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Verkehrssicherung: Seminarpaket mit 5 Seminaren - Auf Herbst verschoben

Fortbildungs-Special mit vier Online-Seminaren und einem Präsenzseminar

07.07.2020 - München

Verkehrssicherung: Seminarpaket mit 5 Seminaren - Auf Herbst verschoben

Zum Thema "Verkehrssicherung" haben wir Ihnen ein attraktives Paket mit 5 Seminaren geschnürt. Die ersten beiden Seminare behandeln die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (innerorts und auf Landstraßen). Bei zwei weiteren Seminaren geht es um die Anwendung der neuen Technischen Regel ASR A 5.2. Das letzte Seminar thematisiert die Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung von Verkehrssicherungsarbeiten nach ATV DIN 18329 VOB/C.

Die Seminare im Überblick

Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - innerorts u. auf Landstraßen (Online-Seminar)

Teil 1 - 21.07.2020 - 09:30 bis 12:00 Uhr - Online

Seminarinhalte anzeigen

Das Verkehrsaufkommen innerorts und auf Landstraßen hat zur Folge, dass bei Straßenbaustellen ständig eine Unfallgefahr herrscht. Somit sind Straßenbaustellen egal ob sie von kurzer oder langer Dauer sind, immer als Gefahrenstellen zu sehen. Die Sicherung von Straßenbaustellen ist für alle Beteiligten wichtig! Dies gilt für Verkehrsteilnehmer und Baustellenpersonal gleichermaßen.

In der "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA) ist die Absicherung von Straßenbaustellen genau beschrieben. Zudem werden im "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99) die Voraussetzungen von Verantwortlichen Personen genau beschrieben.

Verantwortliche für die Sicherung von Straßenbaustellen müssen eine entsprechende Qualifizierung gem. MVAS 99 nachweisen. Dieser Nachweis ist sehr oft bei Ausschreibungen bereits mit dem Angebot einzureichen. 

In den beiden Webinaren erhalten Sie die notwendige Qualifizierungsgrundlage gem. MVAS 99, um Tätigkeiten als 

  • anordnende Behörde (A), längere u. kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,
  • auftraggebende Behörde (B), längere und kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,
  • auftraggebende Dritte (C), längere und kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,
  • Auftragnehmer (D), längere und kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,
  • Verantwortlicher (E), längere u. kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,

ausführen zu dürfen.

Inhalte Teil 1

  • Grundlagen und Rechtsvorschriften zur Baustellensicherung an Straßen 
  • Verantwortung und Haftung 
  • Genehmigungsverfahren und Aufgaben des Verantwortlichen gemäß RSA 
  • Arten von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts u. Landstraßen
  • Geräte, Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel (Bauzäune, Verkehrsführung, Ein- und Ausfahrten, Beschilderungen, Verkehrszeichen, Leitelemente, Lichtsignalanlagen, etc.) 
  • Planung und Durchführung von Baustellen auf Straßen innerorts u. Landstraßen, Regelpläne nach RSA

Referent

  • Stefan Leibig
    Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Kosten
Frühbuchergebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 07.07.2020: € 75,00
Normalgebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 08.07.2020: € 95,00
Nichtmitglieder: € 125,00

Der Mitgliederpreis gilt auch für Behördenmitarbeiter.

Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - innerorts u. auf Landstraßen (Online-Seminar)

Teil 2 - 23.07.2020 - 09:30 bis 12:00 Uhr - Online

Seminarinhalte anzeigen

Das Verkehrsaufkommen innerorts und auf Landstraßen hat zur Folge, dass bei Straßenbaustellen ständig eine Unfallgefahr herrscht. Somit sind Straßenbaustellen egal ob sie von kurzer oder langer Dauer sind, immer als Gefahrenstellen zu sehen. Die Sicherung von Straßenbaustellen ist für alle Beteiligten wichtig! Dies gilt für Verkehrsteilnehmer und Baustellenpersonal gleichermaßen.

In der "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA) ist die Absicherung von Straßenbaustellen genau beschrieben. Zudem werden im "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99) die Voraussetzungen von Verantwortlichen Personen genau beschrieben.

Verantwortliche für die Sicherung von Straßenbaustellen müssen eine entsprechende Qualifizierung gem. MVAS 99 nachweisen. Dieser Nachweis ist sehr oft bei Ausschreibungen bereits mit dem Angebot einzureichen. 

In den beiden Webinaren erhalten Sie die notwendige Qualifizierungsgrundlage gem. MVAS 99, um Tätigkeiten als 

  • anordnende Behörde (A), längere u. kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,
  • auftraggebende Behörde (B), längere und kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,
  • auftraggebende Dritte (C), längere und kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,
  • Auftragnehmer (D), längere und kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,
  • Verantwortlicher (E), längere u. kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraßen,

ausführen zu dürfen.

Inhalte Teil 2

  • Aufstellung, Kontrolle, Wartung, Ab- und Rückbau der Sicherungsanlagen 
  • Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz 
  • Warnkleidung, Sicherungsfahrzeug, Warn- und Sicherungsposten 
  • Praxis (Planspiele, Gruppenarbeit) 
  • Kontrollfragen und Bewertung

Referent

  • Stefan Leibig
    Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Kosten
Frühbuchergebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 07.07.2020: € 75,00
Normalgebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 08.07.2020: € 95,00
Nichtmitglieder: € 125,00

Der Mitgliederpreis gilt auch für Behördenmitarbeiter.

