16.12.2021 - Brüssel
Wie alle zwei Jahre hat auch dieses Mal wieder die EU-Kommission die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge EU-weit bekannt zu machen ist, angepasst. Die Schwellenwerte haben sich in allen Bereichen leicht erhöht. Das bedeutet, dass sich der Anwendungsbereich des Unterschwellenvergaberechts entsprechend geringfügig erweitert.
Ab dem 01.01.2022 gelten folgende, gegenüber bisher leicht erhöhte Schwellenwerte:
Klassische Auftragsvergabe
Konzessionsvergaben:
Sektorenauftragsvergabe
Hintergrund
Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.
Quelle: EU-Kommission, Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Grafik: EU-Kommission
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