02.03.2022 - Einführung des digitalen Bauantrags ab 1. März - Bayernweiter Einsatz bis Ende 2022 geplant
Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie: Am Landratsamt Weilheim-Schongau können Bauanträge ab 1. März 2022 auch digital eingereicht werden. Das Landratsamt Weilheim-Schongau bietet damit den vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelten digitalen Bauantrag an, der vor einem Jahr an ausgewählten Landratsämtern in Bayern angelaufen ist.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Nach 20 Jahren Erfahrung als Landrat weiß ich wie wichtig es ist, dass unsere Landratsämter gut aufgestellt sind. Die Digitalisierung ist da eine große Chance. Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt werden. Die Planer sparen sich das mehrfache Ausdrucken der Pläne und den Behörden wird die Arbeit erleichtert. An elf Landratsämtern in Bayern ist das Verfahren schon sehr gut angelaufen. Ich freue mich, dass nun auch das Landratsamt Weilheim-Schongau dazukommt.“
Der digitale Bauantrag für Bayern ist vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt worden. Zum 1. März 2021 ist er an den Unteren Bauaufsichtsbehörden der Landratsämter Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab und Traunstein gestartet. Seitdem sind auch die Landratsämter Augsburg, Pfaffenhofen an der Ilm, Straubing-Bogen, Cham, Main-Spessart und Bad Tölz-Wolfratshausen dazugekommen.
Insgesamt sind an den elf Ämtern schon mehr als 1.500 digitale Anträge eingereicht worden. Ziel ist der schrittweise flächendeckende Einsatz an allen Unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern bis Ende 2022. Die bisherige „analoge“ Antragstellung bleibt aber auch weiterhin möglich.
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach betont: „Der digitale Bauantrag nimmt Fahrt auf. Es ist großartig, dass nun mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau eine weitere Untere Bauaufsichtsbehörde diesen zeitgemäßen digitalen Bürgerservice anbietet. Damit bauen wir Barrieren für die Antragsteller ab und modernisieren die Bearbeitung der Anträge. Das ist fortschrittlicher Dienst am Kunden. Ich freue mich schon, wenn weitere Landratsämter und Städte folgen und hoffentlich schon bald die Beantragung dieser äußerst wichtigen Leistung in ganz Bayern möglich ist.“
„Die Abgabe eines digitalen Bauantrags ist ab 01. März 2022 im Landkreis Weilheim-Schongau möglich. Für Bauherren bestehen die Vorteile des digitalen Bauantrags vor allem in der Zeitersparnis und in der Option, dass sie ihren Verfahrensstand über ihren Onlinezugang abrufen können. Den Verwaltungen und der Öffentlichkeit bringt diese Neuerung massive Papiereinsparungen, Verfahrensbeschleunigung und zugleich Transparenz für Gemeinden, Fachstellen und Bauherren“, freut sich Andrea Jochner-Weiß, Landrätin des Landkreises Weilheim-Schongau.
Die technische Umsetzung des digitalen Bauantrags erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, helfen den Nutzern beim Ausfüllen. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden. Auf einzureichende Bauvorlagen wird ausdrücklich hingewiesen, dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer Software-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Fotos: STMB, Jöerg Koch /STMD, Landratsamt Weilheim-Schongau
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München