Anwendung der neuen Technischen Regel ASR A 5.2 (Online-Seminar)

Teil 1 - 28.07.2020 - 09:30 bis 12:00 Uhr - Online

Seminarinhalte anzeigen

Für Bauherren, Bauunternehmer, Verkehrsbehörden und Verkehrssicherungsunternehmen bedeutet die Einführung der technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 5.2 dringenden Handlungsbedarf, denn in der praktischen Umsetzung besteht an vielen Stellen Konfliktpotenzial zur bestehenden RSA 95. Die bestehenden Widersprüche zwischen beiden Regelwerken erfordern eine beidseitige Harmonisierung.

Weiterhin ist eine Abwägung zwischen Arbeitsschutz auf der eine Seite und Sicherheit und Leichtigkeit für den Straßenverkehr in der Praxis zu treffen. Das stellt alle Beteiligten vor sehr große Herausforderungen.

Im Online-Seminar lernen Sie die Konflikte zwischen beiden Regelwerken kennen. Gleichzeitig erfahren Sie welcher Handlungsbedarf für eine erfolgreiche Umsetzung der technischen Regeln ASR A 5.2 besteht und erarbeiten Lösungsansätze für Ihre Arbeitspraxis.

Inhalte Teil 1

  • Gefahren für das Baustellenpersonal
  • Verantwortung und Pflichten
  • Rechtslage Verkehrssicherung: StVO, RSA 95, ZTV SA 97
  • Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz: ArbSchG, Baustellenverordnung,

Referent

  • Stefan Leibig
    Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Kosten
Frühbuchergebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 14.07.2020: € 75,00
Normalgebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 15.07.2020: € 95,00
Nichtmitglieder: € 125,00

Der Mitgliederpreis gilt auch für Behördenmitarbeiter.

Anwendung der neuen Technischen Regel ASR A 5.2 (Online-Seminar)

Teil 2 - 30.07.2020 - 09:30 bis 12:00 Uhr - Online

Seminarinhalte anzeigen

Für Bauherren, Bauunternehmer, Verkehrsbehörden und Verkehrssicherungsunternehmen bedeutet die Einführung der technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 5.2 dringenden Handlungsbedarf, denn in der praktischen Umsetzung besteht an vielen Stellen Konfliktpotenzial zur bestehenden RSA 95. Die bestehenden Widersprüche zwischen beiden Regelwerken erfordern eine beidseitige Harmonisierung.

Weiterhin ist eine Abwägung zwischen Arbeitsschutz auf der eine Seite und Sicherheit und Leichtigkeit für den Straßenverkehr in der Praxis zu treffen. Das stellt alle Beteiligten vor sehr große Herausforderungen.

Im Online-Seminar lernen Sie die Konflikte zwischen beiden Regelwerken kennen. Gleichzeitig erfahren Sie welcher Handlungsbedarf für eine erfolgreiche Umsetzung der technischen Regeln ASR A 5.2 besteht und erarbeiten Lösungsansätze für Ihre Arbeitspraxis.

Inhalte Teil 2

  • Arbeitsstättenverordnung, ASR A 5.2
  • Schutzmaßnahmen: Sicherheitsabstände, Bewegungsfläche Vergleich RSA 95/ ASR A 5.2
  • Lösungsansätze mit Praxisbezug

Referent

  • Stefan Leibig
    Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Kosten
Frühbuchergebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 14.07.2020: € 75,00
Normalgebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 15.07.2020: € 95,00
Nichtmitglieder: € 125,00

Der Mitgliederpreis gilt auch für Behördenmitarbeiter.

ATV DIN 18329 VOB/C „Verkehrssicherungsarbeiten“: Ausschreibung - Ausführung - Abrechnung

12.11.2020 - 13:30 bis 17:30 Uhr - München

Seminarinhalte anzeigen

Mit Einführung der ATV DIN 18329 VOB/C „Verkehrssicherungsarbeiten“ im Herbst 2016 sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung nach § 7 VOB/A immens gestiegen. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern einen Überblick, wie dieses Gewerk auszuschreiben, auszuführen und abzurechnen ist.

Fazit: mit 1,0 Pauschal „Verkehrssicherung“ wird das Gewerk nach der aktuellen Norm nicht herzustellen sein. 

Inhalt

  • § 7 „Leistungsbeschreibung“ Abs. 1 – Was ist zu beachten?
  • ATV DIN 18299 als Grundnorm
    - Abschnitte 0.1.4, 0.1.5, 0.1.14, 0.2.2, 0.2.5 sowie 3.2
  • ATV DIN 18329 als Spezialnorm
    - Abschnitt 0.1 Angaben zur Baustelle
    - Abschnitt 0.2 Angaben zur Ausführung
    - Abschnitt 0.3 Einzelangaben bei Abweichung von der ATV
    - Abschnitt 0.4 Einzelangaben zu Neben- und Besonderen Leistungen
    - Abschnitt 0.5 Abrechnungseinheiten
    - RSA-95 „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“

Das ausgegebene Fachbuch „Arbeitsstellensicherung aktuell 2017/2018“ im Wert von 79,00 € ist in der Seminargebühr enthalten.      

Referent

  • Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele
    Von der IHK München ö. b. u. v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

Kosten
Frühbuchergebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 19.10.2020: € 195,00
Normalgebühr für Kammermitglieder und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 20.10.2020: € 265,00
Nichtmitglieder: € 315,00

Der Mitgliederpreis gilt auch für Behördenmitarbeiter.

© Foto: Bruno Germany / Pixabay.com

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