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Radoffensive Klimaland Bayern: Jetzt Projekte einreichen!

Schreiben von Bauministerin Kerstin Schreyer vom 16.12.2021

16.12.2021 - München

Radoffensive Klimaland Bayern: Jetzt Projekte einreichen!

Um den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu erhöhen, ruft Bauministerin Kerstin Schreyer mit Schreiben vom 16.12.2021 dazu auf, geeignete Ideen und Projektskizzen zu den drei Themenschwerpunkten „Innovationen im Radwegebau“, „Konzeption, Planung und Bau von interkommunalen Radwegen“ sowie „Radwegebau im Forst und entlang von Bahnlinien“ beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einzureichen.

Das Schreiben im Wortlaut

Radoffensive Klimaland Bayern

Anlage
Erläuterungen und Auswahlkriterien

Per E-Mail
Präsidenten
des Bayerischen Landkreistags (nfby-lndkrstgd)
des Bayerischen Gemeindetags (bygtby-gmndtgd)
der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (nfbykd)

Vorsitzenden
des Bayerischen Städtetags (pstby-stdttgd)
der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (srhgttnbrgrgfk-byrnd)


Sehr geehrte Präsidenten,
sehr geehrte Herren Vorsitzende,

die Staatsregierung nimmt die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel sehr ernst. Mein Ministerium wird, wo immer möglich, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ein wichtiger Baustein dabei ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen. Wir wollen, dass mehr Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im städtischen Umfeld und auch im ländlichen Raum bei ihren täglichen Wegen zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt das Fahrrad nehmen.

Entscheidend dafür sind insbesondere der Ausbau und die Verbesserung der Radinfrastruktur, um eine möglichst hohe Attraktivität für Fahrradfahrende zu erreichen.

Der Freistaat arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Radinfrastruktur, sei es durch eigene Ausbauprogramme oder durch Förderprogramme zur Unterstützung der Kommunen. Trotzdem stellen Finanzierungsdetails, die Koordination aller Beteiligten und Betroffenen, die Planungsvoraussetzungen oder der Grunderwerb häufig große Hindernisse dar. Oder es werden gemeindeübergreifende Radwegprojekte nicht angegangen, weil das Risiko des Scheiterns und verlorener Planungskosten besteht.

Die Staatsregierung startet daher die https://www.radoffensive.bayern.de/, die genau diese Probleme in den Blick nimmt. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen sollen dafür zusätzlich bis 2030 jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Fokus dieser Offensive liegt auf der Förderung innovativer Ideen, einer Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit beim Ausbau des Radwegnetzes sowie auf einer besseren Nutzung vorhandener Wege im Forst oder entlang von Bahnlinien.

Die Identifizierung geeigneter Projekte und Ideen sowie deren Umsetzung kann nur gemeinsam mit den Kommunen gelingen. Denn sie kennen die Verhältnisse und den Bedarf vor Ort am besten. Auch die Mitglieder der Ingenieurekammer­ Bau und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen möchte ich an­ sprechen und sie ermutigen, mit ihren kreativen Lösungsvorschlägen und ihrem Fachwissen an die Kommunen heranzutreten und ihnen konkrete Projektideen mitzuteilen.

Ich darf Sie deshalb bitten, dieses Schreiben an Ihre Mitgliedskommunen und -unternehmen weiterzuleiten, mit dem Appell, geeignete Ideen und Projektskizzen zu den angesprochenen Themenschwerpunkten über die Internetseite www.radoffensive.bayern.de beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einzureichen:

  1. Innovationen im Radwegebau
  2. Konzeption, Planung und Bau von interkommunalen Radwegen,
  3. Radwegebau im Forst und entlang von Bahnlinien.

Entsprechende Projektskizzen können ab 1. Januar 2022 bis 28. Februar 2022 eingereicht werden. Die Einzelheiten zur Bewerbung und die Auswahlkriterien sind in den Anlagen beschrieben und können der oben genannten Internetseite entnommen werden. Der Fördersatz beträgt 80 bis 90 Prozent, abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune.

