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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Stellungnahme des BDB

„Große Chance vertan“

30.10.2020 - Berlin

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Stellungnahme des BDB

Aus Sicht des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) wird mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Chance vertan, dem Klimawandel mit ambitionierten Zielen beim Gebäudeneubau sowie der energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes beizukommen. BDB-Präsident Christoph Schild kritisiert besonders das Fehlen neuer innovativer Ansätze im Neubau und fordert die stärkere Einbeziehung der Bestandsbauten im Sinne einer „Renovierungswelle“.

Am 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführt. Im Sinne des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 hat der BDB von den neuen Regelungen erwartet, einen substantiellen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Deutschland zu leisten. Schließlich ist der Gebäudebetrieb ist für einen wesentlichen Teil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich.

Aus Sicht des BDB wurde mit dem neuen GEG Gebäudeenergiegesetz eine große Chance vertan. BDB-Präsident Christoph Schild zeigt sich entsprechend enttäuscht: „Auch wenn die Zusammenführung der alten Verordnungen vieles erleichtert, ist die inhaltliche Ausgestaltung des GEG für die Erreichung der Klimaziele unzureichend. Es werden Maßnahmen in die Zukunft verschoben, die heute dringend notwendig sind, während wertvolle Zeit weiter ungenutzt verstreicht. Das Gesetz ist ein Kompromiss, von dem die falschen Signale ausgehen.“

Der BDB ist der Ansicht, dass die dringlichsten Aufgaben klimagerechten Bauens durch das neue GEG nicht genügend angegangen werden. Beim Neubau braucht es eine grundsätzliche Neuausrichtung unter Berücksichtigung der in den Baustoffen gebundenen „grauen Energie“ und der CO2-Emissionen im gesamten Lebenszyklus. Leider ist auch im Bestand keine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei privaten Gebäuden vorgesehen.

Schild ergänzt: „Mir fehlen in dem Gesetz neue Ansätze, die den Kolleg*innen aus der Bauplanung mehr Raum für Experimente und Innovation lassen. Gerade im Neubau brauchen wir einen Paradigmenwechsel. Der Einsatz von Baustoffen mit einer deutlich besseren Energiebilanz bei der Herstellung sollte belohnt werden. So würde ein Anreiz geschaffen, graue Energie und damit CO2 einzusparen.“

Quelle: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB); © Fotos: gstudioimagen / freepik.com; Architektenkammer Niedersachsen

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