22.10.2019 - Berlin
Am 1. Oktober 2019 wurden für die nachgeordneten Einrichtungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Änderungen in Teil C der VOB Ausgabe 2019 und damit auch die Gesamtausgabe der VOB 2019 eingeführt (Einführungserlass des BMI vom 23. September 2019).
Der Erlass des BMI zur Einführung der Gesamtausgabe der VOB 2019 vom 23.09.2019 verpflichtet die nachgeordneten Einrichtungen des BMI, ab dem 01.10.2019 Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden.
Gesamtausgabe der VOB 2019
Neben den nun eingeführten Änderungen in der VOB/C 2019 sind die anderen Teile der VOB 2019 bereits eingeführt.
Die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) umfasst alle Abschnitte der VOB/A, die VOB/B sowie die VOB/C.
Die Bekanntmachung der VOB/A im Februar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) enthält bereits alle Abschnitte der VOB/A.
Mit den nun eingeführten Änderungen in der VOB/C 2019 ist die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019), umfassend alle Abschnitte der VOB/A, die VOB/B sowie die VOB/C, von den nachgeordneten Einrichtungen des Bundesinnenministeriums anzuwenden.
14 ATV (Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen) wurden fachtechnisch fortgeschrieben, 40 ATV redaktionell bearbeitet. Fachtechnische Aktualisierungen und Präzisierungen finden sich unter:
•
ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“
• ATV DIN 18305 „Wasserhaltungsarbeiten“
• ATV DIN 18318 „Pflasterdecken und Plattenbeläge,
Einfassungen“
• ATV DIN 18322 „Kabelleitungstiefbauarbeiten“
• ATV DIN 18325 „Gleisbauarbeiten“
• ATV DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“
• ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“
• ATV DIN 18338 „Dachdeckungsarbeiten“
• ATV DIN 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“
• ATV DIN 18354 „Gussasphaltarbeiten“
• ATV DIN 18358 „Rollladenarbeiten“
• ATV DIN 18360 „Metallbauarbeiten“
• ATV DIN 18382 „Elektro-, Sicherheits- und
Informationstechnische Anlagen“
• ATV DIN 18384 „Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen“
Download
VOB/B Nachträge –Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts 2018
05.11.2019
13:00 - 17:00 Uhr München
Einführung in dieVOB für (Jung-) Bauleiter
15.01.2020
09:00 - 17:00 Uhr München
Kurze Einführungin die VOB/A
19.02.2020
16:00 - 17:00 Uhr Webinar
ATV DIN 18329VOB/C: Verkehrssicherungsarbeiten
16.03.2020
13:30 - 17:30 Uhr Würzburg
VOB/A – Grundlagenund Neuerungen
25.03.2020
09:00 - 16:30 Uhr München
VOB/A – Grundlagenund Neuerungen
21.04.2020
09:00 - 16:30 Uhr Regensburg
Einführung in dieVOB für (Jung-) Bauleiter
07.07.2020
10:00 - 17:00 Uhr Würzburg
Abrechnung undAufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C
14.07.2020
09:00 - 17:00 Uhr München
Bezug:
Erlass B I 7 – 81063.6/1 vom 07.04.2016
Erlass B I 7 - 81063.6/1 vom 09.09.2016
Erlass BW I 7 - 70421 vom 20.02.2019
Erlass BW I 7 - 70421/3#3 vom 18.07.2019
Aktenzeichen: BWI7-70421/2#3
Berlin, 23. September 2019
Ab dem 01.10.2019 ist Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden.
Gemeinsam mit
bilden diese die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019).
1. VOB/A
Die Änderungen in der VOB/A sind in den Erlassen BW I 7 - 70421 vom 20.02.2019 und BW I 7 - 70421/3#3 vom 18.07.2019 erläutert.
2. VOB/C
Die Hauptausschüsse Hochbau (HAH) und Tiefbau (HAT) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen haben insgesamt 14 ATV fachtechnisch fortgeschrieben, darunter, mit Beteiligung des Hauptausschusses Allgemeines (HAA), auch die DIN ATV 18299. 40 ATV wurden redaktionell überarbeitet.
Fachtechnisch sind folgende ATV überarbeitet:
ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art“ (HAA, HAH, HAT)
Im
Katalog des Abschnitts 0 sind Angaben zum SiGe-Plan, der Baustellenverordnung
und Leistungen zur Unfallverhütung aufgenommen. Im Abschnitt 4 ist die ehemalige
Ziffer 4.2.10 zu „Verkehrssicherungsmaßnahmen“ außerhalb der Baustelle
entfallen.
ATV
DIN 18305 „Wasserhaltungsarbeiten“
(HAT)
Die
normativen Verweisungen sind aktualisiert. Kombinierte Abrechnungseinheiten
(z.B. Sth, Std, StWo) sowie eine Differenzierung hinsichtlich offener und
geschlossener Wasserhaltung sind in Abschnitt 0 eingeführt. In Abschnitt 1 ist
der „Geltungsbereich“ überarbeitet. In Abschnitt 4 sind zusätzliche
Nebenleistungen aufgenommen. In Abschnitt 5 sind Übermessungsregelungen in
Ziffer 5.3 für Rohrverbindungen, Formstücke und Armaturen überarbeitet.
