nehmen zu.
Gehen Sie auf
Nummer sicher und besuchen Sie unser Präsenzseminar "Datenschutz im
Ingenieurbüro und Cyber-Risiken" am 24. Juli in München. Das Seminar richtet sich an Verantwortliche in der IT oder der
Unternehmensführung von Ingenieurbüros, in denen diese Themen noch
umgesetzt werden müssen. Den Teilnehmern wird aufgezeigt, welche
Maßnahmen sie treffen können. Die Referenten beschäftigen sich
professionell mit der oben genannten Thematik und geben Ihnen Antworten
auf Ihre Fragen. Außerdem gibt es einen Praxisbericht zur Umsetzung der
Themen in einem mittelständischen Ingenieurbüro.
Um die Mitglieder der Ingenieurkammern zu wappnen, bietet die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit der Bundesingenieurkammer und den Ingenieur- und Baukammern am 24. Juli und am 14. August 2018 weitere Webinare an, die prägnant und zielgruppengerecht die jetzigen Anforderungen für die Ingenieurbüros aufgezeigt haben.
Weitere Informationen
Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Als Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. eine Umsetzung in nationale Gesetze ist nicht erforderlich bzw. notwendig. Dadurch soll ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die DSGVO ist seit dem 24. Mai 2016 in Kraft, verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 25. Mai 2018. Unter ihren Anwendungsbereich fallen alle Stellen, die Informationen verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. „Identifizierbar“´ ist eine Person bereits dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die abstrakte Möglichkeit der Identifizierbarkeit einer Person reicht hier schon aus. Mithin unterfallen grundsätzlich auch Ingenieurbüros und ähnlich strukturierte Betriebe und Unternehmen der DSGVO.
Die DSGVO sieht eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensvorschriften
vor, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten können z.B. Bußgelder
drohen. Um die Mitglieder der Ingenieurkammern rechtzeitig zu wappnen,
hat die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit
den Ingenieurkammern auch einen Überblick zur DSGVO entwickelt.
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