14.10.2019 - München
Zur Vereinfachung der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen Leitfaden für einen „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ zur einfachen Bearbeitung von Bewerbungen und Angeboten bei der Anwendung der VgV entwickelt. Der Leitfaden ist kostenfrei zum Download erhältlich und soll Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes, dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtendes und transparentes Wettbewerbsverfahren dienen.
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) – VgV ist am 18.04.2016 in Kraft getreten und regelt
die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen
durch die öffentlichen Auftraggeber in Deutschland, wenn deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte (z. Zt. 221.000 EUR) erreicht
oder überschreitet. Für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen ab oder
über dem EU-Schwellenwert
müssen die öffentlichen Auftraggeber
die Vergabeverordnung – VgV anwenden.
Darunter fallen alle „geistig-schöpferischen“ Leistungen – so auch die Ingenieur- und Architektenleistungen.
Für Aufträge für freiberufliche Leistungen der Ingenieure und Architekten unter dem EU-Schwellenwert liegt die UVgO vor. In Bayern ist von Bundes- und Landesbehörden die UVgO verbindlich anzuwenden. Für den kommunalen Bereich ist die Anwendung freigestellt. Für andere Bundesländer gelten abweichende landesspezifische Regelungen.
„Trotz der Intention des Gesetzgebers, das Vergaberecht weiter zu vereinfachen, lässt sich immer wieder feststellen, dass die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen im Rahmen der Vergabeordnung öffentlichen Auftraggebern – den Kommunen, Kreisen, Bezirken bis hin zu den Fachbehörden des Freistaates Bayern – und auch den Bewerbern Schwierigkeiten in der Anwendung bereitet“, sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Besonders klagen unsere Mitglieder über:
Aus diesem Grund sah sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau veranlasst, einen Leitfaden für einen „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ zur einfachen Bearbeitung von Bewerbungen und Angeboten bei der Anwendung der VgV zu entwickeln. Dieser soll den Auftraggebern und den Bewerbern gleichermaßen als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes, dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtendes und transparentes Wettbewerbsverfahren für die Vergabe von „geistig-schöpferischen“ Leistungen dienen.
Der vorliegende Leitfaden wurde als Muster-Papier für eine fiktive Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers am Beispiel einer Tragwerksplanung nach §§ 49 bis 52 HOAI 2013 aufgebaut, wobei:
Daneben wird dem öffentlichen Auftraggeber
Wesentlicher Gedanke des Leitfadens ist es, dem öffentlichen Auftraggeber
für den Nachweis der Eignung, der in der Regel weitgehend durch Referenzen erbracht werden muss,
Lösungen an die Hand zu geben, damit die erbetenen Referenzen auch von kleineren Ingenieurbüros – mittelstandsfreundlich – erbracht werden können.
Anstelle von „großen“ Referenzen, die alle nur denkbaren Projekteigenschaften in einer Referenz „gebündelt“ beinhalten sollen, schlagen wir einen „Eigenschaftskatalog“ von fachlich begründeten Einzeleigenschaften vor, die der öffentliche Auftraggeber nach seinem Projekt vorgibt und nach dessen Erfordernissen der Bewerber seine Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Für die Wertung der Referenzen soll dabei gerade nicht nur die „deckungsgleiche“ größtmögliche Referenz herangezogen werden können, sondern alle Referenzen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung im „ingenieurmäßigen“ Anspruch vergleichbar sind.
Dem öffentlichen Auftraggeber, der über kein fachkundiges Personal verfügt, wird empfohlen, bei der Erstellung des Bewerbungsbogens, der Festlegung der vom Projekt her bedingten Referenzeigenschaften und der Prüfung der Eignung der Bewerber und der Bewertung der Bewerbungen kompetente Sachverständige einzuschalten.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt dazu eine Liste von VgV-Betreuern, die die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen und die den Auftraggeber in allen Vergabe- und Auftragsfragen für freiberufliche Leistungen nach VgV sachkundig und unabhängig beraten.
Die Auslobung im Offenen Verfahren hält die Bayerische Ingenieurekammer-Bau aus Aspekten der Wirtschaftlichkeit (hoher Aufwand für teilnehmende Büros) und Verhältnismäßigkeit für nicht zielführend.
Der Leitfaden ist kostenfrei als PDF zum Download bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erhältlich.
Leitfaden VgV-Verfahren für öffentliche Aufträge - Tragwerksplanung
© Foto: Konstruktionsgruppe Bauen AG, Kempten
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