ATV
DIN 18318 „Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“ (HAT)
Die
normativen Verweisungen sind aktualisiert. Abschnitt 0 ist grundlegend überarbeitet.
In Abschnitt 1 ist der „Geltungsbereich“ überarbeitet. In Abschnitt 3 sind
neben der erstmaligen Aufnahme von möglichen Bedenken gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B
auch neue Unterabschnitte eingeführt. In Abschnitt 4 sind zusätzliche
Nebenleistungen aufgenommen. Eine strukturelle Überarbeitung der Übermessungsregelungen
ist in Abschnitt 5.3. erfolgt.
ATV
DIN 18322 „Kabelleitungstiefbauarbeiten“ (HAT)
Die
normativen Verweisungen sind aktualisiert, kombinierte Abrechnungseinheiten
(z.B. md, mWo, mMt) sind u.a. in einen überarbeiteten Abschnitt 0 eingeführt
und eine Neudefinierung des Geltungsbereichs (Geltung auch für das Verlegen von
Schutzrohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden) ist erfolgt. In Abschnitt 3
wird die Berücksichtigung von Schutzrohren und Kabelkanalanlagen sowie
Regelungen zum Einblasen von Kabeln, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden
aufgenommen. In Abschnitt 4.2 erfolgt eine Ausweitung des Katalogs der
Besonderen Leistungen.
ATV
DIN 18325 „Gleisbauarbeiten“ (HAT)
Die
normativen Verweisungen sind aktualisiert. Abschnitt 0 ist überarbeitet. In
Abschnitt 2 wird die Regel, dass ausgebaute Stoffe und Bauteile nicht in das
Eigentum des Auftragnehmers übergehen, eingeführt. Inhaltliche Änderungen gibt
es in Abschnitt 3 (z.B. dass Schweiß- und Sicherungsarbeiten nicht ohne Überwachung
durch den Auftraggeber ausgeführt werden dürfen). Die Abnahmemessung nach der
Weichenmontage und das Gestellen der Fachbauleitung Spannungsausgleich sind
nunmehr Nebenleistungen.
ATV
DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“
(HAH)
In ATV DIN 18332
"Naturwerksteinarbeiten" ist der Geltungsbereich präzisiert.
ATV
DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“ (HAH)
Die
ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten" ist grundlegend überarbeitet. Sie
ist an die neue Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 angeglichen. Demzufolge
sind die in ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten und ATV DIN 18354
Gussasphaltarbeiten enthaltenen Regelungen zu Abdichtungen dort herausgenommen.
Die ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten erhält infolgedessen einen neuen Namen
(ohne Dachabdichtungsarbeiten).
Neben
der Aktualisierung normativer Verweisungen und der Einführung kombinierter
Abrechnungseinheiten (z.B. m²d, m²Wo, m²Mt) in Abschnitt 0 ist dieser
grundlegend überarbeitet. Der „Geltungsbereich“ ist inhaltlich und redaktionell
überarbeitet. Die Abdichtung von Fahrbahntafeln von Brücken, die zu
öffentlichen Straßen gehören, bleibt weiterhin ausgenommen. Abschnitt 3 hat
eine neue Untergliederung bekommen, in Abschnitt 4 sind zusätzliche Nebenleistungen
(z.B. Schutz von Bau- und Anlagenteilen, VOR Verunreinigungen und Ausgleichen
von Höhenunterschieden bei der Aufstellung von Gerüsten bis 40 cm) aufgenommen.
In Abschnitt 4.2 ist der Katalog der Besonderen Leistungen und in Abschnitt 5.4
der Katalog um Einzelregelungen bei der Abrechnung erweitert.
Neu
in ATV DIN 18336 aufgenommen sind unter anderem auch Angaben zu nachträglicher
Abdichtung.
ATV DIN 18338 „Dachdeckungsarbeiten“ (HAH)
siehe ATV 18336
ATV
DIN 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“
(HAH)
In
der ATV DIN 18352 "Fliesen- und Plattenarbeiten" wird die technisch
notwendige Breite von Fugen begrenzt. Die neue Abdichtungsnormung erfordert
neue Normenbezüge. Neu aufgenommen sind Regelungen zum Reinigen der Fliesen-
und Platten. Der Abschnitt 5 ist auf die geltende Struktur mit
Übermessungsregeln umgestellt.
ATV DIN 18354 „Gussasphaltarbeiten“ (HAH)
siehe ATV 18336
ATV
DIN 18358 „Rollladenarbeiten“ (HAH)
Die
ATV DIN 18358 "Rollladenarbeiten" ist grundlegend überarbeitet. Der
Geltungsbereich ist präzisiert. Abschnitt 3 enthält nun Regelungen zu
Einstellung, Einweisung und Abnahme der Anlage. Die Regelungen zu Gerüsten als
Nebenleistung oder Besondere Leistung sind in die neue Struktur überführt.
