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Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen
Bundeskabinett beschließt Entwurf zur Straffung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
18.07.2018 - Berlin
Das Bundeskabinett hat am 18. Juli den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es strafft die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur. So sollen künftig Genehmigungsverfahren effizienter gestaltet und Gerichtsverfahren auf nur eine Instanz beschränkt werden.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Damit will die Bundesregierung mehr Dynamik in die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen bringen.
Der Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz orientiert sich an der "Strategie Planungsbeschleunigung". Die hatte das Bundesverkehrsministeriums bereits 2017 auf den Weg gebracht, weil in Deutschland die Genehmigung eines Bauvorhabens - auch im europäischen Vergleich - zu lange dauerte. Einiges ist seitdem geschehen, aber es bedarf weiterer Aktivitäten.
Scheuer sagte, das Planungsbeschleunigungsgesetz solle Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen. So sollen Doppelprüfungen in Zukunft vermieden und die Bürgerbeteiligung gestärkt werden.
Kernelemente des Planungsbeschleunigungsgesetzes:
- Doppelprüfungen vermeiden, Schnittstellen reduzieren
Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA):
Bei Schienenvorhaben soll das EBA, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen.
Verstetigung der Verkehrsentwicklungsprognose:
Die Verkehrsentwicklungsprognose des Bundes soll bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist.
- Effizientere Verfahren
Vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Maßnahmen:
In bestimmten Fällen kann bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden.
Beauftragung eines Projektmanagers:
Die zuständigen Behörden können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt.
- Mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung
Mehr Transparenz und Digitalisierung der Bürgerbeteiligung:
Der Vorhabenträger wird verpflichtet, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.
- Gerichtsverfahren zügig abschließen
Beschränkung auf eine Gerichtsinstanz:
Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben.
Zurückweisung verspäteten Vorbringens:
Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Das Gericht hat verspätetes Vorbringen der Klägerseite unberücksichtigt zu lassen, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat.
Termin- und kostengerecht Planen und Bauen
Mit dem neuen Gesetz sollen unter anderem Folgendes möglich sein:
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bau bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen beginnen.
- Ein Projektmanager soll für das effiziente Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens sorgen.
- Bei Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordern, kann künftig eine Plangenehmigung erteilt werden.
- Um Doppelprüfungen zu vermeiden, werden im Bereich der Schiene Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt gebündelt.
- Vorhabenträger müssen künftig alle Planungsunterlagen im Internet veröffentlichen - für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Foto: MonikaP / Pixabay.com
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