18.07.2019 - Berlin
Mit Erlass vom 18. Juli 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mitgeteilt, dass mit der Änderung der VgV und der VSVgV die Abschnitte 2 und 3 Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 in Kraft getreten und damit anzuwenden sind. In seiner Sitzung am 28.06.2019 hatte der Bundesrat den für die Einführung von VOB/A-EU und VOB/A-VS 2019 erforderlichen Änderungen von VgV und VSVgV zugestimmt und damit die Fortgeltung der VOB/A in allen ihren Teilen sichergestellt.
Die auf Grundlage einer Festlegung im Koalitionsvertrag von Bundesminister Altmaier (BMWi) und Bundesminister Seehofer (BMI) eingesetzte Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts wird ihre Arbeit aber dennoch weiter fortsetzen. Voraussichtlich wird diese nach der Sommerpause zu einer erneuten Sitzung zusammenkommen, um abschließend zu klären, welches Vereinheitlichungspotential hinsichtlich der bauspezifischen Regelungen zwischen der VOB/A und der VgV besteht.
Bezug:
Erlass B I 7 - 81063.6/1 vom 09.09.2016;
Erlass BW I 7 - 70421 vom 20.02.2019
Aktenzeichen: BWI7-70421/3#3
Berlin, 18. Juli 2019
I. Inkrafttreten
Die Änderungsverordnung zu der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) ist am 18. Juli 2019 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27, Ausgabetag: 17. Juli 2019).
Mit der Änderung der VgV ist Abschnitt 2, Teil A der Vergabe- und Vertragsord-nung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft getreten und damit anzuwenden. Dies folgt aus der Änderung des statischen Verweises in § 2 VgV.
Mit der Änderung der VSVgV ist Abschnitt 3, Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft getreten und damit anzuwenden. Dies folgt aus der Änderung des statischen Verweises in § 2 VSVgV.
II. Hinweis
Die Bekanntmachung der VOB/A im Februar dieses Jahres (BAnz AT 19.02.2019 B2) enthält bereits alle Abschnitte der VOB/A. Abschnitt 1, Teil A der VOB/A Ausgabe 2019 ist bereits mit Erlass zum 01.03.2019 in Kraft getreten.
Die Gesamtausgabe VOB 2019 wird voraussichtlich im Herbst erscheinen.
Die Änderungen in Teil C der VOB/A Ausgabe 2019 werden mit gesondertem Erlass in Kraft gesetzt.
III. Aufhebung
Dieser Erlass und der Erlass BW I 7 - 70421 vom 20.02.2019 ersetzen die Regelungen des Erlasses B I 7 - 81063.6/1 vom 09.09.2016, soweit sie die Abschnitte 1 bis 3 der VOB/A betreffen. Weitere Regelungen des Erlasses B I 7 - 81063.6/1 vom 09.09.2016 bleiben unberührt.
Im Auftrag
gez.
Reinhard Janssen
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