28.06.2018 - München
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen Ingenieurbüros bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpassen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Aber auch die generellen Cyber-Risiken und Angriffe auf mittelständische Unternehmen nehmen zu. Gehen Sie auf Nummer sicher und besuchen Sie unser Präsenzseminar "Datenschutz im Ingenieurbüro und Cyber-Risiken" am 28. Juni in München.
Cyber-Kriminelle nutzen für ihre Angriffe die Schwachstellen von Anwendungen und IT-Sicherheitssystemen gezielt aus. In den letzten zwei Jahren wurde jedes zweite Unternehmen Opfer von Cyber-Spionage, Sabotage oder Datendiebstahl. „Locky“, „Dyn“, „WannaCry“ und „Petya“ sind nur eine Auswahl der Cyber-Angriffe, die in den Jahren 2016 und 2017 weltweit immensen Schaden angerichtet haben.
Hinzu kommen weitere Herausforderungen durch die voranschreitende Digitalisierung. Die Anzahl vernetzter Geräte wird sowohl im privaten Umfeld als auch in Unternehmen erheblich steigen (Stichwörter: Internet of Things und Industrie 4.0). Produktionsanlagen arbeiten künftig verstärkt standortübergreifend, indem sie über elektronische und webbasierte Steuerungslösungen vernetzt werden. Sowohl die Zunahme an Schwachstellen in mobilen Endgeräten als auch diverse aktuelle Warnungen der Verbraucher- und Datenschützer vor Sicherheitslücken in vernetzten Endgeräten sind Indikatoren für eine in Zukunft noch größere Angriffsfläche für Cyber-Kriminelle.
Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Jedes Unternehmen, das in der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss ab 25. Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Andernfalls drohen Bußgelder bis maximal 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.
In der Europäischen Union und national wird viel unternommen, um die Selbstbestimmtheit über die Daten zu erhalten.
Zielsetzung und Zielgruppe des Seminars
Das Seminar richtet sich an Verantwortliche in der IT oder der Unternehmensführung von Ingenieurbüros, in denen diese Themen noch umgesetzt werden müssen. Den Teilnehmern wird aufgezeigt, welche Maßnahmen sie treffen können.
Die Referenten beschäftigen sich professionell mit der oben genannten Thematik und geben Ihnen Antworten auf Ihre Fragen. Außerdem gibt es einen Praxisbericht zur Umsetzung der Themen in einem mittelständischen Ingenieurbüro.
Referenten
Termin
Veranstaltungsort
Kontakt
Fortbildungspunkte BayIka
Kosten
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks
Anmeldung
Dass Seminar ist ausgebucht - eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der
Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung
personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche
Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der
Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union
sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des
Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Im Gegensatz zur Richtlinie 95/46/EG, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Einige sich daraus ergebenden Regelungen wie die Führung eines Verfahrensverzeichnisses waren bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtend.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet hierzu einen interaktiven Online-Test sowie eine Checkliste an. Damit kann jedes Büro ermitteln , wie weit es mit der internen Umsetzung der DS-GVO gekommen ist und an welchen Stellen noch Anpassungsbedarf besteht. Dieser sollte genutzt werden um auch in Abstimmung mit evtl. einbezogenen externen Dienstleistern den notwendigen Anpassungsbedarf zu ermitteln.
Die Checkliste als PDF-Dokument sowie der interaktive Online-Test sind verfügbar unter:
BMWI-Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen
Auch das BMWi hat hierzu eine Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen veröffentlicht. Die Bundesingenieurkammer wird hierzu zudem zeitnah einen Leitfaden für die Mitglieder der Kammern zur Verfügung stellen sowie Webinare zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO in Kooperation mit einer auf das Datenschutzrecht spezialisierten Kanzlei anbieten.
BMWI-Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen
Praxishilfen
Quelle zu weiteren Informationen: Bundesingenieurkammer, Foto: TBIT / Pixabay.com
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