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Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden am 22.02.2022 wieder gestartet

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der KfW

22.02.2022 - Berlin

Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden am 22.02.2022 wieder gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bekannt gegeben, dass ab dem 22. Februar 2022 wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden können. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Auch die Bauministerkonferenz hat sich nun zu den künftigen staatlichen Rahmenbedingungen für klimafreundliches Bauen und Sanieren geäußert.

Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab dem 22.02.2022 auch die Sanierungsförderung wieder starten.

Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Liefer- und Leistungsertrag oder einen Kaufvertrag unterschrieben wird. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen der KfW

  • Haben Sie Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und zum Beispiel Handwerksbetriebe beauftragt? Dann können Sie Ihren Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn Sie eine dieser beiden Voraussetzungen einhalten:

    • Nur möglich bei Kredit: Sie haben vor dem Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge ein Beratungsgespräch mit Ihrem Finanzierungspartner geführt, das mit einem KfW-Formular dokumentiert wurde.

    • Möglich bei Kredit und Zuschuss: Ihre Liefer- und Leistungsverträge enthalten eine aufschiebende/auflösende Bedingung, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.
  • Haben Sie einen Kaufvertrag für einen Ersterwerb nach Sanierung abgeschlossen? Dann können Sie Ihren Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn Ihr Kaufvertrag eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthält, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.

  • Wohngebäude: Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen ist weiterhin möglich. Wurde bereits eine BzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antragstellung nutzen, sofern das Gültigkeitsdatum der BzA noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer BzA für einen Neubau ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.

  • Nichtwohngebäude: Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude und für Einzelmaßnahmen ist ab Antragsstart wieder möglich. Wurde bereits eine gBzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antragstellung nutzen, sofern das Gültigkeitsdatum der gBzA noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer gBzA für einen Neubau ist weiterhin nicht möglich.

  • Alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, werden sukzessive geprüft und bearbeitet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die KfW bittet um Geduld. Fragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge können nach Angaben der KfW nicht beantwortet werden.

Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung und Antragstellung:

KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW, Foto: d3images und creativeart / de.freepik.com


Nach KfW-Förderstopp: Bauministerkonferenz berät über künftige staatliche Rahmenbedingungen für klimafreundliches Bauen und Sanieren

BMK-Arbeitsgruppe wird Vorschläge für neue Vorgaben sowie eine neue Fördersystematik erarbeiten

Stuttgart, 25.02.2022 - Die Bauminister der Länder haben am Donnerstag, den 24. Februar 2022 unter anderem darüber beraten, wie die staatliche Förderung für klimafreundliches Bauen und Sanieren künftig aussehen könnte. Bei der Online-Konferenz, an der als Gast auch die neue Bundesbauministerin Klara Geywitz teilnahm, waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass es angesichts der großen Herausforderungen im Bereich Bauen und Wohnen zu begrüßen ist, dass nun wieder ein eigenes Bundesministerium für diese wichtigen Zukunftsaufgaben zuständig ist und so eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen wurde.

Einig waren sich die Bauministerinnen und -minister auch, dass die künftige Förderung für klimafreundliches Bauen und Sanieren langfristig angelegt, auf die Reduktion der Treibhausgase orientiert und sozial ausgewogen gestaltet werden sollte. „Die Menschen brauchen Planungssicherheit. Wir müssen zudem darauf achten, dass die künftigen Vorgaben und Förderkriterien möglichst frühzeitig kommuniziert werden und wirtschaftlich zumutbar sind“, sagte die Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi MdL.

Bundesbauministerin Klara Geywitz erklärte: „Das war ein guter Austausch. Der Bau von 400.000 Wohnungen, davon 100.000 soziales Wohnen, ist ein gemeinsamer Kraftakt von Bund und Ländern. Als Bundesbauministerin wissen mich die Länder bei diesem Ziel an ihrer Seite. Um hier noch mehr Tempo zu machen, wird der Bund den Ländern eine weitere Milliarde zur Verfügung stellen, damit sie neuen sozialen und klimagerechten Wohnraum schaffen können. Ich gehe davon aus, dass Bund und Länder sich zeitnah zur Umsetzung dieser weiteren Förderung verständigen. Beim kommunalen Vorkaufsrecht wollen wir die Kommunen schnell wieder handlungsfähig machen. Mein Ziel ist es, auch mit der Schaffung einer Wohngemeinnützigkeit neue Impulse für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu setzen. Bund und Länder sind sich einig, dass zu einer Beschleunigung des Wohnungsbaus auch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren gehören.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Alle 16 zuständigen Landesbauministerinnen und Landesbauminister, Bau-Senatorinnen und Bau-Senatoren, hielten es im November 2021 für angeraten, die grundsätzliche Abkehr von der Effizienzhaus-Stufe 55 in das Jahr 2024 zu verschieben. Entgegen dieser Beschlussfassung wurde am 24. Januar 2022 die Bewilligung sämtlicher KfW-Anträge nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einseitig durch die Bundesregierung mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt. Der dadurch entstandene Vertrauensschaden ist immens: Langfristig geplante Bauvorhaben – ob Neubau oder die Bestandsmodernisierung – stehen unter Druck. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum und die Energieeffizienz braucht deshalb eine verlässliche und attraktive Förderung.“

