14.10.2021 - Berlin
Der Masterplan BIM Bundesfernstraßen wurde jetzt vom BMVI veröffentlicht. Mit dem Masterplan beschreibt das BMVI, wie BIM im Bundesfernstraßenbau implementiert werden soll und was erreicht werden soll. Die BIM-Methode soll bei der Autobahn GmbH und den Auftragsverwaltungen der Länder in 3 Phasen bis 2025 stufenweise implementiert werden und in einen BIM-Regelprozess münden.
Die drei Phasen der Implementierung:
Wie stark muss das Fundament für eine neue Brücke sein? Wie viel Stahl und Beton wird benötigt? Wie sieht der Zeitplan aus? Mit „Building Information Modeling“ (BIM) können Verwaltung, Planer und Bauschaffende digital vernetzt an solchen Fragen arbeiten und ihr Wissen miteinander teilen. Das Planen, Bauen und Betreiben eines Bauwerks soll so günstiger und effizienter werden.
Jetzt will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der Digitalisierung mit dem Masterplan BIM einen weiteren Schub geben.
Bundesminister Andreas Scheuer sagt: „Digital planen, real bauen: Mit dem Masterplan BIM wollen wir die Chancen der Digitalisierung im Bundesfernstraßenbau nutzen. Unser Ziel ist, dass BIM spätestens 2025 flächendeckend von den Ländern und der Autobahn GmbH eingesetzt wird. Denn das lohnt sich: Ob Straße oder Brücke - der Bau und der Betrieb werden effizienter und günstiger. Allein in der Bauphase können wir 5 bis 10 Prozent der Kosten einsparen. Ich bin mir sicher: Damit schaffen wir wichtige Grundlagen für die Zukunft - fürs Bauen, für den Klimaschutz und den verantwortlichen Umgang mit Rohstoffen.“
Gemäß Grundgesetz hat der Bund die Zuständigkeit für die Bundesfernstraßen (also Autobahnen und Bundesstraßen) aufgeteilt. Der wichtigste Schritt zur Reform wurde gemacht, indem zum 1. Januar 2021 der Autobahn GmbH des Bundes die Zuständigkeit für die Autobahnen übertragen wurde. Für die Bundesstraßen sind – bis auf wenige Ausnahmen – weiterhin die Länder zuständig. Sie planen, bauen, erhalten und betreiben in sogenannter Auftragsverwaltung.
Das „Building Information Modeling“ soll nun zum bundeseinheitlichen Standard für die technische Verwaltung aller Bundesfernstraßen werden. Der Masterplan basiert dabei auf Empfehlungen der Reformkommission Bau und dem Stufenplan „Digitales Planen und Bauen“.
Bei BIM handelt es sich um eine kooperative Arbeitsmethode, bei der auf Basis digitaler Bauwerksmodelle die für ihren gesamten Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden. Auf diese Weise hat jeder der Projektbeteiligten immer die aktuelle Übersicht darüber, wer an welcher Stelle des Bauprojekts was genau plant und wann es (ein)gebaut wird. Dieses vernetzte Arbeiten erleichtert die Zusammenarbeit enorm. So können zum Beispiel die bei der Planung erstellten Unterlagen („Digitaler Zwilling“) für die Ausführung und den Betrieb durchgängig weitergenutzt werden, auch etwa bei späterer Verlegung von Abwasser-, Gas-, Strom- und Kommunikationsleitungen.
Der Masterplan zeigt den Weg und die Methodik zum Einsatz von BIM auf und will insbesondere:
Der Masterplan soll in drei Stufen eingeführt werden:
Um den Prozess zu erleichtern, hat das BMVI einen einheitlichen Rahmen erarbeitet: neue bundesweit einheitliche Rahmendokumente für die Projektbearbeitung mit BIM. Die Rahmendokumente sind nicht statisch, sondern werden sukzessive fortgeschrieben. Koordiniert wird die BIM-Implementierung in einer turnusmäßigen „Bund-Länder-Dienstbesprechung BIM“ sowie in einer speziell eingerichteten Lenkungsgruppe.
Alle Informationen finden Sie auch unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/masterplan-bim-bundesfernstrassen.html
Weiterführende Informationen
Masterplan BIM - Bundesfernstraßen
Rahmendokument: Steckbriefe der Anwendungsfälle – Version 1.0
Rahmendokument: BIM-Abwicklungsplan (BAP) – Version 1.0
Rahmendokument: Datenmanagement – Version 1.0
Rahmendokument: Definition der Fachmodelle – Version 1.0
Rahmendokument: Modellbasierte Planableitung für den Brückenentwurf - Version 1.0
Rahmendokument: Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) – Version 1.0
Rahmendokument: BIM-Anwendungsfälle und rechtliche Rahmenbedingungen – Version 1.0
Erläuterung zu den Rahmendokumenten – Version 1.0
Ergänzung zu den Rahmendokumenten: Liste der standardisierten Anwendungsfallbezeichnungen
Quellen: Bundesingenieurkammer. BMVI, Redaktion: Jan Struck / BayIka-Bau, Foto: Florian Kurz / Pixabay
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