25.09.2020 - Erfurt
Bei der Bauministerkonferenz haben die Bauminister*innen der Länder im Rahmen ihrer Sitzung am 24. und 25. September in Weimar unter anderem Beschlüsse zum sozialen Wohnungsbau, zur Verwendung ökologischer Baustoffe, zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und zum Mobilfunk gefasst.
Das Vorhaben der EU, sich im Rahmen des neuen Fonds „InvestEU“ im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung zu engagieren, wurde kritisch bewertet. Der Bund wurde daher aufgefordert, sich für eine Programmmodifizierung einzusetzen, damit Fördermittel nur dann ausgereicht werden, wenn die Bestimmungen regionaler, nationaler oder föderaler Förderregime beachtet werden, insbesondere, wenn eine Mietpreis- und Belegungsbindung vorgesehen wird.
Der Vorsitzende der Bauminister*innenkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte dazu: „Es bleibt eine wichtige Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Der Bund muss hier mindestens weiterhin Mittel in der bisherigen Höhe bereitstellen. Um schneller voranzukommen, bräuchten wir mehr Geld im System. Das Engagement der EU ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Aber wir müssen dafür sorgen, dass die Gelder auch im Sozialen Wohnungsbau ankommen, und wir sind uns einig darüber, dass dies am besten über die etablierten Förderprogramme der Länder gelingen kann.“
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, erklärte dazu: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat weiterhin höchste Priorität. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen haben wir vor zwei Jahren ein einmaliges Maßnahmenpaket geschnürt. Die Bilanz ist außergewöhnlich erfolgreich: Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Damit haben wir entscheidende Weichenstellungen vorgenommen und können auf gute Ergebnisse blicken. Dafür stehen insbesondere die erfreulichen Baufertigstellungs- und -genehmigungszahlen. Ende Februar 2021 werden wir auf einem Bilanzkongress gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein abschließendes Fazit ziehen.“
Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt: „Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit den im Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz formulierten Gesetzesänderungen können wir unserem auf dem Wohngipfel 2018 festgelegten Ziel, 1,5 Mio. neue Wohnungen zu bauen, auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik ein gutes Stück näher kommen. Eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs ist aus Hamburger Sicht daher ausdrücklich zu begrüßen. Was wir zur Zeit mit Sorge betrachten, ist ein durch die Corona-Pandemie stark beschleunigter Strukturwandel unserer Innenstädte. Hier müssen wir jetzt wirkungsvoll die Kommunen unterstützen. Die Bauministerinnen und -minister bitten den Bund, das BBSR mit eine Studie zur Analyse der Entwicklungen der Innenstädte zu beauftragen, um eine gute Basis für Entscheidungen zu schaffen. Zudem setzen wir eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs zur ‚Entwicklung der Innenstädte‘ auf Ebene der Staatssekretäre ein.“
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit den Beschlüssen legen wir das Fundament für die zukünftige Baupolitik. Dabei sind die Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus, die Verwendung ökologischer Baustoffe und die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren zentrale Bausteine. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern: Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und dies möglichst schnell. Gerade in der aktuellen Lage merken wir, wie wichtig es ist, ein Zuhause zu haben, das den Bedürfnissen jeder und jedes Einzelnen entspricht. Auch wenn Corona in den letzten Monaten die Schlagzeilen beherrschte: Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir nicht nachlassen, die Rahmenbedingungen für Bauherrschaften und Investorinnen und Investoren weiter zu verbessern, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln. Denn mehr Wohnraum ist der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen steigende Mieten.“
Nachdem die
Änderung der Musterbauordnung im vergangenen Jahr den Grundstein dafür legte,
dass Holz u.a. auch für tragende Bauteile mit höheren Brandschutzanforderungen
verwendet werden kann, ging es nun um die Verwendung ökologischer Dämmstoffe
und weitere Folgeänderungen.
Die Konferenz bekräftigt die Wichtigkeit
nachhaltiger ökologischer Baustoffe als einen vergleichsweise einfachen
Beitrag, Ressourcen und das Klima zu schützen. Allerdings können brennbare
Baustoffe bei falscher Verwendung zum Sicherheitsrisiko werden. „Wir wollen
nicht, dass der gute Ruf ökologischer Baustoffe durch Schäden aufgrund nicht
hinreichender Sicherheitsvorkehrungen leidet“, so der Vorsitzende der
Bauministerkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Prof. Dr.
Benjamin-Immanuel Hoff.
Wichtig ist daher, dass die Muster-Holzbaurichtlinie, die die Details für die Verwendung von Holz beschreibt, schnell in Kraft gesetzt werden kann. Weitere Erkenntnisse, die eine noch umfangreichere Verwendung von Holz ermöglichen sollen, werden von verschiedenen laufenden Forschungsvorhaben erwartet.
Die Bedeutung der Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen für die schnelle Abwicklung von Verfahren und die Reduzierung der Planungskosten ist nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie erkennbar geworden. Daher hat sich die Bauminister*innenkonferenz mit mehreren Aspekten der Digitalisierung beschäftigt.
Heute werden
Anträge unterschrieben und eingereicht oder Unterlagen vorgelegt. Alle diese
Forderungen laufen auf eine Papierform und eine handschriftliche Unterschrift
hinaus. Die Konferenz hat daher u.a. die Musterbauordnung nach allen
vergleichbaren Regelungen untersucht und durch offene Formulierungen ersetzt,
die auch in der digitalen Welt funktionieren. Außer für behördliche
Verwaltungsakte wird es fast keine Formvorgaben mehr geben.
„Ich bin froh, dass man die Möglichkeiten der digitalen Welt nicht dazu genutzt hat, höhere Authentifizierungsanforderungen zu stellen als in der Papierwelt. Das digitale Verfahren darf nicht komplizierter sein als das analoge“, so Minister Hoff.
Die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung, mit der eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten gewährleistet werden soll, ist zielführend und wird von der Bauminister*innenkonferenz als entscheidende Grundlage zur Umsetzung betrachtet. Im September 2019 hat die Bauministerkonferenz daher verschiedene Mobilfunkanlagen von jedem Baugenehmigungsverfahren freigestellt und damit einen wirksamen Beitrag zum Ausbau eines schnellen Mobilfunknetzes geleistet.
Unabhängig von der Erforderlichkeit oder der Entbehrlichkeit von Baugenehmigungen sind aber Standortanforderungen zu beachten. Mobilfunkanlagen sind nicht in jedem Baugebiet und auch nicht im sog. Außenbereich ohne weiteres zulässig. Berechtigte Interessen der Mobilfunkbetreiber, aber auch der Anwohner, erfordern eine genaue Prüfung. Daher hat die Bauminister*innenkonferenz umfangreiche Hinweise zur Rechtslage erarbeitet, die die Standortwahl erleichtern sollen.
Quelle: Thüringer
Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur; © Foto: Michael
Reichel /arifotos
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