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg: „Bezahlbares Wohnen und effektiver Klimaschutz dürfen nicht im Widerspruch zueinander stehen. Um das wichtige Ziel der Klimaneutralität bis 2045 sozialverträglich erreichbar zu machen, brauchen wir zwei ganz entscheidende Dinge: Technologieoffenheit und Planungssicherheit. Das Gebäudeenergiegesetz und die Förderprogramme des Bundes müssen deshalb künftig die Treibhausgasemissionen zum zentralen Maßstab machen. Das GEG muss Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern breitere Möglichkeiten zur Erreichung der Klimaneutralität eröffnen. Ich freue mich, dass der gemeinsame Denkanstoß zum GEG aus Hamburg und Schleswig-Holstein heute zur Einberufung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Länder geführt hat, die schon sehr bald konkrete Vorschläge liefern soll. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass die Ausgestaltung der Förderprogramme für klimaschonendes Bauen und Sanieren ab 2023 so bald wie möglich feststeht. Nur so lässt sich die Planungssicherheit schaffen, die für Privatleute wie Wohnungsunternehmen gleichermaßen unerlässlich ist.“

Die Bauminister der Länder fassten auf ihrer Sitzung mehrere Beschlüsse:

Gebäudeenergieeffizienz und Einsetzung einer ad-hoc-Länderarbeitsgruppe

Die Bauministerkonferenz bedauert es, dass angesichts der ambitionierten Ziele von Bund und Ländern sowohl zum Neubau als auch zum Klimaschutz durch den abrupten Stopp der BEG-Förderprogramme ein Vertrauensverlust und große Unsicherheiten der Investoren aber auch der bauenden und planenden Berufe entstanden sind. Zugleich begrüßt die Bauministerkonferenz, dass die BEG-Förderung im Bereich des Sanierens zu den alten Konditionen am 22.02.2022 wiederaufgenommen wurde.

Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die entstandene Finanzierungslücke beim Wohnungsneubau umgehend und vollständig zeitnah zu schließen, um dadurch alle bis 2024 geplanten Wohnungsbauvorhaben durch eine attraktive und verlässliche Förderung des klimagerechten und energieeffizienten Wohnungsneubaus realisieren zu können. Die Bauministerkonferenz bekräftigt ihre Beschlussfassung aus November 2021. Eine alleinige Schwerpunktsetzung der Förderung auf die Bestandssanierung würde die Erreichung der Wohnungsneubauziele der Bundesregierung und der Länder erheblich gefährden.

Die Bauministerkonferenz begrüßt es, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, nach den bisherigen Programmkriterien genehmigt werden sollen. Für bis einschließlich 23.01.22 gestellte Anträge gibt es somit wieder Planungssicherheit. Die Bauministerkonferenz geht davon aus, dass alle förderfähigen BEG-Anträge an die KfW, die bis zum 23.01.22, 24:00 Uhr eingegangen sind, wie angekündigt auch tatsächlich bewilligt werden. Die Bauministerkonferenz geht davon aus, dass für die Anträge nach dem EH-55-Standard, die bereits konkret vorbereitet waren und bis zur ursprünglich kommunizierten Frist am 31.01.22 noch eingereicht werden sollten, aus Gründen der Planungssicherheit Vertrauensschutz geltend gemacht werden kann.

Die Bauministerkonferenz plädiert dafür, bei der Neufassung der Förderstandards sich an den Treibhausgasen (THG) zu orientieren und bei der Umsetzung der Klimaziele eine maximale Technologieoffenheit zu gewährleisten. Um Vorschläge hierfür sowie für eine Neuformulierung des Gebäudeenergiegesetzes zu erarbeiten, die ebenfalls die THG-Emissionen als zentrale Richtgröße nutzt und möglichst große Technologieoffenheit eröffnet, hat die Bauministerkonferenz eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Ergebnisse sollen bis April vorliegen.

Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten

Mit Blick auf die Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten bzw. in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung begrüßt die Bauministerkonferenz, dass die Bundesbauministerin zugesagt hat, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, damit die Ausübung dieses Vorkaufsrechts wieder in weitergehendem Maße möglich wird und so die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesen Gebieten auch für die Zukunft nachhaltig gesichert wird.

Städtebauförderung

Die Bauministerkonferenz begrüßt das in der Koalitionsvereinbarung für den Bund formulierte Bekenntnis zur Städtebauförderung und die in Aussicht gestellte dauerhafte Sicherung und Erhöhung der entsprechenden Bundesmittel. Die BMK fordert vor diesem Hintergrund eine Erhöhung des Bundesanteils bei der Städtebauförderung (derzeit 790 Mio. Euro) auf mindestens 1,5 Mrd. Euro pro Jahr.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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