Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

17
18
19

Stillstand im Straßenbau verhindern

Baugewerbe fordert: Keine Einschränkungen bei Vergabeverfahren im Straßenbau

10.08.2020 - Berlin

Stillstand im Straßenbau verhindern

Zu den Beratungen zu der geplanten Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Autobahn GmbH des Bundes erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) am 6. August 2020: „Es darf durch die geplante Verschmelzung der DEGES mit der Autobahn GmbH keine Einschränkungen bei den Vergabeverfahren im Straßenbau geben."

Es wäre fatal für unsere Infrastrukturpolitik, wenn mit dem Start der Autobahn GmbH die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen zum Stillstand gebracht würde, so Pakleppa weiter.

Der Bundesrechnungshof hatte zuletzt die geplante Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) auf die Autobahn GmbH des Bundes beanstandet. Er hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verschmelzung, weil die vorgeschriebene Trennung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern dann nicht gewährleistet sei.

Bund und Länder müssten nun dringend Klarheit über die Aufgabenverteilung und Planungsverantwortung im Straßenbau schaffen und eine zeitnahe Lösung finden, die die Bedenken des Bundesrechnungshofs angemessen berücksichtige. Sowohl eine erneute Ausschreibung von Aufträgen, die die Länder bereits an die DEGES vergeben haben, als auch der Aufbau landeseigener Auftragsverwaltungen wäre genau das Gegenteil von dem, was mit der Autobahnreform beabsichtigt war.

Die mittelständischen Bauunternehmen brauchen Gewissheit über bereits laufende und zukünftige Vergabeverfahren. In den letzten Jahren haben die Betriebe Kapazitäten geschaffen, um die steigenden Investitionsvolumina im Infrastrukturbereich auch verbauen zu können. Nun steht die öffentliche Hand in der Pflicht, die zügige und reibungslose Auftragsvergabe sicherzustellen.

Quelle: Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB); © Foto: Rico S. / Pixabay.com

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche BIM-Anwendungsfälle in der Praxis sind für Sie besonders interessant (Mehrfachnennungen möglich)?
Ableitung von Bewehrungsplänen im Hochbau, HOAI 5
Bemessung und Nachweisführung im Hochbau, HOAI 3, 4
Qualitäts- und Fortschrittskontrolle der Planung (Kollisionsprüfung der Fachmodelle), HOAI 5
Koordination der Fachgewerke und Kollaboration, HOAI 2, 3, 5
Visualisierung, HOAI 3, 4, 5
Bestandserfassung und -Modellierung, HOAI 1, 2

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München