18.06.2020 - München
Die „Münchner Runde“ hat ihr Positionspapier "Tiefgaragenbauwerke und Parkgaragen" aktualisiert und veröffentlicht. Das Papier gibt Kommentierungen und Hinweise zum neuen DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen" und dem DBV-Heft 42 "Ausführungsvarianten für dauerhafte Bauteile in Parkbauten - Beispielsammlung" und behandelt ausgewählte Punkte für den Neubau.
Die Münchner Runde fand sich 2007 zusammen um aktuelle Problempunkte aus dem Bereich „Parkhaus und Tiefgaragen“ zu diskutieren. Um die Fragestellungen mit allen Akteuren zu besprechen wurde der Kreis der Sachverständigen um Planer, Tragwerksplaner, Prüfingenieure, Bauträger, Baufirmen, Prüfanstalt erweitert. Die Münchner Runde versteht sich dabei nicht als Regel- oder gar Normengeber, sondern will auf aus ihrer Sicht diskussionswürdige Probleme hinweisen.
Das Positionspapier der Münchner Runde aus dem Jahr 2013 fand
ungeahnte Aufmerksamkeit und führte dazu, dass Dr.-Ing. Gerhard Stenzel
und Dipl.-Ing.Univ. Dieter Räsch angefragt wurden, an der Überarbeitung des Merkblattes
„Parkhäuser und Tiefgaragen“ des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. mitzuarbeiten.
Viele der Anregungen und Hinweise der Münchner Runde sind in der im Januar 2018 erschienenen überarbeiteten Ausgabe des DBV-Merkblatts "Parkhäuser und Tiefgaragen" und in das DBV-Heft 42 "Ausführungsvarianten für dauerhafte Bauteile in Parkbauten – Beispielsammlung" eingeflossen.
Auf vielfache Nachfrage hat die Münchner Runde das Positionspapier jetzt
überarbeitet. Dabei wurden nur einzelne ausgewählte Punkte erläutert,
die nach Auffassung der Münchner Runde ergänzend zum DBV-Merkblatt und zum DBV-Heft 42 einer Erklärung bedürfen.
Download
Hier können Sie sich das aktualisierte Positionspapier herunterladen:
Positionspapier "Tiefgaragenbauwerke und Parkgaragen" der Münchner Runde - Stand Mai 2020
Und hier das Positionspapier von 2013:
Positionspapier "Tiefgaragenbauwerke und Parkgaragen" der Münchner Runde - Stand März 2013
Kommentierung und Hinweise zum neuen DBV-Merkblatt und DBV-Heft 42 zu einzelnen ausgewählten Punkten für den Neubau.
Die formulierten Standpunkte sind ergänzend zum DBV-Merkblatt 2018 und den dort formulierten Vorbemerkungen zu sehen und stellen eine Kommentierung einzelner Punkte dar. Dabei wird auf den Hinweis im DBV-Merkblatt verwiesen, dass abweichende Lösungen zu den Vorschlägen im Merkblatt möglich sind, die auch zu standsicheren, dauerhaften und gebrauchstauglichen Parkbauten führen können.
DBV-Merkblatt 2018
Die im Merkblatt enthaltenen Konstruktionen führen bei angepasster Wartung und Instandhaltung zu einer dauerhaften Funktionstauglichkeit.
Es bestehen jedoch Unterschiede im Hinblick auf Kosten für Herstellung und Instandhaltung, Fachkenntnisse des Planers, Planungsaufwand, Fachkenntnisse der ausführenden Firmen und Aufklärungsaufwand gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber.
Zu den Unterschieden der Konstruktionen folgende Hinweise:
DBV-Heft 42
Zwischenzeitlich ist das Heft 42 des DBV erschienen. Die in dieser Beispielsammlung beschriebenen Varianten orientieren sich an den Grundsätzen des DBV-Merkblattes Ausgabe 2018. Die Praxisbewährung der einzelnen Varianten muss sich im Detail noch zeigen.
Die Gefälleausbildung ist insbesondere durch die Darstellung von Vor- und Nachteilen und dem damit verbundenen Aufklärungsbedarf im Merkblatt Seite 28/29 hinreichend geregelt.
Ergänzend zu den Regelungen im Merkblatt und im DBV-Heft 42
Die Rissbreitenbegrenzung sollte wie folgt festgelegt werden:
Bei der Wahl des Oberflächenschutzsystems sind die zu erwartenden Rissbreiten und Rissbreitenänderungen zu berücksichtigen.
Die Bewehrung ist dabei darauf abzustimmen, ob mit frühem oder spätem Zwang gerechnet werden muss:
bei Zwischendecken: später Zwang
bei Bodenplatten: in der Regel später Zwang
Solche Abhängigkeiten werden gesehen bei
Konstruktiv notwendige Bodenplatte
Zwischendecke
Bewitterte Fläche: Parkdach (über hochwertig genutzten Räumen)
Freideck (über Stellplätzen)
Rampe
Verbundestriche (kunststoffmodifizierter Estrich/ECC)
Doppelparkergruben
Ein Instandhaltungsplan mit regelmäßigen Intervallen muss durch den Tragwerksplaner oder Fachplaner sowohl beim Neubau als auch im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen vor- gegeben werden und sollte eine Benennung besonders kritischer Bereiche beinhalten sowie die Festlegung jährlicher Nassreinigungen.
Vor dem Schließen von Rissen sollte ein sachkundiger Planer im Sinne der DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie hinzugezogen werden.
Download
Positionspapier "Tiefgaragenbauwerke und Parkgaragen" der Münchner Runde - Stand Mai 2020
Positionspapier "Tiefgaragenbauwerke und Parkgaragen" der Münchner Runde - Stand März 2013
Quelle: Münchner Runde; © Foto: C. Koch / Pixabay.com
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