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Parlamentarischer Nachmittag des VFB Bayern zur Europawahl

Europawahl ist Schicksalswahl: Positionen der Parteien zur Freiberuflichkeit in der EU

05.04.2019 - München

Parlamentarischer Nachmittag des VFB Bayern zur Europawahl

Der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) schärft den Blick seiner 34 Mitgliedsorganisationen und deren ca. 900.000 Angehörigen für die Europawahl im Mai. Beim parlamentarischen Nachmittag am 29. März in München fand eine breitgefächerte Diskussion mit bayerischen und EU-Parlamentariern statt, die Stellung bezogen zu Freiberuflichkeit, Dienstleistungsfreiheit und Qualitätsorientierung. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau war mit Dr.-Ing. Werner Weigl, Alexander Lyssoudis und Dr. Ulrike Razek vertreten. Auch das EU-Verfahren gegen die HOAI war Thema.

Herr Lyssoudis und Dr. Weigl
Herr Lyssoudis und Dr. Weigl

Nicht in allen Punkten herrschte Übereinstimmung, aber in einem waren sich die Parteivertreter/innen einig: die Europawahl, die in Deutschland am 25. Mai 2019 stattfindet, wird eine Schicksalswahl – für Europa, Deutschland und Bayern.

Europakenner Arno Metzler, von 1992 bis 2012 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Freien Berufe, moderierte die Diskussion. Heute steht der Rechtsanwalt als Präsident der Gruppe III „Vielfalt Europa“ im europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vor. Die Diskutanten – MdEP Prof. Dr. Angelika Niebler, Vorsitzende der CSU-Europagruppe, MdEP Ulrike Müller, Spitzenkandidatin der Freien Wähler für die Europawahl, Henrike Hahn, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen sowie MdL Horst Arnold, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion – beantworteten Metzlers Fragen zu Wert und Zukunft der Selbstverwaltung und des Berufsrechts bei den regulierten Berufen und dem Umgang mit dem Binnenmarktpaket angesichts einer starken Fokussierung der EU-Kommission auf grenzüberschreitenden Wettbewerb im Dienstleistungsbereich. Insgesamt erfolgte ein klares Bekenntnis zum Wert der Freien Berufe und der herausragenden Stellung in Bezug auf Verbraucherschutz, Qualität der Dienstleistungen und Qualität der Berufsausbildung.

Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg

Dr. Raczek (m.) und Prof. Dr. Niebler
Dr. Raczek (m.) und Prof. Dr. Niebler

Während der Diskussion kristallisierte sich heraus, dass die Zusammenarbeit der deutschen Parlamentarier im EU-Parlament über Parteigrenzen hinweg einen hohen Stellenwert genießt. Sorge bereitet den EU-Bewerberinnen die steigende Zahl von Populisten und Nationalisten im Parlament. „Wir haben noch nie solche Herausforderungen erlebt wie vor dieser Wahl“, sagte Prof. Dr. Angelika Niebler, die seit 20 Jahren im EU-Parlament sitzt. Für sie wie für die übrigen Diskutanten stellt die Europawahl im Mai eine Schicksalswahl dar. Gemeint sind die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung, dem Unverständnis, mit dem die EU-Kommission dem deutschen Erfolgsmodell der Freien Berufe begegnet und der politischen Gemengelage in einem Europa mit drohendem harten Brexit einhergehen.

Auch Henrike Hahn machte deutlich: „Die EU muss Träger sein für unsere  gemeinsamen Interessen!“  Die entscheidende Frage für Prof. Dr. Niebler und Ulrike Müller ist, wer künftig an der Spitze der EU-Kommission stehen wird. Beide setzen ihre Hoffnung auf den CSU-Spitzenkandidaten Manfred Weber aus Niederbayern, dem gute Chancen prognostiziert werden. Damit würde nach 50 Jahren erstmals wieder ein Deutscher an der Spitze der Kommission stehen.

Definition der Freien Berufe auf europäischer Ebene

Dr. Müller / VBI
Dr. Müller / VBI

Bei der Frage, wer sich für eine Definition der Freien Berufe auf europäischer Ebene einsetzen würde, gab es zwei Lager. CSU und Freie Wähler stehen hinter dieser Forderung angesichts der „enormen Wirtschaftskraft und der sozialen Leistungen“ der Freien Berufe (Müller). Für die Grünen lehnte Henrike Hahn die Forderung ab. Eine gesetzliche Definition sei angesichts der Vielfalt der Strukturen in den EU-Mitgliedstaaten wenig hilfreich. Mit einer Auslegung sei nichts gewonnen, sagte Horst Arnold. Man müsse vielmehr das Bewusstsein dafür schärfen, gemeinsam vorzugehen, und nicht noch mehr Grenzen gegenüber den Gewerbetreibenden einziehen.

Die Gäste aus Politik, Wirtschaft und Verbänden diskutierten lebhaft mit. Es ging um die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird, um die Situation der Apotheker, die durch den Versandhandel in ihrer Existenz bedroht sind und um die negativen Auswirkungen eines möglichen harten Brexit auf die Wirtschaft in Bayern.

