03.12.2019 - Eschborn
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert über eine Änderung des BAFA-Merkblattes mit den Anforderungen an die Zusatzqualifikation von Energieberatern/innen im Rahmen des Bundesförderprogramms für die Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort Beratung, individueller Sanierungsfahrplan).
Laut Schreiben vom 03.12.2019 vom Referat 512 „Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand“ ist die wesentliche Änderung der neue Aus-/Weiterbildungskatalog, der für Aus-/Weiterbildungen mit Beginn nach dem 30. Juni 2021 gilt.
Er entspricht, was den zeitlichen Umfang und fachlichen Inhalt angeht, den für Wohngebäude geforderten Basis- und Vertiefungsmodulen des Weiterbildungskatalogs gemäß Anlage 2 des Regelhefts zur EEE-Liste vom 02. Dezember 2019.
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Quelle: Referat 512 – Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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