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Datenschutz im Ingenieurbüro

Kolumne von Dr.-Ing. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 16.11.2018

12.10.2018 - München

Datenschutz im Ingenieurbüro

Ein halbes Jahr nach der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung zieht Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Kammer, ein erstes Zwischenfazit. Inwieweit der Schutz der persönlichen Daten sich als deutliche Mehrbelastung für die Unternehmen auswirkt, es sich aber gerade deswegen lohnt, über den Umgang mit Daten im Unternehmen nachdenken, darum geht es in dem Artikel von Dr. Hennecke.

Kolumne

Das Ausscheiden der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der Weltmeisterschaft in Russland oder die Datenschutzgrundverordnung, beides sind ideale Aufschläge für Gespräche am Stammtisch. Sie sind unpolitisch und bieten die Chance, schnell im Konsens zu sein. Die Datenschutzgrundverordnung tauchte Anfang des Jahres am Horizont auf und entwickelte sich für Unternehmen zu einem Tornado. Sie gilt weithin als bürokratisches Monster.

Einschnitte durch die DSGVO
EDV-Programme und Datenhaltung mussten bis zum 25. Mai umgestellt werden, Mitarbeiter geschult. Auch die Projektarbeit erfährt Einschnitte. Smartphones, Tablets, Whatsapp, E-Mail, Facebook, beschleunigen die Kommunikation in Projekten. Die Datenschutzgrundverordnung legt dem Steine in den Weg. Die Projektarbeit wird abgewürgt, der Stillstand ist vorprogrammiert. Nicht wenige Unternehmer sahen schon das Ende ihrer unternehmerischen Tätigkeit kommen. Auf der anderen Seite, die Amerikaner, die Chinesen, die Inder - sie enteilen in die neue Welt und wir Europäer bleiben in Vorbehalten stecken.

Zur Einführung des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen 1909 im Deutschen Reich gab es sicherlich ähnliche Bedenken, nur auf die Mobilität bezogen. Aus heutiger Sicht hat sich die daraus entwickelte Straßenverkehrsordnung ohne Zweifel bewährt, da ein Ordnungssystem geschaffen wurde, das der heutigen individuellen Massenmobilität einen funktionieren Rahmen gegeben hat.

Der Schutz persönlicher Daten ist nicht neu. Schon im 17. und 18. Jahrhundert definierten mutige Menschen das Briefgeheimnis als Grundrecht des Bürgers. Verfassungsrechtliche Relevanz erhielt das Postgeheimnis in der Weimarer Verfassung von 1919.

Nicht plötzlich vom Himmel gefallen
Das Bundesdatenschutzgesetz wurde 1977 eingeführt und galt in der 2009 novellierten Fassung bis zum Mai dieses Jahres. Die Datenschutzgrundverordnung wurde 2016 als europäisches Recht veröffentlicht, mit einer Galgenfrist, die an dem Stichtag im Mai auslief. Insofern ist die Datenschutzgrundverordnung nicht plötzlich vom Himmel gefallen.

Tim Cook, Chef von Apple, ist in diesen Tagen in Deutschland und äußert sich positiv über die Verordnung. Nach seiner Einschätzung gehört dieses Thema zu den zwei oder drei wichtigsten in diesem Jahrhundert. Und Europa ist in der Vorreiterrolle.

Mehrbelastung für Unternehmen
Trotz allen Lobes für die gesellschaftliche Bedeutung des Schutzes der persönlichen Daten bedeutet die Datenschutzgrundverordnung für die Unternehmen eine Mehrbelastung. Nicht nur durch mögliche Einschränkung der Kommunikationskanäle, sondern konkret durch höheren Aufwand für internes und externes Personal, Schulung der Mitarbeiter und Updates für EDV-Programme.

Die Verordnung reiht sich ein in eine Vielzahl von Verordnungen und Anforderungen an Managementsysteme, die für die Gesellschaft und Verbraucher zu besseren Produkten und Dienstleistungen führen soll. Für die Ingenieurunternehmen erhöhen sich die Gemeinkosten. Die Honorare müssen angepasst werden.

Über den Umgang mit Daten nachdenken
Die Datenschutzgrundverordnung kann und will aber auch Impulse setzen. Sie hält Unternehmen dazu an, darüber nachzudenken, wie sie mit Daten umgehen und welche Methoden sie zur Sicherheit der IT-Systeme verwenden. Jeder muss prüfen, welche Daten notwendig sind, um produktiv zu arbeiten und welche behindern oder das Wesentliche verstellen. Ordnung im Datenbestand tut gut. Was nicht gebraucht wird, kommt weg. Und das schöne bei Daten ist, dabei entsteht noch nicht einmal Müll. Auch stellt sich die Frage, ob die Vielzahl der Kommunikationswege den Projekten wirklich nutzt. Kommunikation allein hat noch keinen Mehrwert. Wichtige Informationen sind verteilt auf unterschiedliche Systeme und sind für den einzelnen Projektbeteiligten noch leicht zu finden, aber nicht für die anderen.

Die Datenschutzgrundverordnung berührt im Wandel der Digitalisierung viele unternehmerische Aspekte. Ein einfaches Übergehen dieses Themas ist falsch.

Kolumne von Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 16.11.2018.

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Die Kolumne der Kammer in der Bayerischen Staatszeitung

Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.

Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.

 

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