Herr Schwarz und Prof. Dr. Niebler
Herr Schwarz und Prof. Dr. Niebler

„Wir brauchen eine starke Vertretung in Europa!“ Mit diesem Appell rief VFB-Präsident Michael Schwarz dazu auf, den Europawahltag zu nutzen, um die Stimme für die Freiberuflichkeit abzugeben. In  der  EU  entscheide  sich, ob das erfolgreiche System der Freien Berufe mit der Selbstverwaltung, seinen Berufsregeln und seiner daraus resultierenden kompromisslosen Qualitätsorientierung Bestand habe.

Verband Freier Berufe
Dem Verband Freier Berufe in Bayern e.V. gehören rund 34 Mitgliedsorganisationen aus Bayern an, die – selbstständig und angestellt – 895.590 Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Biologen, Restauratoren und Künstler vertreten.

(Quelle: Verband Freier Berufe in Bayern; Fotos: Andreas Köhler)

Sprengkraft für alle freiberuflichen Gebührenordnungen

Der Verband Freier Berufe zum EU-Verfahren gegen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Generalanwalt Maciej Szpunar
Generalanwalt Maciej Szpunar

Das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geht in die entscheidende Phase. Für den Verband Freier Berufe in Bayern haben die Schlussanträge, die der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorgelegt hat, „Sprengkraft für alle freiberuflichen Gebührenordnungen“.

Der polnische Generalanwalt Maciej Szpunar argumentiert, die HOAI-Vorgaben würden in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit behindern. Insbesondere ausländische Ingenieure und Architekten hätten nicht die Möglichkeit, sich über niedrigere Preise auf dem Markt zu etablieren. Deutschland habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Festsetzung von Mindestpreisen geeignet sei, eine hohe Qualität von Architektur- und Ingenieurdienstleistungen zu erreichen.

Nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts sei es nicht belegt, dass verstärkter Preiswettbewerb zwangsläufig zu einer Minderung von Qualität der Dienstleistungen führt. Dem Generalanwalt fehlt der Nachweis, dass es nicht möglich sei, die Höchstpreise der HOAI durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen zu ersetzen, die zu dem gleichen Ergebnis führen.

Dazu sagt VFB-Präsident Michael Schwarz in einer Bewertung der Schlussanträge: „Offenbar genügten die von Deutschland im Lauf des Verfahrens mit Hilfe der betroffenen Berufsverbände vorgelegten statistischen und volkswirtschaftlichen Gutachten, die der Generalanwalt allenfalls am Rande erwähnt hat, nicht.“ Der Generalanwalt habe allerdings gleichzeitig offen gelassen, welche Anforderungen gelten, um den Zusammenhang zwischen verbindlichen Preisvorgaben und der Sicherung der Planungsqualität nachzuweisen.

Weitreichender Eingriff in das System der Freien Berufe in Deutschland befürchtet

Fällt der EuGH ein den Schlussanträgen entsprechendes Urteil, fürchtet Schwarz einen weitreichenden Eingriff in das System der Freien Berufe in Deutschland: "Zwar erstreckt sich das Vertragsverletzungsverfahren nicht auf die Gebührenordnungen der Heilberufe. Gleichwohl lässt sich die Argumentation der Kommission im Wege der allgemeinen Grundfreiheiten auf die Gebührenordnungen der Heilberufe übertragen und könnte als Modell für künftige Entwicklungen dienen.“ Der Verband wendet sich nachdrücklich gegen eine Aushöhlung der deutschen Gebührensysteme. Das deutsche Honorarsystem gebe Niedrigpreisanbietern mit hohem Konkursrisiko keinen Raum. „Wir wollen kein Preisdumping zum Nachteil für Sicherheit und Qualität des Bauens in Deutschland.“

Nachteile für die Verbraucher

Der Verband befürchtet außerdem große Nachteile für die Verbraucher. Wenn der Preisrahmen wegfällt, den die HOAI vorgibt, würde das die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. „Wenn nur noch der Preis entscheidet, wäre die Qualität zweitrangig.“ Die HOAI sei seit Jahrzehnten für alle Beteiligten am Bau ein verlässlicher Rahmen, der die Qualität in zunehmend komplexen Planungsprozessen sichere, Rechtssicherheit für öffentliche und private Bauherren gebe und dem Verbraucherschutz diene. „Er ist Gerüst für das Planen und Bauen in Deutschland.“

Der Verband Freier Berufe in Bayern erwartet von der Bayerischen Staatsregierung, sich weiterhin nachdrücklich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Schaden für die Freien Berufe durch eine weitgehende Aufweichung der HOAI abgewendet wird. Präsident Michael Schwarz: „Auch andere Gebührenordnungen in Deutschland dürfen nicht in voraus- eilendem Gehorsam aufgegeben werden. Wir brauchen stabile Honorarordnungen, um ein hochwertiges Wirken der Freien Berufe zum Schutz der Bürger zu erhalten. Preisdumping wird zur Zunahme von Konkursen führen und das Angebot in der Fläche verringern.“

(Quelle und Foto: Verband Freier Berufe in Bayern)

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