12.10.2018 - München
Ein halbes Jahr nach der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung zieht Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Kammer, ein erstes Zwischenfazit. Inwieweit der Schutz der persönlichen Daten sich als deutliche Mehrbelastung für die Unternehmen auswirkt, es sich aber gerade deswegen lohnt, über den Umgang mit Daten im Unternehmen nachdenken, darum geht es in dem Artikel von Dr. Hennecke.
Das Ausscheiden der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der Weltmeisterschaft in Russland oder die Datenschutzgrundverordnung, beides sind ideale Aufschläge für Gespräche am Stammtisch. Sie sind unpolitisch und bieten die Chance, schnell im Konsens zu sein. Die Datenschutzgrundverordnung tauchte Anfang des Jahres am Horizont auf und entwickelte sich für Unternehmen zu einem Tornado. Sie gilt weithin als bürokratisches Monster.
Einschnitte durch die DSGVO
EDV-Programme
und Datenhaltung mussten bis zum 25. Mai umgestellt werden, Mitarbeiter geschult.
Auch die Projektarbeit erfährt Einschnitte. Smartphones, Tablets, Whatsapp, E-Mail,
Facebook, beschleunigen die Kommunikation in Projekten. Die
Datenschutzgrundverordnung legt dem Steine in den Weg. Die Projektarbeit wird
abgewürgt, der Stillstand ist vorprogrammiert. Nicht wenige Unternehmer sahen
schon das Ende ihrer unternehmerischen Tätigkeit kommen. Auf der anderen Seite,
die Amerikaner, die Chinesen, die Inder - sie enteilen in die neue Welt und wir
Europäer bleiben in Vorbehalten stecken.
Zur Einführung des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen 1909 im Deutschen Reich gab es sicherlich ähnliche Bedenken, nur auf die Mobilität bezogen. Aus heutiger Sicht hat sich die daraus entwickelte Straßenverkehrsordnung ohne Zweifel bewährt, da ein Ordnungssystem geschaffen wurde, das der heutigen individuellen Massenmobilität einen funktionieren Rahmen gegeben hat.
Der Schutz persönlicher Daten ist nicht neu. Schon im 17. und 18. Jahrhundert definierten mutige Menschen das Briefgeheimnis als Grundrecht des Bürgers. Verfassungsrechtliche Relevanz erhielt das Postgeheimnis in der Weimarer Verfassung von 1919.
Nicht
plötzlich vom Himmel gefallen
Das
Bundesdatenschutzgesetz wurde 1977 eingeführt und galt in der 2009 novellierten
Fassung bis zum Mai dieses Jahres. Die Datenschutzgrundverordnung wurde 2016
als europäisches Recht veröffentlicht, mit einer Galgenfrist, die an dem
Stichtag im Mai auslief. Insofern ist die Datenschutzgrundverordnung nicht
plötzlich vom Himmel gefallen.
Tim Cook, Chef
von Apple, ist in diesen Tagen in Deutschland und äußert sich positiv über die
Verordnung. Nach seiner Einschätzung gehört dieses Thema zu den zwei oder drei
wichtigsten in diesem Jahrhundert. Und Europa ist in der Vorreiterrolle.
Mehrbelastung für Unternehmen
Trotz allen
Lobes für die gesellschaftliche Bedeutung des Schutzes der persönlichen Daten
bedeutet die Datenschutzgrundverordnung für die Unternehmen eine
Mehrbelastung. Nicht nur durch mögliche
Einschränkung der Kommunikationskanäle, sondern konkret durch höheren Aufwand
für internes und externes Personal, Schulung der Mitarbeiter und Updates für
EDV-Programme.
Die Verordnung reiht sich ein in eine Vielzahl von Verordnungen und Anforderungen an Managementsysteme, die für die Gesellschaft und Verbraucher zu besseren Produkten und Dienstleistungen führen soll. Für die Ingenieurunternehmen erhöhen sich die Gemeinkosten. Die Honorare müssen angepasst werden.
Über den Umgang mit Daten nachdenken
Die
Datenschutzgrundverordnung kann und will aber auch Impulse setzen. Sie hält
Unternehmen dazu an, darüber nachzudenken, wie sie mit Daten umgehen und welche
Methoden sie zur Sicherheit der IT-Systeme verwenden. Jeder muss prüfen, welche
Daten notwendig sind, um produktiv zu arbeiten und welche behindern oder das
Wesentliche verstellen. Ordnung im Datenbestand tut gut. Was nicht gebraucht
wird, kommt weg. Und das schöne bei Daten ist, dabei entsteht noch nicht einmal
Müll. Auch stellt sich die Frage, ob die Vielzahl der Kommunikationswege den
Projekten wirklich nutzt. Kommunikation allein hat noch keinen Mehrwert.
Wichtige Informationen sind verteilt auf unterschiedliche Systeme und sind für den
einzelnen Projektbeteiligten noch leicht zu finden, aber nicht für die anderen.
Die Datenschutzgrundverordnung berührt im Wandel der Digitalisierung viele unternehmerische Aspekte. Ein einfaches Übergehen dieses Themas ist falsch.
Kolumne von Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 16.11.2018.
Datenschutz im Ingenieurbüro
31.01.2019 13:30 - 17:30 Uhr München
Weitere Informationen und Anmeldung
Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung
Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.
Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.
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