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Covid-19-Handlungshilfe für Baustellen

Kolumne von Dipl.-Ing.Univ. Dieter Räsch, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 22.05.2020

22.05.2020 - München

Covid-19-Handlungshilfe für Baustellen

Corona ist überall - und dennoch muss das Leben weitergehen. Anders, aber wie? Und wie sieht es mit dem Umgang mit Corona und den notwendigen Schutzmaßnahmen auf der Baustelle aus? Mit dieser Frage befasst sich Kammervorstand Dieter Räsch in der aktuellen Kolumne für die Bayerische Staatszeitung und stellt dort die neue Handlungshilfe der Kammer zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen vor.

Kolumne

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine neue Handlungshilfe zum Umgang mit der Gefährdung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern veröffentlicht. Die vom Arbeitskreis Baustellenkoordination der Kammer entwickelte Handlungsempfehlung ergänzt das am 16. April 2020 veröffentlichte Positionspapier „3 Punkte zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen“ von Bayerischer Ingenieurekammer-Bau, Architektenkammer, Bauindustrie und Baugewerbe.

Vielzahl neuer Regelungen

In Zeiten der Corona-Pandemie sind wir gezwungen, eine neue Art des Zusammenlebens zu erlernen und müssen uns mit einem bisher nicht gekannten Lebensgefühl zufriedengeben.

Die Politik gibt den Takt vor - leider nicht immer länderübergreifend einheitlich. Es entstehen so vielfach Verunsicherungen und manchmal auch das Gefühl der Ungleichbehandlung.

Umsetzung je Branche definieren

Die Presse und auch alle Verbände, Kammern, Institutionen fühlen sich zu Recht gefordert, für ihre Klientel die politisch getroffenen Vorgaben auszuformulieren und die Möglichkeiten der Umsetzungen zu beschreiben. Dadurch entsteht eine Fülle an - nicht immer deckungsgleichen - Informationen durch die verschiedenen Akteure. Es ist richtigerweise entschieden worden, in ganz Deutschland - unter Einhaltung Corona-bedingter Schutzmaßnahmen - die Baustellen weiterzuführen.

Im täglichen Baustellenbetrieb sind jedoch viele Vorgaben und Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen deutlich schwieriger realisierbar als im privaten Bereich. Abstand halten, Vereinzelung oder Desinfektion von Werkzeug und Arbeitsmaterial – all das muss sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Gerade auch die notwendige gleichzeitige Tätigkeit mehrerer Akteure und Firmen stellt die Baubranche vor Herausforderungen. Es muss auch klar sein, wer die notwendigen Maßnahmen vorgeben und überwachen muss.

Die relevanten Informationen zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau zusammengefasst.

Konkrete Empfehlungen

Die Handlungshilfe gibt konkrete Empfehlungen für technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen und konkretisiert die notwendigen Maßnahmen und Pflichten von Bauherren und Auftraggebern sowie der Koordinatoren nach Baustellenverordnung.

Auf die Grundlagen und Verantwortlichkeiten zum Arbeitsschutz im Pandemiefall basierend auf den aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird darin Bezug genommen. Auch wird berücksichtigt, dass nur im Zusammenwirken aller zeitgleich Tätigen – Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauherr, Arbeitgeber und Firmen – ein ausreichender Arbeitsschutz gewährleistet werden kann.

Wesentliche, vom Auftraggeber und deren Beschäftigten einzuhaltende Maßnahmen sind:

  • Arbeitsorganisation auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen durch den Arbeitgeber

  • Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen. Wo das nicht möglich ist, ist das Tragen eines geeigneten Mund- und Nasenschutzes zwingend

  • Räumliche und zeitliche Trennung verschiedener Arbeitsgruppen, Arbeitsabläufe und Abstand zu Lieferdiensten
  • Besprechungen reduzieren, nach Möglichkeit als Telefon- und Videokonferenz durchführen

  • Schutzausrüstungen gemäß Gefährdungsbeurteilung personengebunden bereithalten

  • Sanitärräume, Sozialräume, Unterkünfte, Fahrzeuge, Handwerkszeug gemäß Arbeitsanweisung mindestens einmal täglich desinfizieren, reinigen und Art der Belegung und Nutzung organisieren

  • Kontaktpersonen dokumentieren und besonders gefährdete oder psychisch belastete Personen auf Beratungsmöglichkeiten (Betriebsarzt) hinweisen

Vielzahl neuer Regelungen

Risiken minimieren

Alles das – im Detail unter www.bayika.de/de/download nachzulesen - gewährt eine gute, den Umständen angepasste Organisation, Koordination und Kontrolle der Baustelle. Durch Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen wird das Risiko einer Infektion minimiert, wodurch auch weitere Einschränkungen des Baubetriebes oder gar ein Baustopp vermieden werden können. Die Einhaltung der Maßnahmen liegt im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten.

Kolumne von Dipl.-Ing.Univ. Dieter Räsch, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 22.05.2020.


Artikel zum Download

Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung

Die Kolumne der Kammer in der Bayerischen Staatszeitung

Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.

Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.

 

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