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Mit dem Freistaat Bayern zusammen besser bauen

Gemeinsames Positionspapier von Bayerischer Ingenieurekammer-Bau und Bayerischem Bauindustrieverband

21.10.2019 - München

Mit dem Freistaat Bayern zusammen besser bauen

Ein gemeinsames Positionspapier der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und des Bayerischen Bauindustrieverbandes zeigt erfolgversprechende Wege zu einer besseren Abwicklung staatlicher Bauprojekte auf und geht auch auf den Einsatz von Generalplanern und Generalunternehmern bei Bauvorhaben des Freistaates Bayern ein.

Prof. Dr. Norbert Gebbeken (r.), Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Josef Geiger (l.), Präsident des Bayerischen Bauindustrieverbandes überreichten das gemeinsame Positionspapier zum Einsatz von Generalplanern und Generalunternehmern bei Bauvorhaben des Freistaates Bayern am 16. Oktober 2019 an Ministerialdirektor Helmut Schütz (m.), Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr.

Das Positionspapier zeigt auf, welche Voraussetzungen für eine innovative, baukulturell verantwortliche, qualitätsorientierte, termingerechte und kostensichere Abwicklung staatlicher Bauprojekte erforderlich sind.

Insbesondere geht es auf die Rahmenbedingungen ein, unter welchen gegebenenfalls die Vergabe an einen Generalplaner bzw. einen Generalunternehmer sinnvoll sein kann. Um technische Innovationen am Bau zu fördern, zur Rationalisierung und Effizienzsteigerung beizutragen und damit die Konkurrenzfähigkeit deutscher Bauunternehmen zu erhöhen, leisten Nebenangebote einen wichtigen Beitrag. Weil Bauen naturgemäß immer mit Risiken verbunden ist, sollten diese identifiziert und bewertet werden. Alle Baubeteiligten, Bauherrn, Planer und Bauausführende, müssen über ausreichende einschlägige Fachkompetenz verfügen. Innovative partnerschaftlich orientierte Vertragsmodelle seien in geeigneten Fällen einzusetzen.

Das wirtschaftlichste Ergebnis zur Zufriedenheit aller wird dann erzielt, wenn sich Planen und Bauen an der Qualität orientieren, nicht am niedrigsten Preis, so die feste Überzeugung der Urheber des Positionspapiers.

Download

Positionspapier Langfassung  
Kernaussagen des Positionspapiers

HIntergrund

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 30. April 2019 beschlossen, dass bei Bauvorhaben der Staatsbauverwaltung zukünftig vermehrt Generalplaner und Generalunternehmer eingesetzt werden sollen.

Während die Bayerische Ingenieurekammer-Bau vor dem Hintergrund ihrer Mitgliederstruktur dem vermehrten Generalplaner-Einsatz sehr skeptisch gegenübersteht, begrüßt der Bayerische Bauindustrieverband mit Blick auf seine Mitgliedsunternehmen die Aufwertung der Generalunternehmervergabe.

Grundsätzlich verfolgt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau das Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung. Es gewährleistet in hohem Maße die Ansprüche an unsere Baukultur, an Innovation und an eine unabhängige Beratung der Bauherrschaft durch Beratende Ingenieure, die unabhängig von Lieferanteninteressen optimale Lösungen entwickeln. Darüber hinaus möchte die Bayerische Ingenieurekammer-Bau die Mitgliederstruktur erhalten, die dafür sorgt, dass auch in den ländlichen Regionen eine Versorgung mit am Bau tätigen Ingenieuren
gewährleistet ist. Dies dient dem Verfassungsgebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und der Bayerische Bauindustrieverband haben sich jedoch bewusst zu diesem gemeinsamen Positionspapier entschlossen um aufzuzeigen, welche Voraussetzungen - auch jenseits von Generalplaner- bzw. Generalunternehmerbeauftragung - für innovative, baukulturell verantwortliche und eine qualitätsorientierte, termingerechte und kostensichere Abwicklung von staatlichen Bauprojekten erforderlich sind und unter welchen Rahmenbedingungen gegebenenfalls die Einschaltung eines Generalplaners und/oder eines Generalunternehmers gerechtfertigt sein kann. Im Fokus dieses Positionspapiers steht der Hochbau.

Überblick - Kernaussagen

Gemeinsames Positionspapier der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und des Bayerischen Bauindustrieverbandes zum Einsatz von Generalplanern und Generalunternehmern bei Bauvorhaben des Freistaates Bayern

Dieses auf den Hochbau fokussierte Positionspapier zeigt auf, welche Voraussetzungen für eine innovative, baukulturell verantwortliche, qualitätsorientierte, termingerechte und kostensichere Abwicklung von staatlichen Bauprojekten erforderlich sind und unter welchen Rahmenbedingungen gegebenenfalls die Einschaltung eines Generalplaners und/oder eines Generalunternehmers gerechtfertigt sein kann.

1. Losvergabe oder Generalplaner-/Generalunternehmer-Vergabe?

Nach dem geltenden Vergaberecht ist bei staatlichen Bauprojekten sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen die Losvergabe der Regelfall. Das Vergaberecht ermöglicht jedoch die zusammengefasste Vergabe mehrerer Teil- oder Fachlose bis hin zum Generalplaner bzw. Generalunternehmer, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Auftraggeberseitig wieder verstärkt Nebenangebote zulassen und werten

Nebenangebote haben immer einen wichtigen Beitrag zur notwendigen technischen Innovation, zu Rationalisierungsbemühungen und zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit deutscher Bauunternehmen im nationalen und internationalen Bauwettbewerb geleistet.

Nebenangebote schaffen eine klassische „win-win“-Situation, von der sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer profitieren.

3. Risiken, Planungsgrundlagen

Bauen ist ein risikobehafteter Prozess. Dem ist mit einer angepassten Risikoanalyse Rechnung zu tragen. Es sind also potenzielle Gefahren und Einflüsse zu identifizieren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit zu ermitteln und das zugehörige Schadensausmaß festzulegen.

4. Bauherrenkompetenz unverzichtbar

Bauvorhaben in der vereinbarten realistischen Zeit, mit dem vereinbarten realistischen Budget und in der vereinbarten Qualität erfolgreich abzuwickeln, kann nur gelingen, wenn bei allen Projektbeteiligten eine ausreichende einschlägige Fachkompetenz vorhanden ist; dies gilt sowohl für Bauherren als auch für Planer und bauausführende Unternehmen.

5. Auf den Bedarf des öffentlichen Auftraggebers zugeschnittene Vertragsmodelle ermöglichen

In geeigneten Fällen, insbesondere bei größeren, komplexen Bauvorhaben, können — nach jeweiliger Einzelfallprüfung durch den Auftraggeber – innovative, vor allem partnerschaftliche Vertragsmodelle zur Anwendung kommen (vom GU-Vertrag über ÖPP-Modelle bis zu Alliance-Verträgen).

6. Abschließende Anmerkungen

Wenn sich Planen und Bauen nicht nur am niedrigsten Preis, sondern an Qualität orientieren, wird in der Regel auch das wirtschaftlichste Ergebnis zur Zufriedenheit aller erzielt.

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