07.11.2018 - München
Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 informiert das Bayerische Landwirtschaftsministerium die Ämter für die Ländliche Entwicklung darüber, dass für Verhandlungen über Stundensätze bei der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen künftig die vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 2015 (vorher OBB) festgelegten Orientierungswerte für Stundensätze zu beachten sind.
Die Oberste Baubehörde (jetzt Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) hatte die untergeordneten Baubehörden mit Schreiben vom 22.04.2015 darüber informiert, dass für Verhandlungen über Stundensätze bei der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen künftig von folgenden Orientierungswerten ausgegangen werde können:
Dabei sei zu beachten, dass diese Stundensätze der Orientierung dienen und Abweichungen möglich seien.
Im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nun die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern informiert, dass diese Orientierungswerte für Verhandlungen über Stundensätze bei der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen nun auch für deren Aufgabenbereiche zu beachten seien.
Hier finden Sie die beiden Schreiben zum Download:
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat für ihre Mitglieder Argumentationshilfen für die Verhandlungen über eine angemessene Honorierung von Ingenieurleistungen entwickelt.
Stundensätze im Ingenieurbüro
Der kostenfreie Flyer informiert, warum eine angemessene Vergütung für Ingenieure im Bauwesen als Grundlage für einen Leistungs- statt Preiswettbewerb eine Investition ist, die sich bei der Bauausführung und den Unterhaltskosten bezahlt macht.
Leistungs- statt Preiswettbewerb
Der kostemfreie Flyer gibt eine Hilfestellung bei der Festlegung frei zu vereinbarender Stundensätze und stellt transparent dar, wie sich die Stundensätze in einem Ingenieurbüro zusammensetzen.
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