10.08.2020 - Berlin
Zu den Beratungen zu der geplanten Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Autobahn GmbH des Bundes erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) am 6. August 2020: „Es darf durch die geplante Verschmelzung der DEGES mit der Autobahn GmbH keine Einschränkungen bei den Vergabeverfahren im Straßenbau geben."
Es wäre fatal für unsere Infrastrukturpolitik, wenn mit dem Start der Autobahn GmbH die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen zum Stillstand gebracht würde, so Pakleppa weiter.
Der Bundesrechnungshof hatte zuletzt die geplante Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) auf die Autobahn GmbH des Bundes beanstandet. Er hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verschmelzung, weil die vorgeschriebene Trennung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern dann nicht gewährleistet sei.
Bund und Länder müssten nun dringend Klarheit über die Aufgabenverteilung und Planungsverantwortung im Straßenbau schaffen und eine zeitnahe Lösung finden, die die Bedenken des Bundesrechnungshofs angemessen berücksichtige. Sowohl eine erneute Ausschreibung von Aufträgen, die die Länder bereits an die DEGES vergeben haben, als auch der Aufbau landeseigener Auftragsverwaltungen wäre genau das Gegenteil von dem, was mit der Autobahnreform beabsichtigt war.
Die
mittelständischen Bauunternehmen brauchen Gewissheit über bereits laufende und
zukünftige Vergabeverfahren. In den letzten Jahren haben die Betriebe
Kapazitäten geschaffen, um die steigenden Investitionsvolumina im Infrastrukturbereich
auch verbauen zu können. Nun steht die öffentliche Hand in der Pflicht, die
zügige und reibungslose Auftragsvergabe sicherzustellen.
Quelle: Zentralverbands
Deutsches Baugewerbe (ZDB); © Foto: Rico S. / Pixabay.com
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