Neben diesen neuen Ansätzen wollen wir auch die bestehenden Förderprogramme im Radwegebau mit einem Bündel an Maßnahmen stärken, indem wir bis auf weiteres die Fördersätze für Radwegeprojekte im Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf 70 bis 80 Prozent anheben.

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Herren Vorsitzende, lassen Sie uns gemeinsam die Stärkung des Radverkehrs engagiert vorantreiben. Zur Umsetzung brauchen wir den Innovationsgeist, die Tatkraft und die Ortskenntnis der Kommunen und der dort ansässigen Fachleute. Ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn auch Sie für die mit der Radoffensive neu geschaffenen Möglichkeiten werben.

Mit freundlichen Grüßen

Kersin Schreyer

Download

Schreiben vom 16.12.2021 - Radoffensive Klimaland Bayern - Bauministerin Kerstin Schreyer


Radoffensive

Paket 1: Innovationen im Radwegebau

Berechtigte: Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen

Fördersatz: 80 bis 90 Prozent

Förderzeitraum: 01.04.2022 bis 31.12.2030

Fördertatbestände:

Jegliche Art von Baumaßnahmen, Planungen, Machbarkeitsstudien etc., die

  • den Radwegbau unter beengten räumlichen Verhältnissen insbesondere innerorts ermöglichen
  • die eine besonders ressourcenschonende Bauweise bzw. die regenerative Energiegewinnung ermöglichen, z. B. Solarradwege
  • eine weitere Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs bewirken, z. B. überdachter Radweg mit Photovoltaik-Nutzung.

Auswahlkriterien:

  • Innovationsgrad
  • Radverkehrlicher Nutzen, insbesondere Radverkehrspotenzial
  • Zeitnahe Realisierbarkeit
  • Nachhaltigkeit, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz
  • Städtebauliche Aspekte

www.radoffensive.bayern.de/innovationen


Radoffensive

Paket 2: Interkommunale Radvorrangrouten

Berechtigte: Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen

Fördersatz: 80 bis 90 Prozent

Fördernehmer:Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen

Förderzeitraum:01.04.2022 bis 31.12.2030

Fördertatbestände:
Machbarkeitsstudien, Planung und Bau von interkommunalen Radvorrangrouten. Planungsleistungen sind unabhängig von einer späteren Realisierung förderfähig.

Auswahlkriterien:

  • Objektiver Nutzen, insbesondere Radverkehrspotenzial
  • Gesamtlänge
  • Anzahl der beteiligten Kommunen
  • Einbindung ins Radverkehrsnetz

www.radoffensive.bayern.de/interkommunal


Radoffensive

Paket 3: Radwege im Forst und an Bahnlinien

Berechtigte: Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie bei Radwegen im Staatsforst die Bayerischen Staatsforsten

Fördersatz: i. d. R. 80 bis 90 Prozent, Finanzierung im Staatsforst durch die Staatsbauverwaltung

Förderzeitraum: 01.04.2022 bis 31.12.2030

Fördertatbestände:
Planung und Bau von Radwegen in Waldbereichen und auf oder an Bahnlinien.

Antragsvoraussetzungen:
Die Bewerbung kann von den betroffenen bzw. profitierenden Kommunen, den Bayerischen Staatsforsten oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen ausgehen. Erfolgt die Bewerbung durch die Kommunen,

  • ist für Wege im Staatswald eine grundsätzliche Zustimmung der Bayerischen Staatsforsten einzureichen.
  • ist für Wege im Privatwald eine grundsätzliche Zustimmung der Eigentümer einzureichen.
  • ist für Wege auf Bahngrund (stillgelegte, noch nicht entwidmete Strecken; Bahnbetriebswege) eine grundsätzliche Zustimmung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens einzureichen.

Auswahlkriterien:

  • Objektiver Nutzen, insbesondere Einbindung in das kommunale Radverkehrsnetz und das Radverkehrspotenzial
  • geschätzter Realisierungszeitraum
  • Übernahme der Unterhaltslast durch Kommunen Anzahl der beteiligten Kommunen
  • regionale Verteilung

www.radoffensive.bayern.de/wald

www.radoffensive.bayern.de/bahnlinien

Quelle und Grafik: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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