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Gebäudeenergiegesetz: Historische Chance vertan

Kolumne von Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 14.08.2020

14.08.2020 - München

Gebäudeenergiegesetz: Historische Chance vertan

"Das neue GEG wurde mit Spannung erwartet – herausgekommen ist nur eine Zusammenführung von Verordnungen, die das bisherige und viel gelebte energetische Niveau im Gebäudebereich sogar noch unterschreitet! Der Gesetzgeber hat eine historische Chance vertan! Der Klimawandel wird diesen Fehler nicht verzeihen", sagt unser Vorstandsmitglied Alexander Lyssoudis in der aktuellen Kolumne der Kammer in der Bayerischen Staatszeitung. Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt zum 01.11.2020 in Kraft.

Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.  
Gebäudeenergiegesetz(GEG) - Gesetzestext


Kommentar / Kolumne

Das neue Gebäudeenergiegesetz: Historische Chance vertan

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) mit seinen Regelungen zur energetischen Qualität von Gebäuden, ist im Juli 2020 nach viel zu langer Entstehungsphase endlich verabschiedet worden – mit viel zu laschen Vorgaben.

Der Klimaschutz und die Energiewende sind sehr eng mit dem Gebäudebereich verknüpft. Denn rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in den EU-Ländern sind durch den Gebäudebetrieb bedingt. Es gilt, den Niedrigstenergiegebäude-Standard für Neubauten einzuhalten und die Klimaschutzgesetze der Bundesregierung sehen eine Verminderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 vor. Dieses Ziel wird jedoch laut einer vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen aktuellen Studie verfehlt werden. Bis 2050 soll ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.

Zu geringe Mindestanforderungen

Um einen vergleichbaren Anteil zum Schutz des Klimas und damit zur Energiewende beitragen zu können, wie es heute schon bei der Stromerzeugung der Fall ist, wären im Gebäudebereich massive Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Wärmeschutz notwendig, die deutlich über die jetzt verabschiedeten Mindestanforderungen des GEG hinausgehen. Im neuen GEG sind die baulichen und anlagentechnischen Anforderungen (bisher EnEV), die Regeln für die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung (bisher EEWärmeG) und die Formalien (bisher EnEG) vereinigt.

Im GEG werden einige Bereiche neu geregelt, andere werden aus der EnEV, dem EEWärmeG und dem EnEG übernommen und einige Regelungen entfallen. Soweit so gut. Aber man hat mit der Verabschiedung des neuen GEG die Anforderungen gegenüber der EnEV 2009/2016 nicht angehoben, wo eine Verschärfung der Anforderungen um 20 bis 25 Prozent problemlos machbar und vor allem nötig gewesen wäre.

Anteile erneuerbarer Energien viel zu gering

Die verpflichtenden Anteile für erneuerbare Energien sind noch viel zu gering und der Gebäudebestand bleibt weiterhin in geschützter Stellung.

Wo die technische Machbarkeit energiesparender Maßnahmen im Gebäudebereich unter Fachleuten seit vielen Jahren nachgewiesen und auch täglich praktiziert wird, bereitet den Bauleuten nicht nur die verpatzte Anhebung der Anforderungen im Neubau Kopfzerbrechen.

Die Verschärfung der Anforderungen im Gebäudebestand wäre aus Sicht der Experten noch viel wichtiger gewesen. Nicht nur weil der Gebäudebestand mit rund 97 Prozent zahlenmäßig ein viel größeres Potenzial in sich birgt, sondern weil der Bestand auch durch bereits kleinste Technologiesprünge und Veränderungen einen ungleich größeren Hebel hätte, den Energieverbrauch im Gebäude zu senken und damit Treibhausgase zu vermeiden.

Potenziale bleiben ungenutzt

Nach dem Motto: „Mehr für´s Geld“, bleiben nun für weitere vier Jahre diese Potenziale ungenutzt. Anstelle dessen muss der Neubau wieder herhalten und man ist als Planer wieder einmal mehr gefordert, dort Hand anzulegen, wo sowieso schon optimiert wird.

Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erscheinen die im GEG festgelegten Maßnahmen bei Weitem nicht ausreichend, um den Niedrigstenergiegebäude-Standard und damit die angestrebte Reduktion der Treibhausgase im Sektor Gebäude zu erreichen. Die Ingenieure vermissen auch in der Administration einfache und klare gesetzliche Forderungen. Anstatt Vereinfachungen zu beschließen, verkommt beispielsweise der Energieausweis zu einem schwer interpretierbaren Behördenformular, dem niemand Aufmerksamkeit schenken mag.

Historische Chance vertan

Welcher Durchschnittsverbraucher kennt schon den Unterschied zwischen End- und Primärenergie? Wie viele Personen haben sich schon gefragt, warum sie in einem Haus mit Fernwärme im Durchschnitt mehr für die Nebenkosten bezahlen – obwohl das Bandtachometer tief ins Grüne geht…?

Das neue GEG wurde mit Spannung erwartet – herausgekommen ist nur eine Zusammenführung von Verordnungen, die das bisherige und viel gelebte energetische Niveau im Gebäudebereich sogar noch unterschreitet! Der Gesetzgeber hat eine historische Chance vertan! Der Klimawandel wird diesen Fehler nicht verzeihen.


Kolumne von Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 14.08.2020.


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