06.02.2020 - Berlin
Seit 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Dazu hat der Verband Privater Bauherren (VPB) unterstützt durch die Förderung des BMJV eine Broschüre herausgegeben, die die Besonderheiten des neuen Bauvertragsrechts für Laien verständlich erklärt und zusammenfasst
Die neuen gesetzlichen Regelungen, die vor allem für private Bauherren mehr Transparenz und Rechte bringen, sind bislang bei Verbraucherbauherren, die schlüsselfertig bauen oder kaufen, nur wenig bekannt. Das hat der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer bundesweit durchgeführten Umfrage festgestellt und bereits Anfang 2019 in einer Studie veröffentlicht.
Diese
Erkenntnisse haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) dazu veranlasst, die Reform des Bauvertragsrechts noch einmal auf breiter
Ebene bekannt zu machen. Dazu hat der VPB unterstützt durch die Förderung des
BMJV eine Broschüre herausgegeben, die die Besonderheiten des neuen
Bauvertragsrechts für Laien verständlich erklärt und zusammenfasst.
Die 32-setige Broschüre "Neues Bauvertragsrecht – Informationen für Verbraucherbauherren" ist kostenlos. Interessierte Bauherren und Kaufwillige können sie ab sofort beim VPB auf der Website herunterladen oder bei den VPB-Regionalbüros – nach vorheriger Terminvereinbarung – in gedruckter Form abholen.
Download
Weitere
Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße
8, 10115 Berlin
Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, nfvpbd, www.vpb.de
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München