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Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG): Nachbesserungen gefordert

‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ sind irreführend

12.11.2019 - Berlin

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG): Nachbesserungen gefordert

Die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammern der Länder fordern noch einmal eindringlich, Nachbesserungen am Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vorzunehmen. Die geplanten neuen Berufsbezeichnungen ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ sind irreführend und erhöhen keinesfalls die Attraktivität der beruflichen Bildung.

Folgende Gründe sprechen dabei gegen diese an die Hochschulabschlüsse angelehnten Bezeichnungen:

  • Abschlussbezeichnungen müssen transparent, klar und eindeutig sein! Durch den vorgeschlagenen Novellierungsentwurf werden jedoch ganz unterschiedliche Bildungswege mit fast identischen Bezeichnungen belegt. Dies erzeugt Intransparenz und schafft Unklarheit bei der Berufsorientierung Jugendlicher, aber auch in Stellenausschreibungen und generell bei der Personalsuche und -besetzung.
  • Mit der Einführung dieser Abschlussbezeichnungen wird die Kompetenzverteilung im föderalen System der Bundesrepublik verletzt, denn die Bezeichnungen „Bachelor“ und „Master“ stellen ausschließlich hochschulische Abschlussbezeichnungen dar, die in die Kompetenz der Länder fallen; ein von der Kultusministerkonferenz eingeholtes Rechtsgutachten kommt mit großem Nachdruck zu dem gleichen Ergebnis.
  • Die Änderung der Bezeichnung der Fortbildungsstufen in „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ führt keinesfalls zu einer Aufwertung der beruflichen Fortbildung gegenüber Hochschulabschlüssen. Eher ist ein gegenteiliger Effekt abzusehen: Die Anlehnung an den Hochschulbereich bei der Titelbezeichnung berücksichtigt nicht den Praxisbezug der Fortbildung, schwächt eingeführte Marken wie den Fachwirt und suggeriert wechselinteressierten Studierenden, die berufliche Bildung sei eine Art „Auffangbecken“ oder „Ersatzmaßnahme“.

Wir halten es für den falschen Weg, Ungleichheit zwischen den Bildungswegen abbauen zu wollen, indem die Verschiedenheit von hochschulischer und beruflicher Bildung gezielt verwischt wird. Dies hätte zur Folge, dass gerade im europäischen Kontext konstant Missverständnisse zu Lasten von Absolventinnen und Absolventen sowie Unternehmen entstehen, werden Bachelor und Master doch ganz eindeutig als Hochschulabschlüsse wahrgenommen und europaweit lediglich von hochschulischen Einrichtungen vergeben.

Es steht zu hoffen, dass der Bundesrat bei seiner ablehnenden Haltung gegenüber den Berufsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ bleibt. Das Plenum des Bundesrates entscheidet am 29. November darüber.

Weitere Informationen

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11.06.2019
Informationen zum Bundesratsverfahren

(Quelle: BIngK, Foto: Drubig-photo / stock.adobe.com)

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