11.09.2020 - Berlin
Der VBI begrüßt, dass das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 und die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im EEG 2021 gesetzlich verankert werden sollen. Dies zeige konkrete Wege auf, wie das 65-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 erreicht werden könne. Sehr positiv bewertet der VBI, dass über die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt eine Senkung der Strompreise in Deutschland angestrebt werde.
Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Strom ist ein wichtiger Kostenfaktor für Verbraucher und Industrie. Eine finanzielle Entlastung kann nicht hoch genug ausfallen. Ebenfalls lobend zu erwähnen ist die Entscheidung, grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien. Neben den verbindlichen Ausbaupfaden finden sich im EEG 2021 auch Maßnahmen für mehr Akzeptanz des Ausbaus der Erneuerbaren. Diese finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an möglichen Erträgen wird sich positiv auf das Ansehen von Solarenergie und Windkraft auswirken und damit sicherlich die Umsetzung der Energiewende erleichtern.
Der VBI begrüßt ebenfalls, dass die Weiterführung von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen, die 2021 aus der Förderung fallen, nun gesetzlich geregelt wird. Ob die in der Novelle angegebene Lösung ausreicht, die Wirtschaftlichkeit auch bei kleinen Anlagen zu ermöglichen, bleibt abzuwarten. Ein unnötiger Rückbau der noch voll funktionsfähigen Anlagen sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Im Entwurf ist die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU noch nicht berücksichtigt. Danach darf der Eigenverbrauch aus Fotovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt nicht mit Umlagen oder Abgaben belastet werden. Da die Bundesregierung bis 2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht verpflichtet ist, sollte die Chance jetzt genutzt werden, diese Richtlinie in das neue EEG einzubetten.
Redaktion: Jan Struck / Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Quelle: VBI, © Fotos: ; VBI
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