28.01.2021 - Berlin
Im Vorfeld der Bundestagswahl am 26. September 2021 hat die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit weiteren Kammern sowie Verbänden der Planer, Bau- und Wohnungswirtschaft und der IG Bau ein Positionspapier mit wohnungspolitischen Forderungen zur Bundestagswahl erarbeitet. Darin werden branchenübergreifende gemeinsame Vorschläge zur Förderung des Wohnungsbaus formuliert.
Mit einer ersten Wohnraumoffensive hat die Bundesregierung das Thema Wohnungsbau auf dem Wohngipfel 2018 aufgegriffen und eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Dennoch ist die Situation in vielen Bereichen des deutschen Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt. Daher ist aus Sicht des Verbändenetzwerkes eine Wohnraumoffensive 2.0 dringend erforderlich.
Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ wurde im Jahr 2004 ins Leben gerufen. Das Verbändenetzwerk wird von einem breiten Bündnis der Immobilien- und Baubranche getragen. Dem Bündnis gehören neben den Kammern der planenden Berufe und 25 bundesweit tätigen Verbänden der Immobilien- und Bauwirtschaft auch der Deutsche Mieterbund DMB und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU an.
Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ zurBundestagswahl 2021
Mit einer
ersten Wohnraumoffensive hat die Bundesregierung das Thema Wohnungsbau auf dem
Wohngipfel in 2018 aufgegriffen und eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet.
Dennoch ist die Situation in vielen Bereichen
des deutschen Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt: Die Neuvertragsmieten und Kaufpreise steigen in vielen Regionen weiter an. Gleichzeitig werden
insbesondere für das soziale und bezahlbare Wohnen nach wie vor zu wenige
Wohnungen gebaut und bereitgestellt. Einige der bisher
angestoßenen Maßnahmen sind so kurzfristig angelegt, dass sie 2021 bereits
wieder auslaufen.
Die Bundesregierung wird so ihr Ziel, in der laufenden
Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen neu zu bauen, mit voraussichtlich knapp 1,2 Millionen fertiggestellten Wohnungen nicht erreichen. Da die gesetzten
Wohnungsbauziele bisher nicht erreicht wurden
und in weiterer Folge der Corona-Pandemie die
Einkommensentwicklung vieler Haushalte zumindest temporär beeinflusst werden wird,
ist in der kommenden Wahlperiode eine Wohnraumoffensive 2.0 dringend erforderlich.
Die unterzeichnenden Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Planerinnen und Planer, der Deutsche Mieterbund sowie die Industriegewerkschaft BAU fordern die Bundesregierung daher auf, mit den folgenden Maßnahmen Impulse für das bezahlbare und klimafreundliche Wohnen zu setzen:
Der Bestand an Sozialmietwohnungen sinkt seit Jahren kontinuierlich. Allein 2019 war ein Rück- gang um 39.000 Wohnungen zu verzeichnen. Um den Bestand zu stabilisieren, wäre die Errichtung von mindestens 80.000 neuen Sozialmietwohnungen pro Jahr erforderlich – 2019 wurden aber lediglich 26.000 neue Wohnungen gebaut. Daher müssen die Fördermittel für die soziale Wohnraumförderung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung von Baulandpreisen und Baukosten spätestens ab 2022 auf jährlich rund 5,0 Milliarden Euro erhöht sowie von Bund und Ländern in gleicher Größenordnung längerfristig mitgetragen werden.
Die im August 2019 eingeführte Sonder-AfA für Mietwohnungen hat Investitionen in den Mietwohnungsbau angeregt. Allerdings ist sie bis Ende 2021 befristet, so dass nach dem Auslaufen Rückgänge im Mehrfamilienhausbau drohen. Daher ist ab 2022 die Entwicklung alternativer Förderinstrumente für vom Wohnungsmangel betroffene Regionen notwendig. Darüber hinaus ist die dauerhafte Verbesserung der Abschreibungsbedingungen im Mietwohnungsbau durch die sach- gerechte Erhöhung der Regel-AfA von 2 auf 3% erforderlich, um der veränderten Nutzungsdauer von heutigen Wohngebäuden Rechnung zu tragen.
