25.09.2019 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns über die aktuellen Orientierungswerte bei der Verhandlung über Stundensätze nach HOAI ab Juli 2019. Außerdem erfolgt eine Anhebung der Orientierungswerte ab Januar 2020. Lesen Sie hier das Schreiben im Wortlaut.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns kann künftig bei der Verhandlung über Stundensätze von folgenden Orientierungswerten ausgegangen werden:
Ab Januar 2020 können folgende Orientierungswerte verwendet werden:
Dabei ist zu beachten, dass diese Stundensätze nur der Orientierung dienen und Abweichungen möglich sind. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und die Bayerische Architektenkammer erhalten Abdruck dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
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2019-09-24_StMB-Z5_Zuleitungsvermerk-HOAI-Orientierungswerte-Stundensaetze
Das EuGH-Urteil zur HOAI hat entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Somit sieht die derzeit gültige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) keine festen Stundensätze mehr vor. Daher sind jeweils auftragsbezogen entsprechende Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer (Ingenieurbüro) und Auftraggeber zu treffen. Mit dem kostenfreien Flyer "Stundensätze im Ingenieurbüro" will die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eine Hilfestellung bei der Festlegung derartiger frei zu vereinbarender Stundensätze geben.
Der Workshop richtet sich an Unternehmer, die sich mit den Einflussfaktoren auf den Unternehmenserfolg und deren Steuerung beschäftigen und Erfahrungen austauschen und weiterentwickeln wollen. Wir erarbeiten mit Ihnen Ansätze, wie Sie Ihr Büro modern führen und das Potenzial Ihrer Mitarbeitenden stärker aktivieren können. Für einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden ist ausreichend Raum.
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