04.05.2020 - München
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine neue Handlungshilfe zum Umgang mit der Gefährdung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern veröffentlicht. Die vom Arbeitskreis Baustellenkoordination der Kammer entwickelte Handlungsempfehlung ergänzt das am 16. April 2020 veröffentlichte Positionspapier „3 Punkte zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen“ von Bayerischer Ingenieurekammer-Bau, Architektenkammer, Bauindustrie und Baugewerbe.
Während der in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen (2.BaylfSMV) dürfen und sollen Bauarbeiten im Freistaat fortgeführt werden. Besonders wichtig ist dabei, das erhöhte Risiko der Ansteckungsgefahr für die am Bau Beteiligten mit Schutzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Die am Bau Beteiligten - Ingenieure, Architekten, Bauherren und Arbeitgeber - sind verpflichtet, Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten auf der Baustelle zu treffen.
Die neue Handlungshilfe der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geht auf die Grundlagen und Verantwortlichkeiten zum Arbeitsschutz im Pandemiefall ein und basiert auf den aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Arbeitsschutzstandard im Umgang mit dem Corona-Virus.
Für einen optimalen Arbeitsschutz auf Baustellen während der
Pandemie werden Grundsätze zur Abstandsregelung und bei Verdachtsfällen auf
Baustellen vorgestellt und auf die Verantwortung und Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten eingegangen.
Die Handlungshilfe gibt konkrete Empfehlungen für technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen und konkretisiert die notwendigen Maßnahmen und Pflichten von Bauherren und Auftraggebern sowie der Koordinatoren nach Baustellenverordnung.
Wesentliche, vom Arbeitgeber und deren Beschäftigten einzuhaltende Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen im Umgang mit Gefährdungen durch den Coronavirus SARS-CoV-2 sind:
Auf welche Art dies baustellenabhängig geschehen kann, ist zu planen und vorzugeben. Detaillierte Hinweise und Arbeitshilfen werden in der Handlungshilfe benannt. Die Handlungshilfe kann hier heruntergeladen werden:
© Foto: เลิศลักษณ์ ทิพชัย / adobe.stock.com
Baustellen in Bayern laufen auch in Corona-Zeiten weiter - darüber hat Bauministerin Kerstin Schreyer bereits Ende März in einer Pressemitteilung informiert. Doch der Alltag auf der Baustelle verändert sich, denn Abstands- und Hygieneregeln müssen auch hier eingehalten werden. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die Bayerische Architektenkammer, die Bayerische Bauindustrie und das Bayerische Baugewerbe haben jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier Stellung zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen genommen.
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