Die Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums muss insbesondere im Interesse junger Familien unterstützt werden. Um die Ansparhürde in Zeiten niedriger Zinsen überwindbar zu machen, müssen die im jetzigen Koalitionsvertrag bereits vorgesehenen Bürgschaftsprogramme endlich umgesetzt werden. Angesichts der Probleme bei der Eigenkapitalbildung junger Familien sind Maß- nahmen zur zielgerichteten Senkung der Erwerbsnebenkosten für Ersterwerber zu prüfen. Nach Auslaufen des Baukindergeldes Anfang 2021 wäre eine modifizierte Verlängerung oder alternativ eine zielgerichtete regionale Wohneigentumsförderung anzustreben.
Die bedarfsgerechte Vergabe von kostengünstigen Bauflächen ist eine zentrale Voraussetzung für das bezahlbare Bauen. Das Baulandmobilisierungsgesetz enthält gute Ansatzpunkte dafür. Jetzt sind preisgünstige Vergaben öffentlicher Bauflächen und die dafür notwendigen planungs- rechtlichen Vorgaben, wie z.B. die Aufstellung von Bebauungsplänen, für den geförderten, preisgebundenen Wohnungsbau beschleunigt umzusetzen.
Angesichts der bis 2050 angestrebten Klimaneutralität des Gebäudesektors und der immer noch niedrigen Sanierungsrate bedarf es wirksamerer Instrumente für die sozialverträgliche Umsetzung energetischer Sanierungen. Über die bereits in Kraft getretene steuerliche Förderung energetischer Sanierungen von selbstgenutztem Wohneigentum hinaus sollten auch energetische Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden durch Steuererleichterungen und Zuschussregelungen wirkungsvoller gefördert werden. Zu optimieren sind ebenfalls Fördermöglichkeiten für eine Kombination von energetischen und altersgerechten Sanierungen sowie für die Marktentwicklung serieller Sanierungskonzepte. Staatliche Fördermaßnahmen zur Gebäudesanierung sollten so ausgerichtet sein, dass sie neben der verbesserten Klimaschutzwirkung auch eine Entlastung für die Mieter bewirken. Zudem sollte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass ein angemessener Betrag aus dem über die EU mit 750 Mrd. EUR ausgestatteten Ausbaufonds zweckgebunden für den Gebäudesektor eingesetzt wird.
Derzeit sind Gesetze und Verordnungen vor allem auf Neubaumaßnahmen ausgerichtet. Oft er- lischt bei Kernsanierungen, bei Nutzungsänderungen, bei Aufstockungen sowie Erweiterungen von Bestandsgebäuden und bei Ersatzneubauten der Bestandsschutz, wodurch eine planungs- wie bauordnungsrechtliche Neubetrachtung z.B. hinsichtlich der Bebauungsdichte, der Abstandsflächen, der Stellplatznachweise sowie der Brand- und Schallschutzanforderungen nach dem jetzigen Rechtsstand ausgelöst wird. Daher sind neue Strategien und bauordnungsrechtliche Anpassungen erforderlich, um vielseitige und ortsbezogene Baumaßnahmen im Bestand angemessen zu ermöglichen und zu fördern.
In der Baustoffherstellung sowie im gesamten Planungs- und Immobilienbereich gibt es bereits Anstrengungen, um eine verbesserte Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie die Zielsetzung einer weitgehend klimaneutralen Baustoffherstellung bis spätestens 2050 zu erreichen. Bei der künftigen Stärkung und Weiterentwicklung dieser Anstrengungen wird auch Beschäftigung in diesen Branchen qualifiziert und gesichert. Dieser Prozess ist durch weitere Fördermaß- nahmen der Bundesregierung bei Forschung und Entwicklung sowie in der Bewertung aller Baustoffe und Bauweisen unter Betrachtung einer realen Lebensdauer sowie des vollständigen Lebenszyklus von Gebäuden inklusive Rückbau und zukünftiger Recycling- und Wiederverwendungsmöglichkeiten zu begleiteten. Ordnungsrechtliche Vorgaben sind dafür technologieoffen zu gestalten.
Zur Lösung der sozialen Frage Wohnen muss mehr sozialer und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Dazu sind in Zukunft alle Gesetze, Verordnungen und Normen für den Wohnungsbau konsequent darauf zu prüfen, ob sie einen im Verhältnis zu eventuellen Mehrkosten angemessenen Nutzen stiften. Sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen und innovative Lösungsansätze zum klimaangepassten Bauen sind angemessen zu fördern. Eine Beschleunigung von Bau- und Genehmigungsprozessen in Bauämtern insbesondere durch mehr Fachpersonal und im gesamten Bauprozess durch eine fortschreitende Digitalisierung ist abzusichern.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V. (DGfM);© Foto: AlfredDerks auf Pixabay
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