01.07.2020 - Berlin
Zur Absenkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020 gibt es einen ersten Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie einen Hinweiserlass des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 29.06.2020 zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft. Letzteres ist noch nicht abschließend auf den aktuellen BMF-Anwendungserlass abgestimmt, sondern orientiert sich an einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2009. Eine Anpassung des BMI-Merkblatts ist jedoch seitens des Bauministeriums bereits angekündigt.
Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29. Juni 2020 auch der Bundesrat dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wird vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Das Gesetz ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.
Zur Bekämpfung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie hat der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 u.a. beschlossen, die Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer befristet vom 01.07. bis 31.12.2020 von 19% auf 16% (bzw. 7% auf 5%) zu senken. Mit unserem Online-Seminar wollen wir Ihnen einen Überblick über die Regelungen verschaffen und die damit einhergehenden Pflichten aufzeigen sowie erste Handlungsanweisungen geben. Für Kammermitglieder kostenfrei!
Die Bundesingenieurkammer hat einen Leitfaden zur praktischen Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen temporären Absenkung der Mehrwertsteuer vorgelegt. Der Leitfaden wurde in Kooperation mit dem BDB, dem VBI und dem BVPI erstellt und thematisiert die für den Berufsalltag der Planerinnen und Planer relevanten Fragestellungen.
© Fotos: Gerd Altmann / Pixabay.com; pict rider / Adobe Stock; wsf-s / Shutterstock.com
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