21.07.2021 - Wiesbaden
Straßen, Brücken und Tunnel in Deutschland sind einer hohen Belastung ausgesetzt, sie müssen daher ständig ausgebessert, in Stand gesetzt oder – wie aktuell die Salzbachtalbrücke auf der A66 bei Wiesbaden – kurzfristig gesprengt und neu gebaut werden. Die Bauherren sahen sich dabei in den vergangenen zehn Jahren mit deutlichen Preissteigerungen konfrontiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Preise für Bauleistungen im Straßenbau in Deutschland im Jahr 2020 gegenüber 2011 um 29,1 % gestiegen. Die Erstellung von Brücken verteuerte sich im gleichen Zeitraum um rund ein Viertel (+24,1 %).
Die Baupreisindizes spiegeln hier die Entwicklung der Preise für den Neubau von Straßen und Brücken wider. Erfragt werden hierfür die Preise repräsentativer Bauleistungen z. B. im Rahmen von Erdarbeiten, Betonarbeiten oder Oberbauschichten aus Asphalt im Verkehrswegebau.
Um Straßenschäden auszubessern sowie neue Straßen und Brücken zu bauen, wendet der Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro auf. Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder und Gemeinden einschließlich ihrer jeweiligen Extrahaushalte) hat nach den Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik für den Straßenbau im Jahr 2020 rund 14,2 Milliarden Euro ausgegeben, nominal 40,2 % mehr als noch 2011. Damals waren es noch 10,1 Milliarden Euro.
Im Jahr 2020 machten die Ausgaben für Straßenbaumaßnahmen 0,8 % der Gesamtausgaben des Öffentlichen Gesamthaushalts aus, 2011 waren es 0,9 %.
Eine gut ausgebaute Straßeninfrastruktur stellt ein erhebliches Vermögen dar. Aufgrund der gestiegenen Investitionen hat der Zeitwert der Straßen in Deutschland – ohne den Wert des zugehörigen Grund und Bodens – von 2011 bis 2020 um rund ein Viertel (24,5 %) zugenommen. Er betrug zum Jahresende 2020 rund 394,2 Milliarden Euro.
Zehn Jahre zuvor waren es noch 316,5 Milliarden Euro. Den Zeitwert von Bauten wird im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) nach der international empfohlenen Kumulationsmethode berechnet. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die heutigen Anlagegüter aus den Investitionen der Vergangenheit zusammensetzen.
Investitionen in den Straßenbau werden in den VGR nicht separat ausgewiesen, stattdessen stellen sie mit gut 55 % einen bedeutenden Anteil am öffentlichen Tiefbau dar. Die Investitionen in den öffentlichen Tiefbau beinhalten neben dem Neubau auch werterhöhende Reparaturen und beliefen sich im Jahr 2020 auf 30,7 Milliarden Euro. Nominal betrug der Anstieg im Vergleich zum Jahr 2011 47,3 %.
Starke Beanspruchung der Straßen, Alterungsprozesse, Extremwetter wie Hitze oder Starkregen führen zu maroden Straßen und auch zu Wertverlusten, die in den VGR anhand von Abschreibungen erfasst werden. Zum Jahresende 2020 lag das jährliche Abschreibungsvolumen für Straßen bei 14,8 Milliarden Euro und damit nominal um 29,7 % höher als 2011 (11,4 Milliarden Euro).
Viele der Brücken in Deutschland wurden im Zeitraum 1965 bis 1985 gebaut. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen befinden sich aktuell 39 928 Brücken im Netz der Bundesfernstraßen. Je nach Bauart und Brückenquerschnitt werden diese in Teilbauwerke untergliedert, so dass insgesamt 52 130 Brücken-Teilbauwerke mit einer Gesamtfläche von über 31 Millionen Quadratmetern in Stand zu halten sind.
Dabei ist der Zustand der Brücken sehr unterschiedlich: Zum Stand 1. September 2020 waren 12,9 % der Brücken beziehungsweise Brücken-Teilbauwerke nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen in gutem oder sehr gutem Zustand. Bei nahezu der Hälfte (42,5 %) galt der Zustand als befriedigend, rund ein Drittel (33,1 %) waren in einem ausreichenden Zustand. Gut jeder zehnten Brücke wurden gravierenden Mängel attestiert: In 9,9 % der Fälle galt der Zustand als nicht ausreichend, in 1,6 % als ungenügend.
Methodischer Hinweis:
Die vierteljährliche Kassenstatistik erfasst die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen der Kern- und Extrahaushalten des Öffentlichen Gesamthaushalts in der Gliederung nach Arten sowie die Bauausgaben untergliedert nach Aufgabenbereichen. Bei den Straßenbaumaßnahmen sind Brücken- und Tunnelbaumaßnahmen enthalten.
Die Anlagevermögensrechnung der VGR umfasst alle produzierten und damit reproduzierbaren Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Deshalb ist der Wert des Grund und Bodens nicht mit enthalten, weil er nicht durch Produktionstätigkeit gemehrt werden kann. Der Grund und Boden zählt zu den nichtproduzierten Vermögensgütern, deren Wert in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur in größeren Zeitabständen ermittelt wird. Das Nettoanlagevermögen ergibt sich aus dem Bruttoanlagevermögen, wenn alle kumulierten Abschreibungen der aktiven Anlagegüter vom Bruttoanlagevermögen abgezogen werden. Es stellt damit den Zeitwert dar.
Abgeschrieben wird in den VGR das gesamte Anlagevermögen mit Ausnahme der Nutztiere. Dabei werden die Abschreibungen anhand der linearen Abschreibungsmethode berechnet. Der Wert der Anlageinvestitionen wird mit jährlich konstanten Beträgen entsprechend der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Güter auf die Gesamtzeit ihrer Nutzung verteilt.
Bundesanstalt für Straßenwesen: Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke1 (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV-Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden 6 Zustandsnotenbereiche unterschieden: 1,0 – 1,4 (sehr guter Zustand), 1,5 – 1,9 (guter Zustand), 2,0 – 2,4 (befriedigender Zustand), 2,5 – 2,9 (ausreichender Zustand), 3,0 – 3,4 (nicht ausreichender Zustand) und 3,5 – 4,0 (ungenügender Zustand). Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung. Sie lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen, gibt jedoch keinen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden oder die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme.
Quelle und Grafiken: Statistisches Bundesamt (Destatis)
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