03.05.2021 - München
Um das eigene Ingenieurbüro vor ernsthaften Schäden oder existenzbedrohenden Verlusten im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod des Inhabers zu schützen, sollten Regelungen für den Notfall getroffen werden. Dazu hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau jetzt eine Checkliste für ein Notfallhandbuch entwickelt, die kostenfrei zum Download erhältlich ist.
Bei der Erstellung des Notfallhandbuchs sollten Sie zunächst überlegen, welche Person/en Ihres Vertrauens geeignet sind, im Notfall Verantwortung für Ihr Ingenieurbüro zu übernehmen. Oft kann es dabei sinnvoll sein, einzelne Verantwortungsbereiche auf verschiedene Personen aufzuteilen. Für besonders wichtige Entscheidungen können Sie auch festlegen, dass diese nur zusammen von zwei Personen getroffen werden können, z.B. einem Familienangehörigen und einem Mitarbeiter.
Für die Erstellung eines Notfallhandbuchs für Ihr
Ingenieurbüro hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eine neue Checkliste Notfallhandbuch
erstellt.
Bitte beachten Sie, dass die Checkliste nicht abschließend sein kann und nicht jeder betrieblichen und privaten Situation gerecht werden kann. Insbesondere sollten die Regelungen des Notfallhandbuchs mit den privaten Verfügungen (Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testament u.ä.) abgestimmt sein. Holen Sie deshalb auch den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars ein.
Download
Zum Schutz des eigenen Ingenieurbüros während einer vorübergehenden oder dauerhaften Handlungsunfähigkeit oder beim Tod des Inhabers oder Geschäftsführers ist es wichtig, klare Regelungen für den Notfall zu treffen. Dazu empfiehlt es sich, ein Notfallhandbuch zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. In dem für Kammermitglieder kostenfreien Webinar stellen unsere IngenieurreferentinDipl.-Ing. (FH) M.Eng. Irma Voswinkel und RA Robert Tille die neue Checkliste Notfallhandbuch vor und erläutern, worauf man dringend achten sollte.
Ihre Referenten
Bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist ein Netzwerk von Kammermitgliedern eingerichtet, die in Situationen, wie z.B. einer vorübergehenden oder dauerhaften Handlungsunfähigkeit oder dem Tod des Inhabers oder Geschäftsführers, in organisatorischen und fachlichen Fragen beraten können, um ernsthafte Schäden oder existenzbedrohende Verluste zu vermeiden. Die Mitglieder des Netzwerks „Notfall-Service“ sind entweder im Ruhestand oder haben ihre aktiven Tätigkeiten so weit reduziert, dass sie sich in ausreichendem Umfang der Beratertätigkeit widmen können. So wird eine unabhängige Beratung gewährleistet und eine Konkurrenzsituation zum Ratsuchenden um Aufträge etc. vermieden.
Interesse an der Mitarbeit im Netzwerk "Notfall-Service"?
Haben
Sie in der aktiven Phase des Berufslebens Erfahrungen angesammelt, die
Sie Ingenieurbüros in einer Notfallsituation durch pragmatische Hilfe
zur Selbsthilfe zu Gute kommen lassen können? Vielleicht könnten Sie
sich deshalb vorstellen, im Netzwerk „Notfall-Service“ mitzuarbeiten.
Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, steht Ihnen unsere
Ingenieurreferentin Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel unter
vswnklbykd oder 089 419434-29 für alle Fragen zur Verfügung.
© Fotos: Skeeze / Pixabay.com und Love the Wind / Shutterstock.com; StockPhotoPro / Fotolia.de; Tobias Haase und RA Robert Tille; denissimagilov / Fotolia.de
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