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Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren

Architekten- und Ingenieurkammern gehen gemeinsam voran

03.09.2020 - Berlin

Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, hre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 idigital anzubieten. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank zur automatisierten Abfrage der Bauvorlageberechtigung unterstützen die Planerkammern dieses Vorhaben und bringen sich aktiv in das Musterverfahren des IT-Planungsrats ein.

Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Die Digitalisierung ist aus dem Bau- und Planungswesen nicht mehr wegzudenken. Daher freuen wir uns, im Verbund mit den Architektenkammern und der Verwaltung den Digitalisierungsprozess zu gestalten und voranzubringen und uns mit einer gemeinsamen Datenbank aktiv in das digitale Baugenehmigungsverfahren einbringen zu können.“ 

Dipl.-Ing. Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer ergänzt: „Wir freuen uns, gemeinsam mit den Ingenieuren unseren Beitrag zu einem schnellen und effizienten Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des OZGs umzusetzen und so auch im Sinne des Verbrauchers zu agieren. Denn für den öffentlichen und privaten Bauherren bietet eine digitale Abfrage über Kammerlisten und Berufsverzeichnisse die Sicherheit, dass nur qualifizierte Planerinnen und Planer Baugenehmigungen beantragen.“

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist eine von 575 Verwaltungsleistungen, die im OZG-Umsetzungskatalog als zu digitalisierende Leistung genannt ist. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank ist es möglich, über die Kammerzugehörigkeit Auskunft zu geben, auf deren Basis die Behörden die Bauvorlageberechtigung beurteilen können. Diese notwendige Information im Baugenehmigungsverfahren kann damit zukünftig über eine digitale Schnittstelle automatisiert in den Gesamtprozess eingebunden werden.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens haben sich 30 Architekten- und Ingenieurkammern zur Unterzeichnung eines „Letter of Intent“ (LoI) bereit erklärt. Gegenstand des LoI ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Länderkammern zur Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank, die über den XBau-Standard in den Digitalisierungsprozess eingebunden ist und Auskunft über die Bauvorlageberechtigung gibt.

Quelle: Bundesingenieurkammer; © Fotos: Gerd Altmann / Pixabay; Bundesingenieurkammer, Christian Kruppa, Berlin
Redaktion: Jan Struck / Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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