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HOAI-Vertragsverletzungsverfahren: Schlussanträge auf 28.02.2019 verschoben

Bleibt die Honorarordnung oder nicht?

24.01.2019 - Brüssel

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren: Schlussanträge auf 28.02.2019 verschoben

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Januar mitteilte, wurde der Vortrag der Schlussanträge durch Generalanwalt Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI auf den 28. Februar 2019 verschoben. Gründe für die Verschiebung der ursprünglich für den 30. Januar angekündigten Fortsetzung des Verfahrens wurden nicht genannt.

Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

"Der Erhalt und das Fortbestehen der HOAI sichert Qualität und Verbraucherschutz. Sie garantiert einen qualitätsorientierten Leistungswettbewerb", sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Die HOAI gehöre zu den grundlegenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der am Bau tätigen Ingenieure und fördere den Wettbewerb kreativer und innovativer Planungsleistungen. Damit verhindere sie einen ruinösen Preiswettbewerb und einen Verlust von Qualität, Sicherheit und Baukultur, so Gebbeken weiter.

Über den weiteren Fotrgang des Verfahrens werden wir berichten.

Mündliche Verhandlung am 07. November 2018

Die Europäische Kommission hat 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zur HOAI eingeleitet. Mit der mündlichen Verhandlung am 7. November wurde das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eröffnet.

Bei der Verhandlung vor dem EuGH geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Frage, ob die deutschen Ingenieure und Architekten ihre Honorarordnung behalten oder nicht. Eine weitreichende Entscheidung, die die Bürolandschaft in Deutschland mutmaßlich gravierend verändern wird, falls der EuGH die HOAI kippt.

Benachteiligung von Ausländern?
Die Europäische Kommission vertritt die Sichtweise, dass die HOAI es ausländischen Büros erschwert, im deutschen Markt Aufträge zu erlangen und damit ein Verstoß gegen europäisches Recht vorliegt. Dieses Marktzugangshindernis können die Länder- und Bundeskammern der Ingenieure und der Architekten, der AHO sowie die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht erkennen und sehen sich in dieser Sichtweise auch von den beiden europäischen Dachverbänden der Ingenieure, ACE und ECEC, bestätigt.

HOAI sichert Qualität
Die Bundesregierung argumentiert, die HOAI diene der Qualitätssicherung, da durch die verbindliche Vorgabe einer Honorarspanne Preisdumping vermieden wird und bei der Erteilung des Zuschlags qualitative Aspekte des Angebots gewichtiger sind.

Gehört wurde in der Streitfrage auch Ungarn, da Ungarn dem Vertragsverletzungsverfahren beigetreten ist. Eine Option, die jedem EU-Mitgliedsstaat offensteht und die zumeist dann genutzt wird, wenn der dem Verfahren beitretende Staat in der Streitfrage eine Partei klar unterstützt. Ungarn ist ebenfalls Befürworter einer Honorarordnung und unterstützt daher die Argumente Deutschlands.

Alles offen
Prozessbeobachter berichteten, der Verlauf der Verhandlung habe keine stichhaltigen Rückschlüsse auf das zu erwartende Urteil zugelassen. Sowohl Generalanwalt als auch Richter gaben keine Hinweise darauf, welche Auffassung sie zu den maßgeblichen Rechtsfragen haben. Es bleibt also spannend. Möglichweise werden die Schlussanträge des Generalanwalts im Januar eine Richtung weisen. Wir werden über den weiteren Verlauf des Vertragsverletzungsverfahrens berichten.

Plädoyer von Ende Januar auf den 28. Februar 2019 verschoben
Nach den einleitenden Plädoyers der Verfahrensbeteiligten folgte eine Fragerunde des Gerichts und des Generalanwalts, wobei die Fragen ausschließlich an die Bundesregierung und die Kommission gerichtet wurden. Mit kurzen zusammenfassenden Repliken der Verfahrensbeteiligten endete die mündliche Verhandlung. Der Generalanwalt hatte angekündigt, seine Schlussanträge am 30. Januar 2019 vorzulegen. Mit einem Urteil ist etwa drei Monate später zu rechnen. Nun wurden die Schlussanträge auf den 28. Februar 2019 verschoben. Gründe für die Verschiebung wurden nicht genannt.


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