02.09.2020 - Berlin
"Wer Umweltschutz und bezahlbares Bauen vereinen möchte, muss ortsnahe Verwertungsmöglichkeiten auf Deponien schaffen und Baustoffrecycling attraktiver machen. Mineralische Bauabfälle dürfen nicht mehr über hunderte von Kilometern quer durchs Land gefahren werden. Das ist kein Beitrag zum Klimaschutz., sondern genau das Gegenteil!", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), im Vorfeld der Befassung des Bundesrats mit der sogenannten Mantelverordnung.
Eine verbandsinterne Unternehmensbefragung aus dem Juni 2020 zeigt, dass sich die Entsorgungssituation über die letzten Jahre weiter verschärft hat. Für mehr als 50 Prozent der befragten Unternehmen machen die Entsorgungskosten bis zu 25 Prozent der Gesamtbaukosten aus. Etwa ein Drittel der Betriebe ordnet den Entsorgungsanteil bereits in einer Höhe von 25-50 Prozent ein. Lange Entsorgungswege sowie knapper Deponieraum sind hierbei die größten Kostentreiber.
"Die Barrieren für eine effektive Kreislaufwirtschaft am Bau sind derzeit zu hoch. Der regulatorische Rahmen der Mantelverordnung muss so gestaltet werden, dass mehr Bau- und Abbruchabfälle recycelt werden können. Ohne Boden- und Grundwasserschutz zu vernachlässigen, muss die Akzeptanz für Baustoffrecycling erhöht und den Einbau von recycelten Baumaterialien werden", führte Pakleppa weiter aus.
Die Umfrage des Verbandes macht deutlich, dass mit abnehmender Qualität des Bodenaushubs auch die Entsorgungswege länger werden. Während unbelasteter Boden noch in der Nähe entsorgt werden kann, fahren rund 25 Prozent der befragten Unternehmen Böden der Materialklasse 1 bereits 50-100 km bis zur Annahmestelle. Für Böden der schlechteren Materialklasse II besteht praktisch kein Markt zum Wiedereinbau. Er wird zumeist deponiert. 40 Prozent der befragten Unternehmen legen dafür Strecken von mindestens 50 km zurück, 40 Prozent fahren Strecken zwischen 50 und 100 km und 20 Prozent sogar über 100 km.
"Wir befinden uns momentan in einer Loose-Loose-Situation. Bodenaushub wird nicht Vorort verwertet und Baustoffrecycling wird eher gehemmt als gefördert. Dabei liegen die ökonomischen und ökologischen Vorteile auf der Hand. Es darf nicht an politischem Willen mangeln, Umweltschutz und bezahlbares Bauen zusammenzubringen. Gerade die Mantelverordnung hätte die richtigen Impulse geben können. Dafür wären aber dringend Nachbesserungen notwendig", erklärte Pakleppa abschließend.
„Die Bauwirtschaft hat ein sehr starkes Interesse an rechtssicheren und bundeseinheitlichen Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Bauabfälle und Böden“, erklärt Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, anlässlich der Fortsetzung der Beratungen zur Mantelverordnung ab 3. September im Bundesrat. Deswegen habe man das Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt und stehe auch weiter dazu.
Über 80 % der jährlich in Deutschland anfallenden rund 275 Mio. Tonnen mineralischen Abfälle sind Bau-Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen. Die restlichen knapp 20 % stammen aus industriellen Produktions- oder Verbrennungsrückständen der Eisen- und Metallindustrie sowie aus Kraftwerken.
Aufgrund dieser massiven Betroffenheit der Bauwirtschaft wäre es notwendig gewesen, die Mantelverordnung primär auf praxistaugliche und gut vollziehbare Regelungen für die Entsorgung von mineralischen Bau-Abfällen auszurichten.
„Dies wird mit der Mantelverordnung allerdings nicht erreicht werden“, so Hübner. Er kritisierte, dass der Fokus der Beratungen weniger auf der Frage der Verwertung von Bodenaushub oder mineralischen Bau-Abfällen als Recycling-Baustoffen liege, sondern primär über Entsorgungswege beispielsweise für Stahlwerksschlacken, Kupferhüttenmaterial und Aschen aus Kohlekraftwerken gestritten werde.
„Trotz 15-jähriger Vorarbeit wird mit dieser Verordnung kein für die Planung und Abwicklung von Bauvorhaben konsistenter, ökologisch verantwortlicher und zugleich wirtschaftlich tragbarer Rechtsrahmen erlassen“, bedauert Hübner. Zusätzliche Dokumentations- und Katasterpflichten seien „Gift für die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen“.
Die Bauindustrie rechne aufgrund der diskutierten Regelungen mit einem Rückgang der Verwertungsquote und einer Zunahme der Deponierung. Mit dem zu erwartenden Anstieg der Entsorgungskosten werde sich insbesondere die Modernisierung der Infrastruktur verteuern.
Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen erklärt in einem kurzen, animierten Video das Thema „Recycling-Baustoffe in der Mantelverordnung“. Denn obwohl nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen in aller Munde ist, werden noch immer viel zu wenige Recycling-Baustoffe bei Hochbauprojekten verwendet. Warum das so ist und wie eine neue Bundesverordnung das ändern kann, wenn sie den Umweltschutz, die Baupraxis und die Wünsche der Bauherren gleichermaßen berücksichtigt, erfahren Sie im Video.
Erklärvideo: Umweltrecht #1 Die Mantelverordnung: Recycling-Baustoffe
Quellen:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Landesverband Bayerischer
Bauinnungen, ©
Foto: Wolfgang Eckert / Pixabay; Video: Landesverband Bayerischer
Bauinnungen
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