01.07.2019 - Berlin
Der offizielle Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude liegt seit Ende Mai 2019 vor. Dazu hat die Bundesingenieurkammer in Abstimmung mit den Länderkammern jetzt eine differenzierte Stellungnahme veröffentlicht.
Grundlage für das Gesetzgebungsvorhaben sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, in dem die Festschreibung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung an den Neubau mit Stand vom 01.01.2016 und an den Bestand vereinbart worden sind. Das BMWi hat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer lässt sich das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 auf Grundlage des festgeschriebenen Niveaus der energetischen Anforderungen von 2016 nicht erreichen. Die Bundesingenieurkammer spricht sich ferner kritisch zu den Vollzugsreglungen sowie zur Erweiterung des Kreises der Ausstellungsberechtigten für den Energieausweis aus.
Unter Einbeziehung der Rückmeldungen aus den Länderkammern sowie des AK Energieeffizienz hat die Bundesingenieurkammer daher eine Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde im Vorstand der Bundesingenieurkammer abgestimmt und an die zuständigen Ministerien übermittelt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung desEnergieeinsparrechts für Gebäude
© Foto: electriceye / Fotolia.com
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