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Coronavirus-Epidemie: Arbeitsschutzstandards in der Baubranche stärken
BG BAU bietet Unterstützungsangebot
20.04.2020 - München
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin vorgestellten Regeln des neuen Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2. Sie wird deren Umsetzung in der Baubranche aktiv unterstützen und stellt dazu umfangreiche Angebote zur Verfügung. Dies teilte die BG BAU in Berlin mit.
Verhaltensregeln und organisatorische Maßnahmen
Die vorgelegten Eckpunkte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Sie sehen Verhaltensregeln vor und geben Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen in den Betrieben oder zu Schutzausrüstungen.
In seiner Ansprache forderte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die vorgestellten Regeln in die betriebliche Wirklichkeit zu übersetzen. Dabei sieht er insbesondere die DGUV sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gefordert.
„Unsere Versicherten und unsere Mitgliedsbetriebe der Baubranche und der baunahen Dienstleistungen arbeiten seit Beginn der Coronavirus-Epidemie zum Teil mit Einschränkungen weiter. Die BG BAU sieht sich deshalb in einer besonderen Verantwortung“, sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. „Daher haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern geeignete Instrumente entwickelt und geben den Unternehmen und Versicherten die in dieser herausfordernden Situation erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für die Praxis an die Hand,“ so Heil.
Die BG BAU hat aufgrund der durch die Coronavirus-Epidemie veränderten Bedingungen und der damit verbundenen Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen an die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen zeitnah reagiert und umfassende Informationen, Leitfäden, Handlungsanleitungen und weitere Unterstützungsangebote veröffentlicht. Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk wurde dabei um notwendige Maßnahmen und Hygieneanforderungen zum Schutz gegen das Coronavirus ergänzt.
Die im neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 beschriebenen zusätzlichen Anforderungen werden in den Handlungshilfen der BG BAU bereits berücksichtigt. Die Handlungshilfen fokussieren auf die Gewerke der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen und beachten auch Besonderheiten und Wechselwirkungen aus der Interaktion mit Dritten, wie z. B. bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern oder bei der Tätigkeit von Servicehandwerkern im Kundendienst.
Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sind zusätzliche Hygieneanforderungen enthalten. So wird auch gewährleistet, dass bereits in der Planungs- und in der Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen alle erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und hygienischen Maßnahmen berücksichtigt werden können.
- Sämtliche Unterlagen werden kontinuierlich aktualisiert und stehen auf der Website der BG BAU zum kostenlosen Download zur Verfügung.
www.bgbau.de/coronavirus
Hintergrund
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft
und baunahe Dienstleistung und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen
Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,8 Millionen Versicherte
in rund 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.
Zusätzlich
fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende
medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln,
sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle
Entschädigung.
Von der Bundesregierung empfohlenen Eckpunkte des neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2
- Arbeitsschutz gilt weiter – und
muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um
betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das
Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und
Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher
Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf
angepasst wird. - Sozialpartnerschaft nutzen,
Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge
ausweiten!
Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die
notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber
bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen
bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche
freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an. - Der Sicherheitsabstand von
mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in
Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder
Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame
Alternativen ergriffen. - Abläufe werden so organisiert,
dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete
organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten
untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum
reduziert. - Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber,
Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu
Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die
Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu
prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen. - Zusätzlichen Schutz bei
unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber
Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang
dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt. - Zusätzliche Hygienemaßnahmen
treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber
bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang
und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze
Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten,
Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den
Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer
"Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet! - Arbeitsmedizinische Vorsorge
nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim
Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier
besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer
Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen
Schutzmaßnahmen. - Betriebliche Beiträge zur
Pandemievorsorge sicherstellen!
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten
Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit
den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte
Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu
können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an
einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden. - Aktive Kommunikation rund um
den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"
Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte
stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen
und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.
Quelle Text: BG BAU/ Bild Titel: pixabay.com
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