14.06.2021 - München
Mit dem Ziel, Vergabeverfahren partnerschaftlicher zu gestalten, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen neuen Ansatz entwickelt: das Fair-Price-Modell. Kernpunkt ist die Ermittlung des „optimalen Preises“ als Mittelwert der Honorarschätzung des Auftraggebers und dem Mittelwert der Bieterangebote. Das Angebot, das diesem optimalen Preis am nächsten kommt, erhält die beste Bewertung. Je weiter ein Angebot davon entfernt ist, umso weniger Punkte gibt es.
Nach formeller Abschaffung der Mindest- und Höchstsätze der HOAI unterliegen Anbieter der Versuchung, in Vergabeverfahren Honorarangebote einzureichen, die weit jenseits der bisherigen Preisgrenzen liegen. Auftraggeber tun sich oftmals schwer, solche Angebote auszusondern, auch wenn ihnen das Risiko bewusst ist, insbesondere bei sehr niedrigen Honorarangeboten nur minderwertige Leistungen einzukaufen.
Diese Gefahr kann durch qualitätsbezogene Zuschlagskriterien nicht sicher abgewendet werden, weil auch leistungsorientierte Anbieter gehalten sind, die mit dem angebotenen Honorar abgedeckten Ressourcen wie insbesondere den Zeitaufwand ökonomisch zu begrenzen, wenn nicht dauerhaft rote Zahlen erwirtschaftet werden sollen.
Dr.-Ing. Werner Weigl erklärt das Fair-Price-Modell
Die vergaberechtliche Möglichkeit des Auftraggebers, ungewöhnlich niedrige Angebote auszuschließen, setzt eine vorherige Aufklärung (§ 60 Abs. 1 VgV) sowie eine sorgsame Dokumentation der Ausschlussbegründung voraus, wenn der Auftraggeber die geringe Höhe des Preises nicht zufriedenstellend aufklären kann. Daraus resultierende Unsicherheiten können zu Vergabeentscheidungen führen, die nicht das nach § 127 Abs. 1 Satz 3 GWB vorausgesetzte beste Preis-Leistungs-Verhältnis hervorbringen.
"Den Fokus zu stark auf den Preis zu legen, ist nicht nur im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Bauwerken ein Fehler. Auch in den Vergabeverfahren muss der Fokus geändert werden. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau empfiehlt deshalb eine alternative Vorgehensweise zur Bewertung angebotener Ingenieurhonorare, die nicht starr dem billigsten Bieter die volle Punktzahl zuspricht, sondern die Nähe des Angebotspreises zu dem nach einer festen und vorab bekanntzugebenden Formel ermittelten Optimalpreis bewertet", sagt Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vorsitzender des Ausschusses Vergabe der Bundesingenieurkammer.
Hierbei können auch solche Angebote zunächst in der Wertung bleiben, die als ungewöhnlich niedrig aufzuklären sind. Erreichen sie nicht die höchste Punktzahl aller Zuschlagskriterien, entfällt der Aufklärungsbedarf, weil sie ohnehin nicht für den Zuschlag qualifiziert sind.
Die als „Fair-Price-Modell“ bezeichnete Formel setzt an der sogenannten Mittelwertmethode an (vgl. dazu VK Nordbayern, Beschl. v. 01.12.2010, 21.VK-3194-38/10), erweitert sie jedoch um einen Baustein und um ein Korrektiv, welches Verzerrungen des Ergebnisses durch extrem abweichende Angebote vermeiden hilft.
Download
Zur Vereinfachung der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Leitfäden für „Bewerbungsbögen mit Teilnahmeantrag“ zur einfachen Bearbeitung von Bewerbungen und Angeboten bei der Anwendung der VgV entwickelt. Die Leitfäden sind kostenfrei zum Download erhältlich und sollen Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes, dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtendes und transparentes Wettbewerbsverfahren dienen. Jetzt ist auch der fünte Leitfaden "Verkehrsanlagen" erhältlich!
Was gibt es Neues im Bereich der Ober- und Unterschwellenvergabe? Welche Positionen werden derzeit diskutiert, welche Entwicklungen sind zu erwarten und was ist der Standpunkt der Kammer? Darüber haben wir mit Dr. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vorsitzender des Ausschusses Vergabe der Bundesingenieurkammer, gesprochen.
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