12.11.2019 - Berlin
Die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammern der Länder fordern noch einmal eindringlich, Nachbesserungen am Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vorzunehmen. Die geplanten neuen Berufsbezeichnungen ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ sind irreführend und erhöhen keinesfalls die Attraktivität der beruflichen Bildung.
Folgende Gründe sprechen dabei gegen diese an die Hochschulabschlüsse angelehnten Bezeichnungen:
Wir halten es für den falschen Weg, Ungleichheit zwischen den Bildungswegen abbauen zu wollen, indem die Verschiedenheit von hochschulischer und beruflicher Bildung gezielt verwischt wird. Dies hätte zur Folge, dass gerade im europäischen Kontext konstant Missverständnisse zu Lasten von Absolventinnen und Absolventen sowie Unternehmen entstehen, werden Bachelor und Master doch ganz eindeutig als Hochschulabschlüsse wahrgenommen und europaweit lediglich von hochschulischen Einrichtungen vergeben.
Es steht zu hoffen, dass der Bundesrat bei seiner ablehnenden Haltung gegenüber den Berufsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ bleibt. Das Plenum des Bundesrates entscheidet am 29. November darüber.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11.06.2019
Informationen zum Bundesratsverfahren
(Quelle: BIngK, Foto: Drubig-photo / stock.adobe.com)
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