15.10.2021 - München
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats Bayern erhebliche Schäden verursacht. Die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen dieser Katastrophen werden aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Hierzu wird nach Abstimmung mit dem Bund auch ein Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden Bayerns aufgelegt.
Antragsberechtigt sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ die Gemeinden in den Landkreisen Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Miesbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Schweinfurt, Traunstein und Würzburg sowie die kreisfreien Städte Ansbach und Hof.
Die Finanzhilfen werden als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 BayHO für Maßnahmen zur Beseitigung von starkregen- und hochwasserbedingten Schäden an der Infrastruktur in Städten und Gemeinden sowie deren Wiederherstellung nach diesen Richtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen gewährt. Auf die Gewährung von Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Regierungen als zuständige Bewilligungsbehörden entscheiden über die Art und Höhe der Hilfe nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Für die Abwicklung des Programms zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden wurden Richtlinien veröffentlicht.
Ein Formular für die Beantragung der Hochwasserhilfen können Sie hier herunterladen. Mit jedem Antrag ist verbindlich eine Anlage über „subventionserhebliche Tatsachen“ einzureichen. Diese finden Sie hier.
Informationen zu weiteren Hilfsprogrammen für die Betroffenen der Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 finden Sie hier.
Quelle Text: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Quelle Bild Titel: pixabay.com
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