Abschnitt 5 ist komplett überarbeitet.
ATV
DIN 18360 „Metallbauarbeiten“ (HAH)
In
ATV DIN 18360 "Metallbauarbeiten" ist Abschnitt 0, der die Hinweise
für das Auf- stellen der Leistungsbeschreibung enthält, wesentlich erweitert.
Abschnitt 3 Ausführung ist grundlegend überarbeitet. Nebenleistungen und
Besondere Leistungen in Abschnitt 4 sind angepasst und präzisiert.
ATV DIN 18382 „Elektro-, Sicherheits- und
Informationstechnische Anlagen“ (HAH)
Die ATV DIN 18382 "Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische
Anlage" erhält einen neuen Namen. Sie enthält nun, ebenso wie die ATV DIN
18384 "Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen", genaue
Vorgaben, welche Planungsunterlagen vom Auftraggeber übergeben werden müssen
und welche Unterlagen vom Auftragnehmer zur Abnahme vorgelegt werden müssen.
Stoff- und Ausführungsnormen sind aktualisiert.
ATV DIN 18384 „Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen“ (HAH)
Die ATV DIN 18384 "Blitzschutz-,
Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen" erhält einen neuen Namen.
Hinsichtlich der inhaltlichen Überarbeitung siehe ATV 18382.
Redaktionell sind folgende ATV überarbeitet:
ATV
DIN 18300 „Erdarbeiten“ ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“
ATV
DIN 18302 „Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen“
ATV DIN 18304 „Ramm-, Rüttel- und
Pressarbeiten“ ATV DIN 18308 „Drän- und Versickerarbeiten“
ATV
DIN 18309 „Einpressarbeiten“ ATV DIN 18311 „Nassbaggerarbeiten“
ATV DIN 18312
„Untertagebauarbeiten“
ATV DIN 18313
„Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten“
ATV DIN 18315 „Verkehrswegebauarbeiten –
Oberbauschichten ohne Bindemittel“
ATV DIN 18316 „Verkehrswegebauarbeiten –
Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln“
ATV
DIN 18317 „Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten aus Asphalt“
ATV DIN
18319 „Rohrvortriebsarbeiten“
ATV
DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“
ATV DIN 18321 „Düsenstrahlarbeiten“
ATV DIN 18324
„Horizontalspülbohrarbeiten“
ATV
DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“
ATV DIN 18329
„Verkehrssicherungsarbeiten“
ATV
DIN 18330 „Mauerarbeiten“
ATV DIN 18331 „Betonarbeiten“
ATV
DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“
ATV DIN 18339 „Klempnerarbeiten“
ATV DIN 18340
„Trockenbauarbeiten“
ATV
DIN 18345 „Wärmedämm-Verbundsysteme“
ATV DIN 18349 „Betonerhaltungsarbeiten“
ATV DIN 18350 „Putz- und
Stuckarbeiten“
ATV
DIN 18351 „Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden“
ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“
ATV DIN 18355
„Tischlerarbeiten“
ATV
DIN 18356 „Parkett- und Holzpflasterarbeiten“
ATV DIN 18357 „Beschlagarbeiten“
ATV DIN 18361
„Verglasungsarbeiten“
ATV
DIN 18363 „Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen“
ATV DIN 18364
„Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten“
ATV
DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ ATV DIN 18366 „Tapezierarbeiten“
ATV DIN 18379
„Raumlufttechnische Anlagen“
ATV
DIN 18380 „Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen“
ATV DIN 18381
„Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“
ATV DIN 18386
„Gebäudeautomation“
Unverändert bleiben folgende ATV:
ATV DIN 18303
„Verbauarbeiten“
ATV DIN 18306
„Entwässerungskanalarbeiten“
ATV
DIN 18307 „Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden“
ATV DIN 18314
„Spritzbetonarbeiten“
ATV DIN 18323
„Kampfmittelräumarbeiten“
ATV
DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“
ATV DIN 18335 „Stahlbauarbeiten“
ATV
DIN 18385 „Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen“
ATV
DIN 18421 „Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen“
ATV DIN 18451
„Gerüstarbeiten“
ATV DIN 18459 „Abbruch- und
Rückbauarbeiten“
Dieser Erlass tritt am 01.10.2019 in Kraft.
Gemeinsam mit den Erlassen BW I 7 - 70421 vom 20.02.2019 und BW I 7 - 70421/3#3 vom 18.07.2019 ersetzt er zu diesem Datum die Erlasse B I 7 - 81063.6/1 vom 07.04.2016 und B I 7 - 81063.6/1 vom 09.09.2016, soweit diese die VOB/A, EU VOB/A, VS VOB/A und VOB/C sowie die Gesamtausgabe VOB 2016 betreffen.
Im
Auftrag gez.
Christine Hammann
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