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EU-Datenschutz-Grundverordnung: Seminar am 28. Juni 2018 - Ausgebucht!

Datenschutz im Ingenieurbüro und Cyber-Risiken - Jetzt informieren

28.06.2018 - München

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Seminar am 28. Juni 2018 - Ausgebucht!

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen Ingenieurbüros bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpassen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Aber auch die generellen Cyber-Risiken und Angriffe auf mittelständische Unternehmen nehmen zu. Gehen Sie auf Nummer sicher und besuchen Sie unser Präsenzseminar "Datenschutz im Ingenieurbüro und Cyber-Risiken" am 28. Juni in München.

Seminar Datenschutz im Ingenieurbüro und Cyber-Risiken

28.06.2018 - 13:30 bis 17:30 Uhr - München - K1820

Cyber-Kriminelle nutzen für ihre Angriffe die Schwachstellen von Anwendungen und IT-Sicherheitssystemen gezielt aus. In den letzten zwei Jahren wurde jedes zweite Unternehmen Opfer von Cyber-Spionage, Sabotage oder Datendiebstahl. „Locky“, „Dyn“, „WannaCry“ und „Petya“ sind nur eine Auswahl der Cyber-Angriffe, die in den Jahren 2016 und 2017 weltweit immensen Schaden angerichtet haben.

Hinzu kommen weitere Herausforderungen durch die voranschreitende Digitalisierung. Die Anzahl vernetzter Geräte wird sowohl im privaten Umfeld als auch in Unternehmen erheblich steigen (Stichwörter: Internet of Things und Industrie 4.0). Produktionsanlagen arbeiten künftig verstärkt standortübergreifend, indem sie über elektronische und webbasierte Steuerungslösungen vernetzt werden. Sowohl die Zunahme an Schwachstellen in mobilen Endgeräten als auch diverse aktuelle Warnungen der Verbraucher- und Datenschützer vor Sicherheitslücken in vernetzten Endgeräten sind Indikatoren für eine in Zukunft noch größere Angriffsfläche für Cyber-Kriminelle.

Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Jedes Unternehmen, das in der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss ab 25. Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Andernfalls drohen Bußgelder bis maximal 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.

  • Was bedeutet das für unsere kleinen und mittelständischen Büros?
  • Gibt es auch hier Risiken?
  • Welche Auswirkungen für die Unternehmen haben diese? Wie kann man sich schützen?

In der Europäischen Union und national wird viel unternommen, um die Selbstbestimmtheit über die Daten zu erhalten.

  • Welche Auswirkungen haben diese Bestimmungen für die Ingenieurbüros?
  • Sind davon nur große Unternehmen wie Google oder Amazone betroffen oder müssen die Regelungen auch in kleinen Unternehmen beachtet werden?
  • Gibt es Strafen für die Missachtung des Datenschutzes?
  • Wer sind die Betroffenen?
  • Wer wird ist verantwortlich?

Zielsetzung und Zielgruppe des Seminars

Das Seminar richtet sich an Verantwortliche in der IT oder der Unternehmensführung von Ingenieurbüros, in denen diese Themen noch umgesetzt werden müssen. Den Teilnehmern wird aufgezeigt, welche  Maßnahmen sie treffen können.

Die Referenten beschäftigen sich professionell mit der oben genannten Thematik und geben Ihnen Antworten auf Ihre Fragen. Außerdem gibt es einen Praxisbericht zur Umsetzung der Themen in einem mittelständischen Ingenieurbüro.

Referenten

  • Prof. Dr. Thomas Städter
    Professor für Wirtschaftsinformatik, FOM München
  • Dr.-Ing. Markus Hennecke
    Zilch + Müller Ingenieure GmbH
  • Oliver Lehmeyer
    Cyber Risk Agency GmbH

Termin

  • 28.06.2018, 13:30 - 17:30 Uhr
  • Seminarnummer  K1820        

Veranstaltungsort

  • Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Ingenieurakademie Bayern, Raum K2, Schloßschmidstraße 3, 80639 München

Kontakt

  • Ingenieurakademie Bayern, Tel. 089 419434-0, E-Mail: E-Mail akademie@bayika.de

Fortbildungspunkte BayIka

  • Allgemeine Fortbildung: 4.50 Pkt.

Kosten

  • Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 04.06.2018: € 185,00
  • Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 05.06.2018: € 235,00
  • Nichtmitglieder: € 295,00

Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks

Anmeldung

Dass Seminar ist ausgebucht - eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.


Weitere Informationen zur europäische Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Im Gegensatz zur Richtlinie 95/46/EG, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Einige sich daraus ergebenden Regelungen wie die Führung eines Verfahrensverzeichnisses waren bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtend.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet hierzu einen interaktiven Online-Test sowie eine Checkliste an. Damit kann jedes Büro ermitteln , wie weit es mit der internen Umsetzung der DS-GVO gekommen ist und an welchen Stellen noch Anpassungsbedarf besteht. Dieser sollte genutzt werden um auch in Abstimmung mit evtl. einbezogenen externen Dienstleistern den notwendigen Anpassungsbedarf zu ermitteln.

Die Checkliste als PDF-Dokument sowie der interaktive Online-Test sind verfügbar unter:

BMWI-Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen

Auch das BMWi hat hierzu eine Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen veröffentlicht. Die Bundesingenieurkammer wird hierzu zudem zeitnah einen Leitfaden für die Mitglieder der Kammern zur Verfügung stellen sowie Webinare zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO in Kooperation mit einer auf das Datenschutzrecht spezialisierten Kanzlei anbieten.

BMWI-Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen

Praxishilfen

Quelle zu weiteren Informationen: Bundesingenieurkammer, Foto: TBIT / Pixabay.com

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