21.03.2022 - Berlin
Die Länderingenieurkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen bieten künftig eine Fortbildung und Qualifikation zur „Qualifizierten Vergabeberaterin (BIngK)“ bzw. zum „Qualifizierten Vergabeberater (BIngK)“ an. Alle Träger dieser geschützten Marken werden von der Bundesingenieurkammer (BIngK) in einer gemeinsamen Liste geführt. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben die Präsidentinnen und Präsidenten der beteiligten Länderingenieurkammern am 15. März dieses Jahres unterzeichnet.
Die Kammern der Länder Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen engagieren sich derzeit für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, um der Kooperation beitreten zu können und waren in den Beratungsprozess von Beginn an eng eingebunden.
„Für die länderübergreifende Zusammenarbeit der Ingenieurinnen und Ingenieure sind die abgestimmte Fortbildung und Führung einer Liste nach einheitlichen Standards ein Meilenstein. Mit vereinten Kräften können wir uns nun für mehr Praxisnähe bei öffentlichen Vergabeverfahren einsetzen“, kommentiert der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr. Heinrich Bökamp, die Kooperationsvereinbarung.
Vergaberecht hat an Bedeutung gewonnen
Im Bauwesen hat das Vergaberecht in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung gewonnen. Auftraggebende fragen in den Länderkammern bewusst nach der entsprechenden Qualifikation. Dr. Heinrich Bökamp: „Wer gute Ingenieurleistungen will, muss auch die Ausschreibung und Vergabe der Leistung sachgerecht, sinnvoll und praxistauglich gestalten. Mit dem Qualifizierten Vergabeberatenden (BIngK) können Auftraggeber die Qualität der Ausschreibung und Vergabe im Sinne aller Beteiligten auf Basis einer objektiven Eignung sichern.“
Praxisgerechte Ausschreibung
Die Liste qualifizierter Vergabeberatender soll es Auftraggebern ermöglichen, geeignete Beraterinnen und Berater zu finden, die sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Planungsleistungen unterstützen. Durch die dann praxisgerechte Ausschreibung wird ein größerer Kreis qualifizierter Personen angesprochen, was dem Auftraggeber wieder zugutekommt. Aktuell zeigen Rückmeldungen aus der Praxis, dass sich bei Projekten nur noch wenige geeignete Ingenieurinnen und Ingenieure und deren Büros überhaupt bewerben. Grund hierfür sind aus Sicht der Planenden häufig kaum mehr erfüllbare und auch nicht sinnvolle Anforderungen in Vergabeverfahren.
Fortlaufende Weiterbildungspflicht
Die Qualifikation und das Recht zur Eintragung in die entsprechende Liste erwirbt, wer als Mitglied einer Ingenieurkammer Praxiserfahrung in Vergabeverfahren nachweist und erfolgreich an einem Lehrgang teilnimmt, der von einer Länderkammer angeboten wird. Der Lehrgang vermittelt Fachkenntnisse für praxisgerechte Vergabeverfahren von Planungsleistungen. Die Absolventen unterliegen dabei als Kammermitglieder einer fortlaufenden Weiterbildungspflicht. Kosten und Inhalte des Lehrgangs sind in allen beteiligten Bundesländern gleich. Der Lehrgang umfasst 18 Zeitstunden und schließt mit einer Prüfung ab. Bei nicht bestandener Prüfung kann diese auch ohne erneuten Besuch des Lehrgangs auf Antrag wiederholt werden.
Listeneintragung exklusiv für Mitglieder von Ingenieurkammern
Während an dem Lehrgang auch Nicht-Mitglieder von Baukammern teilnehmen können, ist die Eintragung in die Liste Qualifizierter Vergabeberatender (BIngK) allein Mitgliedern einer Ingenieurkammer vorbehalten. Architektinnen und Architekten, die an dem Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben, können sich über eine zusätzliche Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer ebenfalls in die Liste eintragen lassen.
Initiative aus drei Länderkammern
Im Frühjahr 2021 hatten sich initiativ die drei Länderingenieurkammern aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zusammengefunden und die gemeinsame Ausbildung und Listenführung zum qualifiziert Vergabeberatenden ins Leben gerufen.
Mit dem neuen Lehrgang „Qualifizierte/r Vergabeberater/in erweitern Sie in 6 halbtägigen Modulen ihr Tätigkeitsfeld, um Vergabeentscheidungen nicht nur den Juristen zu überlassen, sondern die praxisbezogenen Erfahrungen und das erworbene Wissen aus der Fortbildung als Expertise gezielt mit einzubringen. So profitieren Sie wirtschaftlich von der zunehmenden Anzahl an öffentlichen Vergaben und tragen zu faireren und qualitativ hochwertigen Vergabeverfahren bei. Mit der erfolgreichen Teilnahme können Sie sich in die neue Liste „Qualifizierte Vergabeberaterinnen und Vergabeberater“ eintragen lassen.
Quelle. Bundesingenieurkammer, Fotos: Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen,
BIngK, BayIka-Bau
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München