27.04.2021 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert mit Schreiben vom 27. April 2021 über die Fortschreibung des Vergabehandbuchs für Freiberufliche Dienstleistungen (VHF) mit Stand April 2021. Diverse Vertragsmuster wurden an die neue HOAI angepasst und stehen ab sofort zum Download bereit. Die Vertragsmuster für Landesmaßnahmen wurden umbenannt und veraltete Vertragsmuster entfernt. Außerdem wird auf die Vereinbarung von Festpreishonoraren hingewiesen.
Lesen Sie hier das Schreiben im Wortlaut:
Per E-Mail
Regierungen
Landesbaudirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Bayerische Landeskraftwerke
GmbH
Bayerische
Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Bayerische
Architektenkammer
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Handbuch für Vergabe und Durchführung Freiberuflicher Leistungen (VHF Bayern) wird mit Stand April 2021 fortgeschrieben.
Anpassen der Vertragsmuster an die neue HOAI
Am 1. Januar 2021 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2020 haben wir Sie über die Anpassungen der Vertragsmuster an die Rechtsänderungen und den neuen Workflow der Zuschlagserteilung informiert und Ihnen das Vertragsmuster VII.10 Land (Vertrag Gebäude und Innenräume – Land) als Beispiel beigelegt. Dieses haben wir nun zusammen mit dem Auftragsschreiben redaktionell überarbeitet und weitere Vertragsmuster angepasst.
Umbenennen der Vertragsmuster für Landesmaßnahmen und Entfernen veralteter Vertragsmuster
Künftig werden die Vertragsmuster nach RLBau 2020 mit der Bezeichnung „Land“ gekennzeichnet. Die Vertragsmuster nach RLBau 2011 werden mit Stand April 2021 komplett aus dem VHF entfernt.
Festpreishonorare zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Die neue HOAI ermöglicht mehr Flexibilität bei der Vereinbarung von Honoraren für Architekten und Ingenieure. Um auch bei Planerhonoraren früher Kostensicherheit zu erreichen, können in geeigneten Fällen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Festpreishonorare vereinbart werden. Die neue Richtlinie V.B.1 hält Kriterien fest, die dabei zu beachten sind und führt denkbare Anwendungsfälle auf.
Eine Option für die Vereinbarung von Festpreishonoraren wurde in die aktualisierten Vertragsmuster aufgenommen.
Aktualisierte Vertragsmuster
Ab sofort stehen den Beschäftigten der Staatsbauverwaltung folgende Vertragsmuster in der aktualisierten Version als bearbeitbare Dokumente unter https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/freiberufli-chedienstleistungen/index.php und in der Lesefassung unter https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhf/z5_vergabe_freiberuflich_vhf_bayern.pdf sen/vhf/z5_vergabe_freiberuflich_vhf_bayern.pdf zur Verfügung:
VII.09 (Vertrag Entscheidungsunterlage – Bau)
VII.10 Bund (Vertrag Gebäude und Innenräume –
Bund/Gaststreitkräfte)
VII.10 Land (Vertrag Gebäude und Innenräume –
Bund/Gaststreitkräfte)
VII.11.H Bund (Vertrag Technische Ausrüstung –
Bund/Gaststreitkräfte)
VII.11.H Land (Vertrag Technische Ausrüstung – Land)
VII.12.H Bund (Vertrag Tragwerksplanung –
Bund/Gaststreitkräfte)
VII.12.H Land (Vertrag Tragwerksplanung – Land)
VII.13.H Bund (Vertrag Freianlagen –
Bund/Gaststreitkräfte)
VII.13.H Land (Vertrag Freianlagen – Land)
VII.14.H Bund (Vertrag Ingenieurbauwerke –
Bund/Gaststreitkräfte)
VII.14.H Land (Vertrag Ingenieurbauwerke – Land)
VII.15.H Bund (Vertrag Verkehrsanlagen –
Bund/Gaststreitkräfte)
VII.15.H Land (Vertrag Verkehrsanlagen – Land)
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bauer
Ministerialrat
Die geänderte HOAI 2021 ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stellt Ihren Mitgliedern eine Textausgabe der HOAI mit amtlicher Begründung kostenfrei als PDF-Datei zur Verfügung. Außerdem hat die BayIKa-Bau eine eigene Informations-Plattform eingerichtet, um ihre Mitglieder regelmäßig über die Entwicklungen zur neuen HOAI zu informieren. Dort finden Sie die relevanten Erlasse und Hinweise der Ministerien.
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