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HOAI-Gutachten 2021: Ingenieur- und Architektenhonorare deutlich anheben

Gutachten des Verband Beratender Ingenieure und des Instituts für Wissen in der Wirtschaft

30.03.2021 - Berlin

HOAI-Gutachten 2021: Ingenieur- und Architektenhonorare deutlich anheben

Die derzeitigen Honorartafelwerte in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Das ist das zentrale Ergebnis des Gutachtens von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, das am 30.03.2021 der Presse vorgestellt wurde. Der Verband Beratender Ingenieure VBI hat das Gutachten zusammen mit dem Institut für Wissen in der Wirtschaft IWW beauftragt.

Siemon hatte bereits 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle HOAI mit entwickelt. Für das aktuelle Gutachten wurde die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.

Günter Göbel, IWW-Chefredakteur:
„Es zeigt sich, wie wichtig die Beauftragung des Gutachtens war. Es konnte nachgewiesen werden, dass die HOAI-Tafelwerte stark veraltet sind und weder die Kostensteigerungen der letzten Jahre noch die gestiegenen Anforderungen für Ingenieure und Architekten abgebildet werden. Nun haben Architekten und Ingenieure validere Werte, um ihr Honorar realistisch zu berechnen.“

Dipl.-Ing. Jörg Thiele, VBI-Präsident:
„Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Das Gutachten zeigt, dass die HOAI nun schnell aktualisiert werden muss. Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden. Die Steigerungen von bis zu 26,7 % zeigen, wie dringend eine Novellierung unmittelbar nach der Bundestagswahl ist.“

Ausgewählte Ergebnisse

Leistungsbild Steigerung
Leistungsbild Gebäude, Objekt mit 2,0 Mio. € anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 24,53 % Steigerung
Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Objekt mit 5,0 Mio. € anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 20,30 % Steigerung
Leistungsbild Tragwerksplanung, Objekt mit 2,0 Mio. € anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 17,57 % Steigerung
Leistungsbild Technische Ausrüstung, Objekt mit 1,0 Mio. € anrechenbaren Kosten, Honorarzone II: 26,70 % Steigerung

Verfahren

Im Rahmen dieses Gutachtens wurde zunächst eine Honorarberechnungsformel entwickelt, die sich grundsätzlich an der Berechnungsformel zur damaligen Entwicklung der Honorartafelwerte der HOAI 2013 orientiert. Diese Berechnungsformel bildet das mathematische Grundgerüst als rechnerische Ausgangsbasis. Sie bildet die Honorartafelwerte der HOAI in der Fassung von 2013 für die jeweiligen Leistungsbilder mit den jeweiligen anrechenbaren Kosten und den jeweiligen Honorarzonen einheitlich rechnerisch ab.

Auf dieser Basis wurde die erweiterte Honorarberechnungsformel entwickelt, in die in einem zweiten Schritt die Einflussfaktoren

  • Baupreisentwicklung,
  • Rationalisierung,
  • Mehr- oder Minderaufwand durch rechtliche und technisch-fachlicher Anforderungen,
  • Kostenentwicklung in Planungsbüros (Personal- und Sachkosten)

integriert wurden. Diese erweiterte Formel entspricht in den grundlegenden mathematischen Zusammenhängen der Honorarformel, die auch bei der Entwicklung der Honorartafelwerte im Jahre 2013 zugrunde gelegt wurden, jedoch mit verschiedenen rechnerischen Modernisierungen.

So wurde bei der nunmehr entwickelten Honorarformel zwischen kleineren und größeren Projekten (anhand von 2 Referenzwerten) unterschieden, um herauszuarbeiten, ob und inwieweit eine verhältnisgerechte Entwicklung der Einflussgrößen verfeinert abgebildet werden kann.

Darüber hinaus ist die Honorarberechnungsformel aktualisiert worden, da die Ausgangsparameter der rechnerischen Zusammenhänge bei den Honorartafelwerten der HOAI 2013 andere sind als bei den noch älteren Honorar Tafelwerten, die dem sog. BMWI-Gutachten 2013 zugrunde lagen.

Die aktuelle Formel ist im Gutachten abgebildet und hinsichtlich ihrer Formelparameter erläutert.

Auf dieser Grundlage wurde anschließend eine Umfrage bei Anwendern der HOAI (im Wesentlichen Ingenieurbüros und Architekturbüros) durchgeführt. Mit der Umfrage wurden die oben erwähnten Einflussfaktoren jedoch ohne den Faktor Baukostenentwicklung abgefragt.

Der Einflussfaktor Baukostenentwicklung wurde den entsprechenden Angaben des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden entnommen.

Die Umfrageergebnisse wurden im Rahmen einer Einschätzung zu den Einflussfaktoren durchgeführt. Von ca. 5.400 befragten Ingenieurbüros und Architekturbüros kamen insgesamt 555 Antworten zurück. Im Verhältnis zur Umfrage bei Wahlprognosen, kann man hier ebenfalls von einem stabilen Umfrageergebnis ausgehen.

Die Umfrageergebnisse betreffend der Einflussfaktoren

  • Rationalisierung,
  • Mehr- oder Minderaufwand durch rechtliche und technisch-fachlicher Anforderungen,
  • Kostenentwicklung in Planungsbüros (Personal- und Sachkosten) in Form einer Einschätzung der einzelnen Marktteilnehmer abgefragt

wurden in die Formeln eingestellt und ergaben damit die Honorartafelwerte, die als Anhaltswerte dem Gutachten beigefügt sind.

Weiteres Gutachtenergebnis

Als weiteren Aspekt dieses Gutachtens sollte die Frage geklärt werden, ob eine Steigerung der Baukosten die gestiegenen Aufwendungen bei den Planungsbüros ausgleichen kann oder nicht.

Die eindeutige Antwort ist, dass Baukostensteigerungen in keinem Zusammenhang mit den Steigerungen bei den Bürokosten und bei dem Mehraufwand stehen. Auch inhaltlich bzw. kalkulatorisch bestehen hier keine rechnerischen Zusammenhänge.

Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber

Mit diesem Gutachten können auch Fragen der Angemessenheit der Honorare gewürdigt werden. Denn es ist derzeit vermehrt zu beobachten, dass nicht unerhebliche Unterschreitungen der Basis-Honorarsätze (ehemalige Mindestsätze) das Preisgefüge bei Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren gemäß VGV so drücken, dass die hohe Planungsqualität, die uns bislang auszeichnet, durchaus gefährdet wird. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass etwaige Fragestellungen zur Angemessenheit von Honoraren in kurzer Frist während des Vergabeverfahrens zu klären sind.

Quellen:Verband Beratender Ingenieure VBI und Institut für Wissen in der Wirtschaft IWW; Fotos: BayIKa-Bau, VBI, IWW


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