Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

15
16
17

Aktualisierte „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ am 1. Juli 2020 in Kraft getreten

Warum eine außergerichtliche Streitbeilegung? / Was sind die Vorteile?

01.07.2020 - Frankfurt

Aktualisierte „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ am 1. Juli 2020 in Kraft getreten

Die „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ gibt durch ihre unterschiedlichen Streitlösungsverfahren schon während der Planungs- und Bauphase, die Möglichkeit, den Streit zügig zu beenden und hilft somit, eine Eskalationsspirale zu vermeiden. Streitigkeiten können dadurch schnell und kostengünstig durch kompetente, aus den Bereichen Technik und Recht stammende Streitlöser geregelt werden. Jetzt ist die aktualisierte SL Bau von DBV und DGfB zum 1. Juli in Kraft getreten.

Streiten sich die Beteiligten an einer Baumaßnahme über diese, wird der Weg zu einem staatlichen Gericht meist erst nach deren Fertigstellung beschritten. Dann haben sich regelmäßig zahlreiche, zum Teil hunderte Streitpunkte angehäuft.

Viele der Verantwortlichen wurden zwischenzeitlich mit neuen Aufgaben betraut oder sind für die Vertragsparteien nicht mehr tätig. Bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Streitsache entstehen daher hohe Friktionskosten auf Seiten der Streitbeteiligten.

Unterschiedliche, für die Bedürfnisse der Baubeteiligten maßgeschneiderte Streitlösungsverfahren bieten den Parteien mittels der SL Bau die Möglichkeit, - trotz der Uneinigkeit zu Einzelfragen - weiter zu planen und zu bauen und währenddessen mit Hilfe eines Streitlösers gleichzeitig eine Einigung über ihre Streitpunkte zu finden.

Streitlösungsverfahren der SL Bau

  • Die Mediation hat zum Ziel, Konflikte am Bau zu verhindern und die Parteien bei deren eigenverantwortlicher und einvernehmlicher Lösung durch einen Mediator zu unterstützen.

  • Die Schlichtung fördert kooperative Verhaltensweisen der Parteien, indem sie auf eine einvernehmliche Lösung von Streitfragen hinwirkt und zu einem Schlichterspruch führen kann, dessen Wirksamkeit allerdings der Akzeptanz der Parteien bedarf.

  • Die Adjudikation dient während der Planungs- und Bauphase der raschen, die Parteien vorläufig bindenden Entscheidung von Streitigkeiten. Diese Entscheidung kann bei Bedarf später durch ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht überprüft werden.

  • Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbindlich über Streitigkeiten. Hierbei ist die Einbeziehung Dritter möglich.

  • Das Schiedsgutachtenverfahren eröffnet den Parteien die Möglichkeit von Beurteilungen vor allem technischer aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-) Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Damit können die Parteien gemeinsam – auch für den Fall eines späteren Gerichtsverfahrens – bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen.

Die Streitlösungsverfahren sind selektiv, aber auch kumulativ anwendbar.

Neubearbeitung der SL Bau

Zum 1. Januar 2010 haben die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (DGfB) und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) die neu erarbeitete „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ herausgegeben.

Nach Neufassungen in den Jahren 2013 und 2016 wurde im Sommer 2019 eine Befragung der interessierten Kreise zur SL Bau und am 5. November 2019 ein Workshop durchgeführt.
U. a. die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage der Neubearbeitung der SL Bau durch die von DBV und DGfB gebildete Permanente Kommission.

Die Permanente Kommission zur Bearbeitung der SL Bau setzt sich aus hochrangigen fachkompetenten Vertretern der Richterschaft und der Anwaltschaft zusammen. Ziel der Permanenten Kommission war es, auf der Grundlage vielfältiger, praktischer Erfahrungen ihrer Mitglieder und der Anregungen aus der Praxis, eine SL Bau zu schaffen, die die wünschenswerte Kooperationsbereitschaft beim Bauen und das Miteinander der Parteien noch stärker fördert. Entsprechende Mustervereinbarungen und Musterverträge zwischen den Streitbeteiligten und dem Streitlöser, wurden ebenfalls entworfen.

Wichtig ist weiterhin die Empfehlung, schon beim Abschluss des Bauvertrages, respektive eines Planungsvertrages, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu vereinbaren und nach Möglichkeit einen Streitlöser bereits frühzeitig zu benennen.

DBV und DGfB unterhalten zudem seit langem eine Gemeinsame Aufnahmekommission, die eine Streitlöserliste herausgibt. Ziel ist es, der Praxis zu den einzelnen Streitlösungsverfahren, eine Auswahl von renommierten Streitlösern an die Hand zu geben. Zu den fachlichen Voraussetzungen, die ein Streitlöser nachweisen muss, gehört auch der Besuch einer Online- Fortbildungsveranstaltung „Streitlösung ohne Gericht – Die SL Bau hilft!“ Die nächste Veranstaltung findet am Montag, den 14. September 2020, statt.

Die SL Bau und die Mustervereinbarungen sind im Internet kostenfrei abrufbar unter:

www.dg-baurecht.de
www.betonverein.de

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.; © Foto: Mohamed Hassan / Pixabay.com; SL Bau: DBV und DGfB

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welches ist das drängendste Thema, das im Landesentwicklungsprogramm geregelt werden muss:
Hochwasserschutz
Erneuerbare Energien
Flächensparen, Mehrfachnutzung von Flächen
Klimaschutz und Klimaanpassung
Biodiversität

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

Gebäudeforum klimaneutral

Partner des Netzwerks „Gebäudeforum klimaneutral“

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München